Straßenverkehrsamt Antrag erneuern

  • Straßenverkehrsamt Antrag erneuern
     Peter86
      schrieb am Mittwoch, 23. Januar 2008
    Servus,

    Folgendes Szenario:

    Im Dezember 2006 habe ich mich bei der Fahrschule angemeldet und durch Schulischen und Privaten Stress alles ein wenig schleifen lassen.
    Das Ergebniss sind 10 Theoretische Stunden und 6 Praktische. Der SVA-Antrag wurde im Februar 2007 unterschrieben bzw ab dann gültig.

    Was genau habe ich zu "befürchten" ? Ich müsste ja bis 1.2.08 (dann ist der SVA Antrag 1 Jahr alt) meine THeorieprüfung schaffen inklusive Vortest.

    Gelten die genommenen Theorie- und Praxisstunden 2 Jahre? Verfallen diese nach 1 Jahr bzw neustellen des Antrages?

    Ich werde wohl einen neuen SVA Antrag neu stellen müssen. Habe ich also dann nach neustellen des Antrages noch 1 Jahr Zeit, Theorieprüfung und Praktische Prüfung erfolgreich zu absolvieren?

    Denn wenn ich jetzt auf die schnelle (Mittwoch letzer TÜV Termin) die 2 restlichen Theoriestunden nehme, den Vortest mache und Prüfung.... so schnell kann ich garnicht alles lernen, ohne durchzufallen.

    Viele Grüsse
  • Thema
    Re: Straßenverkehrsamt Antrag erneuern
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Mittwoch, 23. Januar 2008
    Text
    Hallo,

    du kannst zuerst einmal bei Straßenverkehrsamt eine Verlängerung der Gültigkeit beantragen. Ob das genehmigt wird hängt vom Sachbearbeiter ab. Dann hast du genügend Zeit für die Theorieprüfung und danach beginn sowieso eine neue 1-Jahres-Frist für die praktische Prüfung. Die Theorieunterrichte und Sonderfahrten sind 2 Jahre gültig, damit solltest du also keine Probleme haben.

    Viele Grüße
    Kirsten

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  • Thema
    Re: Straßenverkehrsamt Antrag erneuern
    Autor
      Peter86
      schrieb am Mittwoch, 23. Januar 2008
    Text
    Danke für die schnelle Antwort.

    Du sagst, Theoriestunden und Sonderfahrten sind 2 Jahre gültig. Wie schauts mit normalen Praktischen Stunden aus? Habe im Juni 2007 meine erste gehabt, glaube ich.

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  • Thema
    Re: Re: Straßenverkehrsamt Antrag erneuern
    Autor
      Christian D.
      schrieb am Mittwoch, 23. Januar 2008
    Text
    >Danke für die schnelle Antwort.
    >
    >Du sagst, Theoriestunden und Sonderfahrten sind 2 Jahre gültig. Wie schauts mit normalen Praktischen Stunden aus? Habe im Juni 2007 meine erste gehabt, glaube ich.

    Es gibt keine Mindestanzahl an normalen praktischen Stunden. Daher können keine verfallen.

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