Strafanzeige, was ich aber nicht gemacht habe...

  • Strafanzeige, was ich aber nicht gemacht habe...
     timmer
      schrieb am Samstag, 8. September 2012
    Mein Chef hat mich angerufen, das ich eine Anzeige von der Autobahn bekomme. Paar Tage später kam auch schon die Post.

    Straftat: 240Stgb Nötigung und 185 Stgb Beleidigung.

    Ein PKW hat ein anderen PKW überholt, ich soll mit links blinken und Lichthupe sehr dich aufgefahren sollen. Weiterhin soll ich den Stinkefinger gezeigt haben und den PKW ausgebremst haben.

    Der mich angezeigt hat, soll einen Zeugen mit dabei gehabt haben, der alles bestätigt.

    Da ich täglich 400km und mehr fahre, kann ich mich daran nicht mehr erinnern. An so einem Vorfall würde man sich ja dran erinnern. Bin die Strecke am Tag aber langgefahren
    Zeuge kann mich beschreiben, was auch stimmt. Aber die kann mich ja sonst wo her kennen.

    Weiterhin war zu dieser Tatzeit mein linkes Blinklicht defekt, was ich anhand der Werkstatt nachweisen kann.

    Wie gesagt, ich fahre täglich sehr viel Auto und mir ist sowas noch nie passiert, sowas mache ich ja auch nicht. Habe nichtmal einen Punkt in Flensburg bzw. sonstiges.

    Ein Rechtsschutz habe ich leider nicht und Geld für einen Anwalt habe ich auch nicht.

    Wie soll ich handeln, was kann mir passieren?

    Danke
  • Thema
    Re: Strafanzeige, was ich aber nicht gemacht habe...
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Samstag, 8. September 2012
    Text
    Bei so einem Vorwurf nutzt ne Erstberatung bei einem Anwalt.

    Eine Rechtsberatung kann und darf hier nicht stattfinden

    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Strafanzeige, was ich aber nicht gemacht habe...
    Autor
      kk145
      schrieb am Samstag, 8. September 2012
    Text
    >Ein Rechtsschutz habe ich leider nicht und Geld für einen Anwalt habe ich auch nicht.

    Das ist eine schlechte Kombination, wenn du auf deinen Führerschein angewiesen bist.


    >Wie soll ich handeln, was kann mir passieren?

    Wie Wolfe schon schrieb: Rechtsberatung darf und kann hier nicht stattfinden, zumal uns die wichtigsten Informationen fehlen - nämlich der genaue Inhalt der Ermittlungsakte. Das bekommt ein Anwalt.

    Ich persönlich würde hier keinerlei Angaben machen. Ob und was dieser "Zeuge" dann gesehen hat und wie belastbar das ist, wird man sehen müssen. Jedenfalls besteht bei jeder Einlassung (egal wie gut sie gemeint sein mag) die Gefahr, erhebliche Fehler zu machen, die auch ein Anwalt später nicht mehr korrigieren kann. Dazu gehört z.B. die Fahrereigenschaft (auch nur indirekt) zuzugeben.

    Das mögliche Strafmaß ist erheblich (Entzug der Fahrerlaubnis, einkommensabhängige Geldstrafe, vermutlich über einem Monatsnetto), also ist die Vertretung durch einen Anwalt durchaus ratsam. Falls du das (zunächst) ohne Anwalt durchziehen willst, könntest du als nächstes (d.h. während du KEINE Angaben zu irgendwem machst) abwarten, was weiter passiert. Bei nicht ausreichender Beweislage wird die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen, andernfalls ist hier der Erlass eines Strafbefehls wahrscheinlich, falls kein Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt. Falls du mit dem dort festgelegten Strafmaß leben kannst, kannst du diesen Strafbefehl rechtskräftig werden lassen. Andernfalls wäre das dann der Zeitpunkt, an dem du wirklich einen Anwalt beauftragen solltest.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Strafanzeige, was ich aber nicht gemacht habe...
    Autor
      timmer
      schrieb am Samstag, 8. September 2012
    Text
    Wenn ich bei der Polizei eine Aussage mache, wa sich auch amchen muss. Wie wahrscheinlich, ist es das es eingstellt wird? kann die polizei das einstellen, oder muss das die Staatsanwaltschaft machen?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Strafanzeige, was ich aber nicht gemacht habe...
    Autor
      Kalleoi!
      schrieb am Samstag, 8. September 2012
    Text
    >Wenn ich bei der Polizei eine Aussage mache, wa sich auch amchen muss. Wie wahrscheinlich, ist es das es eingstellt wird? kann die polizei das einstellen, oder muss das die Staatsanwaltschaft machen?

    Zur Polizei MUSST du NIE!
    Einfach absagen ohne Angabe von gründen.

    Und den defekten Blinker solltest auch nicht erwähnen, da das KFZ nicht Verkehrssicher war...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Strafanzeige, was ich aber nicht gemacht habe...
    Autor
      kk145
      schrieb am Samstag, 8. September 2012
    Text
    >Und den defekten Blinker solltest auch nicht erwähnen, da das KFZ nicht Verkehrssicher war...

    Das sehe ich eher als das kleinere Problem an. Wesentlich dramatischer ist, dass bei dieser Aussage eine erhebliche Gefahr besteht, indirekt zuzugeben, dass man gefahren ist. Klassiker: "Die Lichthupe konnte der doch gar nicht sehen - dafür war ich viel zu nah dran!" Klingt doof, aber solche Sachen sagen Leute in polizeilichen Vernehmungen.

    Andererseits bleibt selbst ohne Blinker noch der volle Tatvorwurf stehen: Für die Beleidigung ist der Blinker egal, für die Nötigung ist er nur ein Merkmal von vielen.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Strafanzeige, was ich aber nicht gemacht habe...
    Autor
      kk145
      schrieb am Samstag, 8. September 2012
    Text
    >Wenn ich bei der Polizei eine Aussage mache, wa sich auch amchen muss.

    Du musst nicht aussagen und du musst nicht erscheinen. Du kannst höflich absagen, aber du musst nicht. Die Polizei stellt das gerne etwas anders dar.

    Aussagen musst du sowieso nie, da du Beschuldigter einer Straftat bist. Erscheinen musst du nur bei einer Vorladung durch die Staatsanwaltschaft oder durch ein Gericht.


    >Wie wahrscheinlich, ist es das es eingstellt wird?

    Wenn du eine Aussage machst: Nahe null - ohne juristische Ausbildung und Akteneinsicht kannst du deine Lage eigentlich nur verschlimmern.

    Wenn du keine Aussage machst, steigen die Chancen. Auch eine (gut durchdachte, mit der Akte abgestimmte) Einlassung eines Anwalts steigert die Chancen.


    >kann die polizei das einstellen, oder muss das die Staatsanwaltschaft machen?

    Das ist schon der nächste Grund, nicht bei der Polizei zu erscheinen: Die Polizei entscheidet nicht über die Fortführung des Verfahrens, sondern ermittelt nur den Sachverhalt - im Moment gegen dich!

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