Tagfahrlicht

  • Tagfahrlicht
     CorpeX
      schrieb am Montag, 25. Oktober 2010
    hallo zusammen

    ich hab mir in ebay für mein auto tagfahrlicht gekauft.
    http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=320606082687&ssPageName=STRK:MEWNX:IT

    allerdings bin ich mir nicht sicher ob es in der StVO zugelassen ist. Wo kann is es sehen?
    Wenn ich es beim TÜV eintragen müsste. Wieviel würde es kosten? bzw. was würde den überhaupt passieren, wenn die polizei mich anhalten würde, obwohl es nicht eingetragen ist...?

    Bitte um Hilfe
  • Thema
    Re: Tagfahrlicht
    Autor
      michi21192
      schrieb am Montag, 25. Oktober 2010
    Text
    Ich kann dich beruhigen.

    Die meisten, eigentlich alle LED Tagfahrlichter sind in der STVO zugelassen.

    Nur wenn man mehr als 6 Sets, d.h. insgesamt 12 TFL an der Front angebaut hat, ist es in der STVO nicht zugelassen, dies hast du denke ich mal nicht vor :)

    Wegen TÜV bz. Eintragung kann ich nur eins sagen:

    Man muss gucken, ob diese auch als TFL geeignet sind, d.h. ob sie eine E-Nummer haben und das sie mit einem "RL"(Running Light) oder auch mit einem "DL" (Daylight) gekennzeichnet sind.

    Ist dies vorhanden, musst du dir keine sorge um eintragung machen.

    Musst halt beim selbsteinbau auf die richtige höhe und abstand achten, damit sie nicht stark blenden.


    Falls die Polizei was sagen sollte, was aber bei ordnungsgemäßen TFL´s und Einbau und Prüfzeichen bzw. die o.g. dinge beachtet wurde, gibs entweder ne Verwarnung oder 5€ strafe, und dann musst du zum TÜV und eintragen lassen, wenn es keine E-Nummer und beschriftung besitzt

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Tagfahrlicht
    Autor
      michi21192
      schrieb am Montag, 25. Oktober 2010
    Text
    Hey, ich nochmal, kann sein das mir ein kleiner Fehler unterlaufen ist.

    Habe mir die beschreibung des Artikels nochmals genau durchgelesen, am Ende steht folgendes:

    Die Eintragung und Abnahme durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen beispielsweise dem TÜV,
    kann Aufgrund einer Einzelabnahme nach §19 oder §21 erfolgen, jedoch kann diese nicht garantiert werden.
    Da die Eintragung nicht garantiert werden kann, handelt es sich um einen Tuning / Show / Motorsportartikel ohne Zulassung und darf im Bereich der StVO nicht verwendet werden.


    Also, d.h. du KÖNNTEST eine TÜV Eintragung bekommen, es kann aber auch sein, dass du keine bekommst.

    Also, versuchs mal, bevor du die dinger einbaust, frag beim TÜV in deiner nähe nach, die issens ja immer besser ;)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Tagfahrlicht
    Autor
      kk145
      schrieb am Dienstag, 26. Oktober 2010
    Text
    >Ich kann dich beruhigen.

    Ich nicht.


    >Nur wenn man mehr als 6 Sets, d.h. insgesamt 12 TFL an der Front angebaut hat, ist es in der STVO nicht zugelassen, dies hast du denke ich mal nicht vor :)

    Ich sehe schon, dass du dem Anbieter auch auf den Leim gehen würdest. Der schreibt seitenweise irgendwelches Zeug, wie toll doch die Dinger sind, und die für die meisten Interessenten wichtigste Information - wer hat denn ein reines Show-Fahrzeug daheim stehen? - steht irgendwo auf Seite 140 und ist auch noch falsch dargestellt.

    Vorschriften über die technische Beschaffenheit von Beleuchtungseinrichtungen findet man nicht in der StVO. Die Information, dass ich sogar 6 von diesen Sets verbauen darf, lenkt nur davon ab, dass ich nicht einmal eines verbauen darf. Beliebig fortzusetzen ...


    >Wegen TÜV bz. Eintragung kann ich nur eins sagen:
    >
    >Man muss gucken, ob diese auch als TFL geeignet sind, d.h. ob sie eine E-Nummer haben und das sie mit einem "RL"(Running Light) oder auch mit einem "DL" (Daylight) gekennzeichnet sind.

    Wenn die Leuchten eine e-Nummer hätten, würde das an gut sichtbarer Stelle im Angebot stehen. Dann verkauft sich der Artikel nämlich um ein Vielfaches besser.


    >Falls die Polizei was sagen sollte, was aber bei ordnungsgemäßen TFL´s und Einbau und Prüfzeichen bzw. die o.g. dinge beachtet wurde, gibs entweder ne Verwarnung oder 5€ strafe, und dann musst du zum TÜV und eintragen lassen, wenn es keine E-Nummer und beschriftung besitzt

    Magst du mir bitte den Tatbestand zu den 5 € verraten? Falls du an 349130 gedacht hast: Hier ist nicht gegen eine "allgemeine Vorschrift" verstoßen worden, sondern eine unzulässige Einrichtung verwendet worden. Also ist es der nächste Tatbestand (349136), das sind schonmal 20 €. Außerdem dürfte hier wohl wegen Vorsatz verdoppelt werden und dann gibt es auch einen Punkt.

    Außerdem wird die Weiterfahrt mindestens untersagt bis die Leuchten deaktiviert sind - das kann je nach Anschluss also auch dauern. Gibt man den Verstoß nicht vor Ort zu, ist es auch möglich, dass das Fahrzeug sichergestellt und einem Gutachter vorgeführt wird.

    Und diesen Ärger wegen einem Zubehörteil für 11 €?


    >Also, d.h. du KÖNNTEST eine TÜV Eintragung bekommen, es kann aber auch sein, dass du keine bekommst.

    Wenn die Dinger grundsätzlich zulassungsfähig wären, hätte sich der Hersteller um ein e-Zeichen bzw. eine ABE bemüht. Das ist nämlich gar nicht mal so teuer und lohnt sich über die erzielbaren Verkaufspreise schnell. Warum hat der Hersteller das wohl nicht gemacht?

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