Straftzettel wegen Falschparken - was soll das den??

  • Straftzettel wegen Falschparken - was soll das den??
     YourAngel
      schrieb am Samstag, 7. März 2009
    Hallo,
    ich habe diese Woche einen Strafzettel zugeschickt bekommen, auf dem mir vorgeworfen wird, dass ich entgegengesetzt der Fahrtrichtung geparkt hätte. An dem Tag war ich mit dem Auto tatsächlich in der Straße, aber ich habe NICHT falschrum geparkt! (Nebenbei bemerkt sind meine Einparkkünste jetzt nicht so prall, dass ich es schaffen würde entgegengesetzt der Fahrtrichtung in eine Parklücke zu kommen)
    Was mach ich denn jetzt? Ich möchte das Geld nicht bezahlen. Es ist zwar nicht die Welt, aber ich bin noch Schüler und habe eh kaum Kohle.
    Das ganze war eh schon komisch, da ich noch nicht mal einen Zettel am Auto hängen hatte.
    Wie gehe ich da jetzt am besten vor? Ich wollte am Montag mal bei der Stadt anrufen und da mal nachfragen, was das ganze soll, aber kann ich damit überhaupt was erreichen? Sollte ich die Fragen, ob sie mir ein Foto vorweisen können? Kommen da am Ende noch mehr Kosten auf mich zu, wenn ich anfange zu stänkern?

  • Thema
    Re: Straftzettel wegen Falschparken - was soll das den??
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Samstag, 7. März 2009
    Text
    Hallo,

    ich fürchte, da hast du die A...karte gezogen. Wenn deine Aussage gegen die eines Polizisten oder kommunalen Parküberwachers steht, wirst du wenig Chancen haben. Bei der Stadt anrufen schadet nichts. Im schlimmsten Fall zahlst du eben den Strafzettel und die Sache ist erledigt. Widerspruch einlegen macht die Sache nur noch teurer.

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Straftzettel wegen Falschparken - was soll das den??
    Autor
      YourAngel
      schrieb am Sonntag, 8. März 2009
    Text
    >Hallo,
    >
    >ich fürchte, da hast du die A...karte gezogen. Wenn deine Aussage gegen die eines Polizisten oder kommunalen Parküberwachers steht, wirst du wenig Chancen haben. Bei der Stadt anrufen schadet nichts. Im schlimmsten Fall zahlst du eben den Strafzettel und die Sache ist erledigt. Widerspruch einlegen macht die Sache nur noch teurer.
    >
    >Viele Grüße
    >Kirsten

    Na toll, genau sowas hab ich mir schon gedacht :(
    warum trifft sowas ausgerechnet mich... *grummel*

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  • Thema
    Re: Re: Re: Straftzettel wegen Falschparken - was soll das den??
    Autor
      Peg
      schrieb am Sonntag, 8. März 2009
    Text
    Warte erst mal ab und frage beim Amt nach.
    Bei uns wird mittlerweile jeder Parkverstoß (sogar die falsch gestellte Parkscheibe) mit der Digi-Kamera im Bild festgehalten.
    Wenn es bei euch ähnlich ist, wirst du die Leute vom Amt entweder von deiner Unschuld überzeugen können - oder eines Besseren belehrt.
    Profitieren wirst du auf jeden Fall.
    Und wenn du nur das Wissen erhälst WAS du falsch gemacht hast um es nicht ein zweites mal soweit kommen zu lassen.

    Eine Benachrichtigung musste übrigens nicht ans Auto gepappt werden. Hätte ja auch jeder böse Bube wegnehmen können.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Straftzettel wegen Falschparken - was soll das den??
    Autor
      YourAngel
      schrieb am Montag, 9. März 2009
    Text
    >Warte erst mal ab und frage beim Amt nach.
    >Bei uns wird mittlerweile jeder Parkverstoß (sogar die falsch gestellte Parkscheibe) mit der Digi-Kamera im Bild festgehalten.
    >Wenn es bei euch ähnlich ist, wirst du die Leute vom Amt entweder von deiner Unschuld überzeugen können - oder eines Besseren belehrt.
    >Profitieren wirst du auf jeden Fall.
    >Und wenn du nur das Wissen erhälst WAS du falsch gemacht hast um es nicht ein zweites mal soweit kommen zu lassen.
    >
    >Eine Benachrichtigung musste übrigens nicht ans Auto gepappt werden. Hätte ja auch jeder böse Bube wegnehmen können.


