Strafzettel anfechtbar?

  • Strafzettel anfechtbar?
     fl@m
      schrieb am Donnerstag, 2. Juli 2009
    Hallo zusammen,

    ich wurde diesletzt ärgerlicherweise zweimal an der gleichen Stelle geblitzt, einmal auf dem Hin- und einmal auf dem Rückweg. Es war ne Dreißigerzone und ich war 6 bzw. 8 km/h zu schnell. Nicht weltbewegend, aber die 30 Euro sind doch bitter...
    Ich finde, es gibt keinen Grund das Ding noch auf die andere Seite umzumontieren. Beim erstenmal war ich von der Sonne geblendet und hab den Blitz nicht gemerkt, sonst hätte ich beim zweiten Mal wohl auch langsam gemacht...

    Nun zum eigentlichen Punkt:

    In der Nähe ist ein Kindergarten, allerdings wurde ich Freitagabend 18:00 geblitzt, weswegen ich die Aktion für ziemliche Geldmacherei halte und entsprechend sauer bin.

    In eine Richtung gibt es das "Spielende Kinder"-Zeichen, in die andere aber nicht. Im beiden Bußgeldbescheiden wird es aber genannt.

    Klar, 30 ist 30 ob mit oder ohne Kindergarten, aber ist der eine Bescheid anfechtbar, wenn dieser Messspezialist als Zeuge genannt wird und ein Schild benennt, das nicht existiert? Spricht ja nicht gerade für dessen Zuverlässigkeit^^.

    Könnte da was zu machen sein?
  • Thema
    Re: Strafzettel anfechtbar?
    Autor
      carhol*
      schrieb am Donnerstag, 2. Juli 2009
    Text
    machen kann man viel. es wird aber bei der strafe bleiben. gibt nur unnützen ärger.

    mfg

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  • Thema
    Re: Re: Strafzettel anfechtbar?
    Autor
      Muffy
      schrieb am Freitag, 3. Juli 2009
    Text
    >machen kann man viel. es wird aber bei der strafe bleiben. gibt nur unnützen ärger.
    >
    >mfg

    Und vor allem zusätzliche Kosten von ca. 25 Euro pro Strafzettel für Bearbeitungsgebühr.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Strafzettel anfechtbar?
    Autor
      Danny001
      schrieb am Freitag, 3. Juli 2009
    Text
    >Hallo zusammen,
    >
    >ich wurde diesletzt ärgerlicherweise zweimal an der gleichen Stelle geblitzt, einmal auf dem Hin- und einmal auf dem Rückweg. Es war ne Dreißigerzone und ich war 6 bzw. 8 km/h zu schnell. Nicht weltbewegend, aber die 30 Euro sind doch bitter...
    >Ich finde, es gibt keinen Grund das Ding noch auf die andere Seite umzumontieren. Beim erstenmal war ich von der Sonne geblendet und hab den Blitz nicht gemerkt, sonst hätte ich beim zweiten Mal wohl auch langsam gemacht...
    >
    >Nun zum eigentlichen Punkt:
    >
    >In der Nähe ist ein Kindergarten, allerdings wurde ich Freitagabend 18:00 geblitzt, weswegen ich die Aktion für ziemliche Geldmacherei halte und entsprechend sauer bin.
    >
    >In eine Richtung gibt es das "Spielende Kinder"-Zeichen, in die andere aber nicht. Im beiden Bußgeldbescheiden wird es aber genannt.
    >
    >Klar, 30 ist 30 ob mit oder ohne Kindergarten, aber ist der eine Bescheid anfechtbar, wenn dieser Messspezialist als Zeuge genannt wird und ein Schild benennt, das nicht existiert? Spricht ja nicht gerade für dessen Zuverlässigkeit^^.
    >
    >Könnte da was zu machen sein?

    Hi,

    bei 6 oder 8 km/h überschreitung gibt es kein Bußgeldbescheid. Du hast sicherlich eine schriftliche Verwarnung mit Anhörung bekommen. Dagegen kannst du keinen Einspruch einlegen, du kasst es allerdings ablehnen, da ein Verwarngeld eine freiwillige zahlung ist. Zahlt man es, wird der Fall ohne Gebühren für den Betroffenen abgeschlossen und deine Daten werden nach ca. nem halben Jahr gelöscht. Zahlst du nicht, bekommst du ein Bußgeldbescheid. 2 x 15 Euro Bußgeld + 2 x 20,- Euro Gebühren + 2x 3,50 Euro Auslagen. Dann bist du bei 77,- Euro. Willst du das riskieren?

    Stimmt 30 ist 30, auch wenn es keinen Grund gibt, dort zu messen, musst du dich an die Begrenzung halten. Dies hast du nicht getan. Dadurch, dass du gleich 2 mal geblitzt wurdest (Hin- und Rückweg) sieht es nicht gerade rosig aus. Die Behörde kann vor Gericht (wenn es bis dahin kommt im Falle eines Einspruchs) behaupten, dass du in dieser Gegend generell die Geschwindigkeit überschreitest.

    Was meinst du mit dem "spielende Kinder Zeichen"? Meinst du den Verkehrsberuhigten Bereich? Dieses Verkehrszeichen ist eine Zone, wo es ein Anfangs und Ende Schild geben muss. In beiden Richtungen muss es also dieses VZ geben.

    Mein persönlicher Rat: Zahl das Verwarngeld und fahr in Zukunft nicht über dem Limit, dann können die blitzen wie sie wollen, doch dir kann nichts passieren. :-)

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  • Thema
    Re: Re: Strafzettel anfechtbar?
    Autor
      Fahrschuellllller
      schrieb am Freitag, 3. Juli 2009
    Text
    ja, bezahl einfach...

    und zum thema blitzgerät einfach umstellen...
    bei uns in der gegend, da gibts ein ort, da sind 2 blitzer praktisch hintereinander, erst der eine, ca 500m später der zweite. sind 2 feste blitzer, aber wenn die einer nicht kennnt und denkt, jetzt bin ich ja geblitzt worden, dann steht da vorne ja nicht nochmal nen blitzer, hat sich getäuscht und muss auch 2 mal bezahlen!

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