Spielstraße: Auch Rechts vor Links?

  • Spielstraße: Auch Rechts vor Links?
     Crashday1992
      schrieb am Samstag, 1. Mai 2010
    Halihalo,

    ich hab mal eine Frage. Herrscht IN einer Spielstraße auch Rechts vor Links. Ich meine nicht, wenn man aus einem Verkehrsberuhigenbereich fährt. Das ist klar, ob es Schilder oder etwas anderes gibt. Wenn nichts, rechts vor links. Ich denke aber mal, in einem Verkehrsberuhigenbereich ist dann auch Rechts vor Links, wenn es keine Beschilderung gibt. Wäre nett, wenn mir jemand eine Antwort geben könnte - Danke ;)
  • Thema
    Re: Spielstraße: Auch Rechts vor Links?
    Autor
      LouisdF
      schrieb am Sonntag, 2. Mai 2010
    Text
    In einer "Spielstraße" gilt ein Verkehrsverbot für Fahrzeuge aller Art (Zeichen 250 StVO mit Zusatzschild). Ausnahmen können jedoch zugelassen sein. Beim Ausfahren aus einer Spielstraße gelten diesselben Vorfahrtsregeln wie an jeder anderen Kreuzung oder Einmündung, also entweder rechts vor links oder die Vorfahrt ist durch entsprechende Verkehrszeichen geregelt. In einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325 StVO) und in Tempo-30-Zonen (Zeichen 274.1) werden in der Regel keine Vorfahrtsschilder aufgestellt. Dort gilt rechts vor links. Wer einen verkehrsberuhigten Bereich verlässt (Zeichen 326 StVO), hat allen anderen Verkehsteilnehmern die Vorfahrt zu gewähren.(§ 10 StVO)

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  • Thema
    Re: Spielstraße: Auch Rechts vor Links?
    Autor
      deuded
      schrieb am Sonntag, 2. Mai 2010
    Text
    >Ich meine nicht, wenn man aus einem Verkehrsberuhigenbereich fährt. Das ist klar, ob es Schilder oder etwas anderes gibt. Wenn nichts, rechts vor links.


    Hallo,

    wenn du einen verkehrsberuhigten Bereich verlässt, hast du eigentlich nie Vorfahrt, da du aus einer Straße mit Bordstein kommst. Diese ist immer untergeordnet!

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  • Thema
    Re: Re: Spielstraße: Auch Rechts vor Links?
    Autor
      kk145
      schrieb am Sonntag, 2. Mai 2010
    Text
    Der Hinweis mit der Spielstraße ist gut und richtig, es geht offensichtlich um einen verkehrsberuhigten Bereich.

    >wenn du einen verkehrsberuhigten Bereich verlässt, hast du eigentlich nie Vorfahrt, da du aus einer Straße mit Bordstein kommst. Diese ist immer untergeordnet!

    Nein, das mit dem Bordstein muss nicht so sein. Die Wartepflicht beim Verlassen des verkehrsberuhigten Bereichs ist in § 10 StVO ausdrücklich vorgeschrieben:

    "Wer aus einem Grundstück, aus einem Fußgängerbereich (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; [...]"

    Und jetzt wird es spannend: Zwischen den Zeilen kann man lesen, dass der VB gar keine Straße ist. Es heißt ja "aus einem verkehrsberuhigten Bereich ... auf DIE Straße", nicht etwa auf eine ANDERE Straße. Damit ist der VB in guter Gesellschaft z.B. mit dem Parkplatz (beides sind Sonderverkehrsflächen). Es gilt hier nicht RvL denn: keine Straße -> keine Kreuzung oder Einmündung -> kein RvL.

    Das bedeutet nicht, dass man nicht vorsichtig von RvL ausgehen dürfte (die meisten Autofahrer wissen es sowieso nicht besser), im Prinzip ist aber gegenseitige Verständigung angesagt. Bei einem Unfall haften beide Fahrer.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Spielstraße: Auch Rechts vor Links?
    Autor
      sonhol*
      schrieb am Sonntag, 2. Mai 2010
    Text

    >Und jetzt wird es spannend: Zwischen den Zeilen kann man lesen, dass der VB gar keine Straße ist. Es heißt ja "aus einem verkehrsberuhigten Bereich ... auf DIE Straße", nicht etwa auf eine ANDERE Straße. Damit ist der VB in guter Gesellschaft z.B. mit dem Parkplatz (beides sind Sonderverkehrsflächen). Es gilt hier nicht RvL denn: keine Straße -> keine Kreuzung oder Einmündung -> kein RvL.
    >

    ist schon bemerkenswert wie der gesetzgeber, bzw. seine verwaltungsbeamten/juristen aus einer recht einfachen sache etwas so kompliziertes machen können das kein "hobbyautofahrer" es mehr richtig versteht.
    "allen wohl und keinem weh" ist wohl die devise. leider mit dem ergebnis das sich dann die gerichte mit der genauen auslegung befassen müssen. alleine die urteile bezüglich der geschwindigkeit im v.b. füllen schon ein ganzes buch.
    einfache klare regelungen, konsequente bestrafung bei nicht befolgen und schon läuft der verkehr besser.

    mfg

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Spielstraße: Auch Rechts vor Links?
    Autor
      kk145
      schrieb am Sonntag, 2. Mai 2010
    Text
    Der VB ist eigentlich so ziemlich das einfachste, was man sich vorstellen kann - im Prinzip genau das, was man aus den Niederlanden als "shared space" kennt. Regeln: Augen aufmachen, Rücksicht nehmen, mitdenken, verständigen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Spielstraße: Auch Rechts vor Links?
    Autor
      deuded
      schrieb am Sonntag, 2. Mai 2010
    Text
    Wenn man wie vorgeschrieben Schrittgeschwindigkeit fährt, sollte eigentlich nie ein Unfall passieren, da man ja fast sofort steht (ist ja der Sinn der Schrittgeschwindigkeit).

