Strafzettel nich bezahlt...

  • Strafzettel nich bezahlt...
     Jason-AA
      schrieb am Donnerstag, 18. März 2010
    Tag..

    Ich hab am 24.02 ein knöllchen über 10€ an die scheibe geklemmt bekommen, da ich die parkzeit etwas überzogen hatte.. :(

    leider gottes gewährt das amt ja eine frist von 1woche ehe das Geld eingegangen seien muss..
    was tue ICH in so einem fall?

    "was? eine woche zeit?" *knöllchen wird auf die fondsitze geschmissen* "da hab ich ja noch eeeeewig zeit" ...

    jetzt, fast 1 Monat später, hab ich das zettelchen beim aufräumen gesehn - natürlich unbezahlt.

    was erwartet mich? ich hab bislang keinerlei post bekommen.

    und wenn dann noch post kommt, wovon ich einfach mal ausgehe - kommen da noch gebühren mit drauf?

    ich meine das wäre ja irgendwie unfair.. immerhin hätte auch irgendein passant aus bosheit oder spaß an der freude das knöllchen entfernt haben.

    falls es irgendwie relevant seien sollte, es geht ums bundesland Bayern.. genauer München
  • Thema
    Re: Strafzettel nich bezahlt...
    Autor
      Flo_A
      schrieb am Donnerstag, 18. März 2010
    Text
    >Ich hab am 24.02 ein knöllchen über 10€ an die >scheibe geklemmt bekommen, da ich die parkzeit >etwas überzogen hatte.. :(

    passiert...

    >leider gottes gewährt das amt ja eine frist von >1woche ehe das Geld eingegangen seien muss..
    >was tue ICH in so einem fall?

    bezahlen

    >jetzt, fast 1 Monat später, hab ich das >zettelchen beim aufräumen gesehn - natürlich >unbezahlt.
    >
    >was erwartet mich? ich hab bislang keinerlei >post bekommen.

    5 Jahre geschlossener Strafvollzug *rolleyes*
    na du bekommst nen bescheid nach hause mit 15 oder 25€ zusätzlichen Einzugsgebühren.

    >und wenn dann noch post kommt, wovon ich einfach >mal ausgehe - kommen da noch gebühren mit drauf?


    yep

    >ich meine das wäre ja irgendwie unfair.. >immerhin hätte auch irgendein passant aus >bosheit oder spaß an der freude das knöllchen >entfernt haben.
    >

    stimmt - wäre unfair. war es aber in diesem fall nicht. überweise einfach jetzt die 10€ (so schnell wie's geht) und gut ist.

    Kumpel von mir war der Meinung er kanns aussitzen... aus 15€ sind nunmehr 90€ geworden und Finanzamt zieht nun die Forderung ein (aber jetzt nach etwas über einem Jahr).

    sonnige grüße

    florian

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  • Thema
    Re: Re: Strafzettel nich bezahlt...
    Autor
      Peg
      schrieb am Donnerstag, 18. März 2010
    Text
    >>Ich hab am 24.02 ein knöllchen über 10€ an die >scheibe geklemmt bekommen, da ich die parkzeit >etwas überzogen hatte.. :(

    Schnappe dir SOFORT dein Knöllchen und fahre zum zuständigen Amt. Erkläre die Lage und bitte darum, die Zahlung sofort und in bar vorzunehmen.
    Bei mir war so ein solcher Vorfall dann ratzfatz vom Tisch.
    Ich war auch gute 2 Wochen über Termin. *schäm*

    Die eine Woche wird vom Amt meist nicht so genau genommen. Heute können die den Vorgang evtl. noch aus dem PC ziehen. Ob das nach dem Kontrollieren der nächsten Zahlungseingänge noch geht....?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Strafzettel nich bezahlt...
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Freitag, 19. März 2010
    Text
    Hallo,

    du bekommst das Knöllchen noch einmal per Post - ohne Aufpreis. Erst wenn du dann nicht bezahlst oder Widerspruch einlegst, kommen Gebühren dazu. Also einfach abwarten (aber mach dir keine falschen Hoffnungen, der Brief kommt bestimmt).

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Strafzettel nich bezahlt...
    Autor
      kk145
      schrieb am Freitag, 19. März 2010
    Text
    >du bekommst das Knöllchen noch einmal per Post - ohne Aufpreis. Erst wenn du dann nicht bezahlst oder Widerspruch einlegst, kommen Gebühren dazu.

    Ist das in München so? Macht die Stadt wieder ein Stück sympatischer ...

    Im Rest der Republik würde ich mich auf diese Vorgehensweise nicht verlassen. Es gibt keinen Anspruch auf eine Verwarnung - die Bußgeldstelle könnte also auch sofort einen Gebührenpflichtigen Bescheid erlassen - und schon gar nicht auf eine schriftliche. Wer die Frist verpennt hat regelmäßig einfach Pech gehabt.

    Mancherorts werden auch nur Zettel an den Scheibenwischer gesteckt, dass man demnächst ein Verwarngeldangebot per Post bekommt. Auf dem Zettel selbst steht bestenfalls eine TBNr. und evtl. die zuständige Behörde. Das Verfahren hat auch seine Vorteile.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Strafzettel nich bezahlt...
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Freitag, 19. März 2010
    Text
    >>du bekommst das Knöllchen noch einmal per Post - ohne Aufpreis. Erst wenn du dann nicht bezahlst oder Widerspruch einlegst, kommen Gebühren dazu.
    >
    >Ist das in München so? Macht die Stadt wieder ein Stück sympatischer ...

    Das müsste eigentlich deutschlandweit so sein. Das Knöllchen unter dem Scheibenwischer könnte ja irgendjemand weggenommen haben.
    In München ist das auf jeden Fall so - die Auskunft stammt übrigens von einem Münchner Polizeihauptmeister, der normalerweise Fotos (mit Sofortkasse) macht, mit dem Handy telefonierende Autofahrer abkassiert, aber gelegentlich auch mal ein Knöllchen verteilt.

    Viele Grüße
    Kirsten

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