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Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Stopschild
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>Habe gesehen das kein Auto auf der Straße fuhr und bin mit Schrittgeschwindigkeit zur Sichtlinie gerollt und wollte gerade abbiegen, habe dort aber nicht noch mal richtig gebremst und der Fahrlehrer hat, obwohl kein weit und breit Auto den Querverkehr befuhr, das Auto gestoppt. Das nenne ich mal eine Glanzleistung. Der Prüfer hat das überhaupt nicht gemerkt, dass ich nicht angehalten habe weil ich eben, nach dem Stoppen Haltlinie fast unmerkbar langsam gerollt bin.
Für wie doof hälst du den Prüfer eigentlich? Ob das Auto noch rollt, läßt sich mit einem einfachen Blick aus dem Fenster feststellen. Außerdem sind die wenigsten Fahrschüler in der Lage so sanft zu bremsen (vor allem in der Prüfung!), dass es beim Anhalten nicht einen kleinen Ruck gibt - wenn der nicht kommt, wird der Prüfer stutzig.
>Eigentlich sollte der Fahrlehrer nur bremsen, wenn eine Gefährdung des Verkehrs, von Personen oder Sachbeschädigungen ansonsten nicht mehr abwendbar ist.
Nein. Der FL trägt die Verantwortung dafür, dass es dazu nicht kommt. Wenn er an der Kreuzung selbst nichts gesehen hat, kann er dich nicht einfach auf Verdacht fahren lassen. Genauso wird er bremsen, wenn du im Begriff bist eine rote Ampel zu überfahren - und nicht erst wenn er sieht, dass tatsächlich Querverkehr kommt.
>Wie ich nachher im Internet nachgelesen habe, muss man zwingend an Haltlinie und Sichtlinie (also einer imaginären Linie an dem man den Querverkehr einsehen kann anhalten.
Nicht jeden Quatsch glauben, stattdessen eine alte Juristenweisheit befolgen: "Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung."
StVO zu VZ 294 (Haltlinie): "Ergänzend zu Halt- und Wartegeboten, die durch Zeichen 206 [Stopschild], durch Polizeibeamte, Lichtzeichen oder Schranken gegeben werden, ordnet sie an:
Fahrzeugführer müssen hier halten. Erforderlichenfalls ist an der Stelle, wo die Straße eingesehen werden kann, in die eingefahren werden soll (Sichtlinie), erneut zu halten."
Also ist der erneute Halt nur bei Bedarf vorgeschrieben.
Hättest du also gar nicht halten müssen? Doch! Die beiden Profis haben die Sichtverhältnisse offensichtlich anders eingeschätzt, als du. Das sollte dir schon zu denken geben.