Stehen auf rotem Radüberweg
Es gibt ja diese roten Radüberwege an Einmündungen, wo Radfahrer und Fußgänger rübergelassen werden müssen.
Wenn man an so einen Überweg ranfährt, muss man ja links und rechts schauen, ob niemand kommt. Wenn man dann aber auf dem Überweg stehen bleiben muss, weil man andere Fahrzeuge vorbeilassen muss, sind dann die Radfahrer wartepflichtig?