Sturz bei praktischer Prüfung Klasse M
Tex_123
schrieb am Samstag, 29. Dezember 2007
Hallo,
ich habe eine Frage, ich hatte vor einer Woche meine praktische Prüfung für Klasse M (Roller)--leider erfolglos.
Ich hatte alles super gemacht (Ortsfahrt & Regeln etc.) bei den Grundfahrübungen Slalom ohne Probleme, doch dann, als die Gefahrenbremsung dran war ist mir der Fehler passiert. Ich hatte die Bremsen voll gezogen (warum auch immer) und kam mit dem Hinterrad ins schleudern und stürzte. Der Prüfer meinte er könne nichts machen, die Prüfung gilt als nicht bestanden.
Die Prüfungsrichtlinien sagen zu diesem Fall:
===================================================================
3. Bewertung der Grundfahraufgaben
Höchstens drei Grundfahraufgaben dürfen je einmal wiederholt werden.
Die praktische Prüfung ist nicht bestanden, wenn der Bewerber
- auch bei der Wiederholung eine Grundfahraufgabe nicht fehlerfrei ausführt,
- den Verkehr ungenügend beobachtet und es dadurch zu einer Gefährdung kommt,
- eine Person, ein Fahrzeug oder einen anderen Gegenstand (Leitkegel ausgenommen) anfährt oder stürzt.
==================================================================
Der erste Teil dieser Richtlinie sagt doch "....auch bei der Wiederholung eine Grundfahraufgabe nicht fehlerfrei ausführt"
Obwohl natürlich der andere Punkt sagt: ".....eine Person, ein Fahrzeug oder einen anderen Gegenstand (Leitkegel ausgenommen) anfährt oder stürzt"
Hebt sich das auf?---Soll bedeuten, hätte der Prüfer mir nicht noch eine 2 Chance geben müssen???
Zur Wettersituation: Das ganze geschah bei regennasser Fahrbahn
Danke für Eure Info!
Gruß
Tex_123
ich habe eine Frage, ich hatte vor einer Woche meine praktische Prüfung für Klasse M (Roller)--leider erfolglos.
Ich hatte alles super gemacht (Ortsfahrt & Regeln etc.) bei den Grundfahrübungen Slalom ohne Probleme, doch dann, als die Gefahrenbremsung dran war ist mir der Fehler passiert. Ich hatte die Bremsen voll gezogen (warum auch immer) und kam mit dem Hinterrad ins schleudern und stürzte. Der Prüfer meinte er könne nichts machen, die Prüfung gilt als nicht bestanden.
Die Prüfungsrichtlinien sagen zu diesem Fall:
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3. Bewertung der Grundfahraufgaben
Höchstens drei Grundfahraufgaben dürfen je einmal wiederholt werden.
Die praktische Prüfung ist nicht bestanden, wenn der Bewerber
- auch bei der Wiederholung eine Grundfahraufgabe nicht fehlerfrei ausführt,
- den Verkehr ungenügend beobachtet und es dadurch zu einer Gefährdung kommt,
- eine Person, ein Fahrzeug oder einen anderen Gegenstand (Leitkegel ausgenommen) anfährt oder stürzt.
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Der erste Teil dieser Richtlinie sagt doch "....auch bei der Wiederholung eine Grundfahraufgabe nicht fehlerfrei ausführt"
Obwohl natürlich der andere Punkt sagt: ".....eine Person, ein Fahrzeug oder einen anderen Gegenstand (Leitkegel ausgenommen) anfährt oder stürzt"
Hebt sich das auf?---Soll bedeuten, hätte der Prüfer mir nicht noch eine 2 Chance geben müssen???
Zur Wettersituation: Das ganze geschah bei regennasser Fahrbahn
Danke für Eure Info!
Gruß
Tex_123