    Ich habe angerufen. Leider werden wohl bei uns keine Fotos davon gemacht. Es hat auch leider nichts gebracht zu sagen, dass ich 5mal pro Woche da parke und zwar immer richtig rum (sonst hätte ich ja wohl schon öfters ein Knöllchen gehabt) und deshalb bleibt mir jetzt nichts anderes übrig, als zu bezahlen, weil Einspruch finde ich bei 15 Euro übertrieben. Aber es stinkt mir echt! Klar, jedem kann mal ein Fehler passieren, auch einem Ordnungsbeamten, der mal was verwechselt (schließlich stehen da zig Autos kreuz und quer), aber das ich jetzt die gear***te bin ist natürlich ätzend :(
    Trotzdem danke für eure Ratschläge!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Straftzettel wegen Falschparken - was soll das den??
    Autor
      Joey
      schrieb am Dienstag, 10. März 2009
    Text
    Also wenn man das ganze mal richtig bedenkt hat das Ordnungsamt aber auch nicht gerade gute Karten, denn auch sie können nicht beweisen, das es so war wie sie gesagt haben.
    Wie schon jemand vorab geschrieben hat, werden also normalerweise Fotos als Beweis gemacht, damit wird ausgeschlossen das ein Widerspruch erfolg hat, wenn er unberechtigt ist.

    Bei vorhandenem Rechtsschutz würde ich vielleicht auch in Erwägung ziehen einem Anwalt das Ding auf den Tisch zu legen, denn es geht zwar nur um 15,-€, aber auch darum das man ohne Beweis von Seiten der Behörde Bußgeld haben möchte.

    Aber das muß jeder selbst entscheiden, denn es kann eben auch um das Prinzip gehen, sich das nicht bieten zu lassen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Straftzettel wegen Falschparken - was soll das den??
    Autor
      YourAngel
      schrieb am Dienstag, 10. März 2009
    Text
    >Also wenn man das ganze mal richtig bedenkt hat das Ordnungsamt aber auch nicht gerade gute Karten, denn auch sie können nicht beweisen, das es so war wie sie gesagt haben.
    >Wie schon jemand vorab geschrieben hat, werden also normalerweise Fotos als Beweis gemacht, damit wird ausgeschlossen das ein Widerspruch erfolg hat, wenn er unberechtigt ist.
    >
    >Bei vorhandenem Rechtsschutz würde ich vielleicht auch in Erwägung ziehen einem Anwalt das Ding auf den Tisch zu legen, denn es geht zwar nur um 15,-€, aber auch darum das man ohne Beweis von Seiten der Behörde Bußgeld haben möchte.
    >
    >Aber das muß jeder selbst entscheiden, denn es kann eben auch um das Prinzip gehen, sich das nicht bieten zu lassen.
    >

    naja, dann habe ich ja am Ende die Anwaltskosten (wegen 15 Euro) an der Backe.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Straftzettel wegen Falschparken - was soll das den??
    Autor
      tobi*
      schrieb am Dienstag, 10. März 2009
    Text
    >Also wenn man das ganze mal richtig bedenkt hat das Ordnungsamt aber auch nicht gerade gute Karten, denn auch sie können nicht beweisen, das es so war wie sie gesagt haben.

    Doch, sie können es beweisen, denn sie haben einen Zeugen.

    In unserem Rechtsystem ist ein Zeuge bei Strafandrohung verpflichtet, die Wahrheit auszusagen. Dagegen darf ein Beschuldigter lügen, dass die Schwarte kracht.

    Der Richter wird also dem Zeugen mehr Glauben schenken als dem Beschuldigten. Es sei denn, es gelingt einem Anwalt, die Glaubwürdigkeit des Zeugen zu zerstören oder seine Falschaussage nachzuweisen.

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