Strafzettel - Parken

  • Strafzettel - Parken
     ta
      schrieb am Montag, 18. Januar 2010
    Hallo,

    vorweg: Ich bin noch in der Probezeit, hoffentlich hat das keinen Einfluss darauf.

    Ich habe heute morgen beim parken ein "Parkverbot" übersehen, weils einfach ziemlich voll war dort. Mitten auf der Autobahn, aufm Rückweg, ist mir dann der Zettel am Scheibenwischer aufgefallen und natürlich weg geflogen..

    Meine Frage: Wo muss ich mich melden, damit ich das Geld für's Falschparken überweisen kann?

    MfG
  • Thema
    Re: Strafzettel - Parken
    Autor
      kk145
      schrieb am Montag, 18. Januar 2010
    Text
    >vorweg: Ich bin noch in der Probezeit, hoffentlich hat das keinen Einfluss darauf.

    Sehr wahrscheinlich nicht. Der "Spaß" kostet zwischen 15 und 35 € (bis 1 Stunde oder mehr? mit/ohne Behinderung?) und hat damit keine Folgen für die Probezeit.

    >Meine Frage: Wo muss ich mich melden, damit ich das Geld für's Falschparken überweisen kann?

    War an dem Zettel ein Überweisungsformular dran? Falls nicht, dürfte es nur der Hinweis gewesen sein, dass du falsch geparkt hast und dass alles andere per Post kommt. Dann müsstest du gar nichts tun.

    Falls doch, wird es etwas schwieriger. Ich würde dann zunächst beim Ordnungsamt (die haben wahrscheinlich die Anzeige geschrieben) nachfragen. Du solltest Datum, möglichst genaue Uhrzeit und den genauen Ort sowie dein Kennzeichen angeben können. Je nachdem, wer den Verstoß verfolgt und wie die genauen Abläufe bei euch sind, könnte auch ein Anruf bei der Bußgeldstelle des Landkreises oder bei der Polizei etwas bringen.

    Schlimmstenfalls (wenn du es nicht herausbekommst und das Verwarngeldangebot auch nicht per Post kommt) wird gegen dich ein Bußgeldbescheid erlassen - der kommt dann auf jeden Fall per Post. Kostet 23,50 € extra und hat auch keine Folgen für die Probezeit.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Strafzettel - Parken
    Autor
      ta
      schrieb am Montag, 18. Januar 2010
    Text
    Hallo,

    habe leider, wie schon gesagt, den Zettel erst bemerkt, als ich aufm Schnellweg war, und nach betätigen der Scheibenwischer flog der Zettel weg..Von 'nem Kumpel habe ich dann erfahren das ich dort im Halteverbot stand.

    Also rufe ich mal morgen beim Ordnungsamt an und Post kommt also auf jeden Fall?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Strafzettel - Parken
    Autor
      kk145
      schrieb am Montag, 18. Januar 2010
    Text
    >Also rufe ich mal morgen beim Ordnungsamt an und Post kommt also auf jeden Fall?

    Ja, aber es kann dadurch teurer werden.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Strafzettel - Parken
    Autor
      Jessy90
      schrieb am Dienstag, 19. Januar 2010
    Text
    am knöllchen muss kein überweisungsschein dran sein - es gibt mittlerweile zettel die sehen aus wie kassenbon da steht alles drauf da kommt keine post bei keinem knöllhcne kommt noch post - knöllchen sind direkt zu zahlen alles andere sidn mahnungen ... wenn sich jmd auskennt dann ich xD krieg nie n parkplatz-.- sammel die dinger also ruf beim ordnungsamt an und schilder dennen dein prob wenn die nix wissen sagen ab zur polizei klingt komisch aber die haben langeweile und haben kontakte so wars bei mir als ich auf dme knöllchen nix mehr erkannt habe nachdem es nass wurde weil es geregnet habe und die neuen knöllhcen die aussehen wie ein kassenbonm nicht mehr in folie sind oO naja viel glück

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Strafzettel - Parken
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Dienstag, 19. Januar 2010
    Text
    Hallo!

    >vorweg: Ich bin noch in der Probezeit, hoffentlich hat das keinen Einfluss darauf.
    Nein, hat es nicht.

    >Meine Frage: Wo muss ich mich melden, damit ich das Geld für's Falschparken überweisen kann?
    Du musst gar nichts machen. Das Knöllchen kommt noch einmal per Post, allerdings an den Fahrzeughalter. Wenn das Auto nicht auf dich zugelassen ist, solltest du den schon mal vorwarnern und bitten, das Geld (vermutlich 15 oder 25 Euro, je nachdem wie lange du im Halteverbot gestanden bist) zu überweisen. Eine zusätzliche Gebühr fällt nur an, wenn das Geld nicht innerhalb der angegebenen Frist überwiesen oder Einspruch eingelegt wird.

    Viele Grüße
    Kirsten

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