Strafzettel - unberechtigt?

  • Strafzettel - unberechtigt?
     Flo_A
      schrieb am Montag, 18. Oktober 2010
    Guten Morgen zusammen,

    ich war gestern mit meinem Kindern auf nen Ausflug. Ich war froh, einen Parkplatz nahe am Eingang zum Park zu finden.

    Folgende Schilder waren dort installiert, die ich auch gesehen habe:

    - Zeichen 286
    Eingeschränktes Halteverbot mit Pfeil in Fahrtrichtung
    darunter:
    - Zeichen 283
    Halteverbot mit Pfeil gegen die Fahrtrichtung
    darunter:
    - Zeichen 1024-10:
    PKW frei

    Ich habe direkt vor den Schildern geparkt. Also meine Motorhaube, schloß mit dem Schild ab.

    Wären da nur die ersten beiden Schilder wäre ich wohl weiter gefahren und hätte einen anderen Platz gesucht, aber da darunter das Zusatzschild "PKW frei" war, bin ich davon ausgegangen, dass das Parken erlaubt sei.

    Was habe ich hier falsch verstanden? Also warum der Starfzettel?


    Viel Grüße

    Flo

    P.S.: Es sind nur 15€ - wenn ich wirklich falsch gestanden haben sollte - kein Thema. Zahl ich und gut ist. Aber ich bin mir eben aufgrund der BEschilderung nicht bewusst, falsch geparkt zu haben.
  • Thema
    Re: Strafzettel - unberechtigt?
    Autor
      kk145
      schrieb am Montag, 18. Oktober 2010
    Text
    Um zu verstehen, wie die Beschilderung gemeint sein könnte (was prinzipiell ja nicht relevant ist), wäre es interessant zu wissen, wie das andere Ende des Halt- bzw. Parkverbots beschildert ist.


    Die Bedeutung ist jedenfalls klar, § 39 Abs. 3 StVO, vor allem der letzte Satz:

    "Auch Zusatzzeichen sind Verkehrszeichen. Zusatzzeichen zeigen auf weißem Grund mit schwarzem Rand schwarze Sinnbilder, Zeichnungen oder Aufschriften, soweit nichts anderes bestimmt ist. Sie sind in der Regel unmittelbar unter dem Verkehrszeichen, auf das sie sich beziehen, angebracht."

    Während das Parkverbot also für alle gilt, gilt das Haltverbot für alle außer PKW.


    Wenn du streitlustig bist und 23,50 € übrig hast, kannst du das Verwarngeld ja nicht bezahlen, auf den Bußgeldbescheid warten und dann fristgerecht Einspruch einlegen - alternativ kannst du es auch mit einem klärenden Gespräch versuchen. Sollte das kein zufriedenstellendes Ergebnis bringen, darf man die Sache noch mit einem Richter besprechen - kostet 47 € + Auslagen für die Zeugen, dafür fallen die 23,50 € für den Bußgeldbescheid weg.

    Ob du das Theater wegen 15 € (wohl eher aus Prinzip) machst, musst du wissen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Strafzettel - unberechtigt?
    Autor
      Flo_A
      schrieb am Montag, 18. Oktober 2010
    Text
    Danke für die Antwort.

    Ich bin heute noch einmal an der Stelle gewesen. Und es bewarheitet sich mal wieder:
    wer (Schilder) lesen kann, ist klar im Vorteil!

    Die Reihenfolge der Schilder wart etwas anders... so dass das Halteverbot wohl in Ordnung geht ;-).

    Als erstes steht das Halteverbot mit Pfeil gegen die Fahrtrichtung.
    Darunter dann das eingeschränkte Halteverbot mit Pfeil in Fahrtrichtung und darunter dann PKW frei.

    Also doch mein Fehler, da war wohl die Freude über den vermeintlichen Parkplatz größer :-D.

    Aber dennoch danke für die Erklärung, wer weiß man ich die mal wieder brauche :-D

    Angenehme Woche noch.

    vg

    flo

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  • Thema
    Re: Re: Re: Strafzettel - unberechtigt?
    Autor
      kk145
      schrieb am Montag, 18. Oktober 2010
    Text
    >Danke für die Antwort.

    Danke für die Rückmeldung! Ist immer schön, wenn man weiß, wie die Sache ausgegangen ist.


    >Also doch mein Fehler, da war wohl die Freude über den vermeintlichen Parkplatz größer :-D.

    Ich glaube das ist so oder ähnlich schon fast jedem Autofahrer passiert.


    >Aber dennoch danke für die Erklärung, wer weiß man ich die mal wieder brauche :-D

    Kombinationen aus Mehreren VZ + einem ZZ ganz am Ende sind auch im fließenden Verkehr üblich. Das Problem ist: Du findest eine Menge Kombinationen, bei denen der oben zitierte Grundsatz der anordnenden Behörde offensichtlich nicht bekannt war. Mein Favorit:

    - VZ 131 (Ampel)
    - VZ 274 (Tempolimit) 60 km/h
    - ZZ "80 m"

    Was beabsichtigt war, ist klar: An die Ampel in 80 Metern soll man sich mit höchstens 60 km/h annähern - die Gelbphasen sind auch entsprechend geregelt. Was die Beschilderung tatsächlich bedeutet, weißt du jetzt selber.

    Auf den Beitrag antworten


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