Strafzettelkostenaufteilung auf mehrere Person legal?

  • Strafzettelkostenaufteilung auf mehrere Person legal?
     Chris737
      schrieb am Donnerstag, 23. Oktober 2008
    Hallo zusammen,

    von Zeit zu Zeit sammeln sich bei mir immer wieder einige Fragen an, bei denen ich mir vom Verkehrsrecht her nicht sicher bin, vielleicht lesen ja hier einige jura-bewanderte mit.

    Folgendes passierte Anfang des Jahres: Ich war mit einer Gruppe von 20 Personen im Ausland. Wir hatten 5 Mietautos, eines davon wurde mit einem Strafzettel wegen Falschparkens in besonders schwerem Fall belegt. So weit so gut. Jetzt laufen unterhalb der Gruppe Diskussionen ab, wie das gehandhabt wird. Der Fahrer, der für das Auto grade steht, ist an diesem Tag nicht selber gefahren, sondern hat das Auto an jemanden aus der Gruppe verliehen - weiß jetzt aber nicht mehr an wen - und derjenige meldet sich wohl auch nicht freiwillig (Kosten: ca. 140 Euro). Jetzt wurde wohl von einigen beschlossen, die Kosten einfach auf alle umzuwälzen, so dass jeder einen Anteil zahlt.

    Ich weiss, dass ich zur Zahlung nicht verpflichtet bin, darum geht es mir jetzt auch nicht. Die Frage ist, ob eine Aufteilung des Bußgeldes auf mehrere Personen überhaupt legal ist, darf das gemacht werden?? Vielleicht gibt es da ja einen Paragraphen?

    Danke für fachkundige Meinungen!

    Grüße,
    Chris
  • Thema
    Re: Strafzettelkostenaufteilung auf mehrere Person legal?
    Autor
      Yrsa
      schrieb am Donnerstag, 23. Oktober 2008
    Text
    >Hallo zusammen,
    >
    >von Zeit zu Zeit sammeln sich bei mir immer wieder einige Fragen an, bei denen ich mir vom Verkehrsrecht her nicht sicher bin, vielleicht lesen ja hier einige jura-bewanderte mit.
    >
    >Folgendes passierte Anfang des Jahres: Ich war mit einer Gruppe von 20 Personen im Ausland. Wir hatten 5 Mietautos, eines davon wurde mit einem Strafzettel wegen Falschparkens in besonders schwerem Fall belegt. So weit so gut. Jetzt laufen unterhalb der Gruppe Diskussionen ab, wie das gehandhabt wird. Der Fahrer, der für das Auto grade steht, ist an diesem Tag nicht selber gefahren, sondern hat das Auto an jemanden aus der Gruppe verliehen - weiß jetzt aber nicht mehr an wen - und derjenige meldet sich wohl auch nicht freiwillig (Kosten: ca. 140 Euro). Jetzt wurde wohl von einigen beschlossen, die Kosten einfach auf alle umzuwälzen, so dass jeder einen Anteil zahlt.
    >
    >Ich weiss, dass ich zur Zahlung nicht verpflichtet bin, darum geht es mir jetzt auch nicht. Die Frage ist, ob eine Aufteilung des Bußgeldes auf mehrere Personen überhaupt legal ist, darf das gemacht werden?? Vielleicht gibt es da ja einen Paragraphen?
    >
    >Danke für fachkundige Meinungen!
    >
    >Grüße,
    >Chris

    Ich kann mir nicht unbedingt Vorstellen das dies in D illegal sein soll, möglich wäre es aber.
    Sollte im den Fall auch absolut irrelevant sein da es im Ausland passiert ist und wenn man nicht mal weiß in welchem Land, dann wird dir ganz sicher niemand helfen können ;)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Strafzettelkostenaufteilung auf mehrere Person legal?
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Donnerstag, 23. Oktober 2008
    Text
    Hallo Chris,

    derjenige, der den Mietvertrag unterschrieben hat, muss die Geldstrafe bezahlen. Ob er das Geld (oder einen Teil davon) von anderen Personen erstattet bekommt, interessiert niemanden.

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Strafzettelkostenaufteilung auf mehrere Person legal?
    Autor
      Danny001
      schrieb am Freitag, 24. Oktober 2008
    Text
    >Hallo Chris,
    >
    >derjenige, der den Mietvertrag unterschrieben hat, muss die Geldstrafe bezahlen. Ob er das Geld (oder einen Teil davon) von anderen Personen erstattet bekommt, interessiert niemanden.
    >
    >Viele Grüße
    >Kirsten

    In Deutschland ist dies nicht so.

    Eine Ordnungswidrigkeit zahlt nur der Verursacher, also der tatsächliche Betroffene, im falsch Parken Fall also der Fahrzeugführer, der das Fahrzeug dort abgestellt hat. Eine Aufteilung der Kosten auf die Gruppe ist seitens der Behörde illegal (jedenfalls in Deutschland) was ihr untereinnander ausmacht, ist etwas anderes. In Deutschland zahlt der HALTER des PKWs die Kosten des Verfahrens, wenn der Fahrzeugführer nicht ermittelt werden kann, oder wenn die Ermittlungen einen unangemessenen Kostenaufwand für die Behörde nach sich ziehen.
    Die Rechtsquellen stehen in der StVO und im OWiG

    Wie gesagt, dies gillt für Deutschland.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Strafzettelkostenaufteilung auf mehrere Person legal?
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Freitag, 24. Oktober 2008
    Text
    Hallo,

    wenn das Geld für einen Park-Strafzettel überwiesen wird, interessiert (auch in Deutschland) niemanden, vom welchem Konto es kommt. Und wer soll es bitte merken, wenn dir dein Kumpel beim nächsten Treffen einen Geldschein zusteckt???

    Viele Grüße
    Kirsten

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  • Thema
    Re: Strafzettelkostenaufteilung auf mehrere Person legal?
    Autor
      Marv
      schrieb am Freitag, 24. Oktober 2008
    Text
    Hi.
    Wie Danny schon sagte, es muss vom verursacher selbst bezahlt werden, da die Strafe sonst ihren Zwech verfehlt.
    Dennoch kann es nieman nachweisen, wer wirklich gezahlt hat. Der Halter soll überweisen und ob die anderen ihm das Geld geben oder nicht, wen interessierts bzw. wer findet sowas raus, wenn er das nicht liest, was ja sehr unwahrscheinlich ist ;)?
    Marv

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