Stundenzahlveränderung durch A1?

  • Stundenzahlveränderung durch A1?
     Andreas94
      schrieb am Sonntag, 1. April 2012
    Ich habe die Klasse A1 mit 16 Jahren gemacht und will jetzt (werde im Oktober 18) die Klassen A und B machen
    Ich wollte nun wissen, ob ich deswegen jetzt weniger Theorie-/Praxisstunden brauche, als andere, die die Klasse A1 noch nicht gemacht haben oder ob ich da auch alle Stunden machen muss. Ich bedanke mich schonmal für Eure Antworten :)
  • Thema
    Re: Stundenzahlveränderung durch A1?
    Autor
      carllson
      schrieb am Sonntag, 1. April 2012
    Text
    Im Jahr 2013 gibt es die 3. Führerschein Eu-Richtlinie. Und diese besagt, dass man mit A1 nur mit einer praktischen Prüfung die Klasse A beschränkt machen darf. Das heißt nicht, dass man keine Fahrstunden braucht, denn die Grundfahraufgaben müssen ja auch geübt werden, und die praktische Prüfung muss ja auch bestanden werden können. Aber man braucht nicht die 6 Sonderfahrten zu absolvieren. Aber man bekommt dann nicht die Klasse A2 (jetzt A direkt automatisch nach 2 Jahren) ohne erneute Prüfung. Mann muss dann, wenn man die Motorräder über 34 dann 48 PS fahren will auch eine erneute Prüfung machen.
    Im Moment wissen wir nicht was besser sein wird. Außerdem kommt es auch darauf an, ob du dieses Jahr noch die Kl. Ab Prüfung vor dem 15. 11. schaffen kannst, vom Geburtsdatum her oder ob du sowieso erst nächstes Jahr deinen Motorrdführerscheinmachen kannst.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Stundenzahlveränderung durch A1?
    Autor
      kk145
      schrieb am Sonntag, 1. April 2012
    Text
    Zunächst einmal die Antowort auf die ursprünglichen Fragen, alles Stand heute, nächstes Jahr wird das anders: Der Unterricht ist der gleiche (Grundstoff sowieso, Zusatzstoff ist bei A und A1 identisch, praktische Ausbildung ist fast identisch), du bekommst aber etwas "Rabatt". Im Grundstoff genügen 6 statt 12 Doppelstunden, auch bei den Sonderfahrten Klasse A genügt die Hälfte. In der theoretischen Prüfung bekommst du statt 20 nur noch 10 Fragen Grundstoff vorgelegt und darfst dafür insgesamt nur noch 6 statt 10 Fehlerpunkte pro Klasse haben. In der Grundausbildung hast du auch Vorteile - du kennst ja vieles schon.

    Unverändert musst du den Zusatzstoff für Klasse B besuchen (2 Doppelstunden), die Sonderfahrten für Klasse B absolvieren (12 Stunden) und die Prüfungen ablegen.


    In jedem Fall wäre es eine gute Idee, den Motorradführerschein so anzugehen, dass nach dem Geburtstag im Oktober umgehend Klasse A erteilt werden kann. Das bedeutet: Rechtzeitig mit der praktischen Ausbildung beginnen, ab 1 Monat vor dem Geburtstag die Prüfung für Klasse A ablegen (für ggf. Wiederholungsprüfungen ist dann noch genug Zeit) und sich (wichtig!) einen Kartenführerschein oder vorläufigen Führerschein ausstellen zu lassen - damit ist die Klasse erteilt und du hast Bestandsschutz.

    Wenn die Ausbildung für Klasse B noch vor Klasse A erfolgen soll, würde ich zu begleitetem Fahren raten. Du solltest das alles mit deiner Fahrschule genau besprechen, außerdem deine persönlichen Prioritäten im August und September so setzen, dass genug Zeit für die Fahrschule bleibt. Es wäre wirklich ratsam, das in diesem Jahr noch zu Ende zu bringen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Stundenzahlveränderung durch A1?
    Autor
      fahrlehrer Klaus
      schrieb am Sonntag, 1. April 2012
    Text
    >Zunächst einmal die Antowort auf die ursprünglichen Fragen, alles Stand heute, nächstes Jahr wird das anders: Der Unterricht ist der gleiche (Grundstoff sowieso, Zusatzstoff ist bei A und A1 identisch, praktische Ausbildung ist fast identisch), du bekommst aber etwas "Rabatt". Im Grundstoff genügen 6 statt 12 Doppelstunden, auch bei den Sonderfahrten Klasse A genügt die Hälfte. In der theoretischen Prüfung bekommst du statt 20 nur noch 10 Fragen Grundstoff vorgelegt und darfst dafür insgesamt nur noch 6 statt 10 Fehlerpunkte pro Klasse haben. In der Grundausbildung hast du auch Vorteile - du kennst ja vieles schon.
    >
    >Unverändert musst du den Zusatzstoff für Klasse B besuchen (2 Doppelstunden), die Sonderfahrten für Klasse B absolvieren (12 Stunden) und die Prüfungen ablegen.
    >
    >In jedem Fall wäre es eine gute Idee, den Motorradführerschein so anzugehen, dass nach dem Geburtstag im Oktober umgehend Klasse A erteilt werden kann. Das bedeutet: Rechtzeitig mit der praktischen Ausbildung beginnen, ab 1 Monat vor dem Geburtstag die Prüfung für Klasse A ablegen (für ggf. Wiederholungsprüfungen ist dann noch genug Zeit) und sich (wichtig!) einen Kartenführerschein oder vorläufigen Führerschein ausstellen zu lassen - damit ist die Klasse erteilt und du hast Bestandsschutz.
    >
    >Wenn die Ausbildung für Klasse B noch vor Klasse A erfolgen soll, würde ich zu begleitetem Fahren raten. Du solltest das alles mit deiner Fahrschule genau besprechen, außerdem deine persönlichen Prioritäten im August und September so setzen, dass genug Zeit für die Fahrschule bleibt. Es wäre wirklich ratsam, das in diesem Jahr noch zu Ende zu bringen.

    Das warum findest du in folgenden Link

    http://bit.ly/Hd4uuC

    Klaus

    Auf den Beitrag antworten


Lernen Sie mit dem Online-Lernsystem ab 5,99 € online und mobil für die Theorieprüfung!
Hier klicken!
Fahrschule.de Führerschein 2024 Logo

Fahrschule.de 2024

Theorie-App für alle
Führerscheinklassen.

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo
Fahrschule.de Führerschein Lite Logo

Fahrschule.de Lite

Die kostenlose
Testversion der App
Fahrschule.de 2024

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo