T-Führerschein

  • T-Führerschein
     flederfax
      schrieb am Freitag, 16. Januar 2009
    Hallo , mal ne Frage zum T-Führerschein :

    Der T-Schein definiert sich sinngemäß so : Zugfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h , die jeweils landwirtschaftlich genutzt werden .

    Wie siehts da mit z.B. einem LKW aus , der auf eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h eingestellt und zum Transport landwirtschaftlicher Güter bestimmt ist ? ( z.B. Tiere , Getreide , Gülle , etc )

    Bitte um Antworten und bedanke mich bereits im Voraus .
  • Thema
    Re: T-Führerschein
    Autor
      tobi*
      schrieb am Freitag, 16. Januar 2009
    Text


    Da es sich um einen LKW und nicht um eine Zugmaschine handelt, braucht man dafür entweder Klasse B, (wenn er nur bis 3,5t zGM hat) oder Klasse C1 oder Klasse C, je nach zGM.

    Auf den Beitrag antworten


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