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Spielstraße: Auch Rechts vor Links?
    Autor
      sonhol*
      schrieb am Sonntag, 2. Mai 2010
    Text
    @kk145

    eigentlich ja, aber
    wie schnell ist schrittgeschwindigkeit?
    wo endet der v.b. wirklich (keine rvl bei ausfahrt)?
    welche seite muss ich fahren?
    wo ist parken erlaubt?
    wo fängt die behinderung an (durch spielende kinder)?
    lauter sachen über die sich vor gericht schon gestritten wurde (und jedes gericht hat da so seine eigene meinung).

    mfg

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Spielstraße: Auch Rechts vor Links?
    Autor
      deuded
      schrieb am Sonntag, 2. Mai 2010
    Text
    >@kk145
    >
    >eigentlich ja, aber
    >wie schnell ist schrittgeschwindigkeit?
    >wo endet der v.b. wirklich (keine rvl bei ausfahrt)?
    >welche seite muss ich fahren?
    >wo ist parken erlaubt?
    >wo fängt die behinderung an (durch spielende kinder)?
    >lauter sachen über die sich vor gericht schon gestritten wurde (und jedes gericht hat da so seine eigene meinung).
    >
    >mfg


    Hallo,

    zum Parken steht in der StVO: 4. Fahrzeugführer dürfen außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen nicht parken, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen.

    zur Schrittgeschwindigkeit: steht leider nicht in der StVO, aber verschiedenen Urteilen zufolge ist sie zw. 4 und 10 km/h.

    mfg deuded

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Spielstraße: Auch Rechts vor Links?
    Autor
      Peg
      schrieb am Sonntag, 2. Mai 2010
    Text
    wo fängt die behinderung an (durch spielende kinder)?
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Gute Frage:
    Ich beführ einen verkehrsberuhigten Bereich im Schritttempo.
    Wäre ich dort nicht selbst aufgewachsen, hätte ich nicht gewusst, dass es dort einen gepflasterten Heckenweg gibt, der die einzelnen Straßen verbindet- und ich hätte ihn dort sicher nicht erwartet.

    Gerade als ich (höchstens 5 Meter von der kreuzenden Stelle) entfernt war, schoss eine ca. 10 Jährige Radfahrerin mit sicherlich 15 km/h da heraus. Da die Hecke bis fast zur Fahrbahn geht -und der Weg im rechten Winkel dazu liegt- hatte ich sie also vor Augen, kurz bevor ich sie auf deer Motorhaube gehabt hätte. Sie hat mich sicher auch nicht eher sehen können.

    Nur die Schrittgeschwinigkeit -und meine sofortige Vollbremsung- rettete da vor dem Zusammenstoß.

    Ich bin froh, dass -bis auf einen gehörigen Schreck auf beiden Seiten-nicht passierte.

    Doch ihre Eltern sind bekannt dafür, Nachbarn anzuzeigen, die nach deren Meinung die Straße zu schnell befahren.
    Ich schätze, dass sie das Töchterchen auch erzogen mit: "Das ist eine Spielstraße - und da haben Kinder Vorrecht."
    Entsprechend verhält sich die Süße... *grrr*

    Ich mag mir nicht vorstellen, was geschehen wäre, wenn sich die Kurze verbremst hätte, und deshab auf der Nase gelandet wäre.
    So schaute sie nur mit schreckgeweiteten Augen und war -fix und ungebremst- knapp an der Schnauze des Micra vorbei gerauscht.

    Wäre toll, wenn mal jemandem auch den (verzogenen) Kids vermitteln würde, was eine Schrittgeschwindigkeit ist - oder haben sich nur die Kraftfahrer daran zu halten !??? *grummelstampf*

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Spielstraße: Auch Rechts vor Links?
    Autor
      sonhol*
      schrieb am Sonntag, 2. Mai 2010
    Text

    >
    >Hallo,
    >
    >zum Parken steht in der StVO: 4. Fahrzeugführer dürfen außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen nicht parken, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen.
    >
    >zur Schrittgeschwindigkeit: steht leider nicht in der StVO, aber verschiedenen Urteilen zufolge ist sie zw. 4 und 10 km/h.
    >
    >mfg deuded


    soso,
    und wie sieht die markierung aus? bunte pflastersteien oder aufgemalte striche?
    es gibt urteile die bis 20 km/h gehen.

    alles viel zu unübersichtlich für hobbyautofahrer. sieht man ja auch schon daran, dass ein v.b. immer als spielstrasse bezeichnet wird.
    genauso wie die endlosen diskussionen über abgesenkete bordsteine, hatt ich am donnerstag noch mit einem aap.

    mfg

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Spielstraße: Auch Rechts vor Links?
    Autor
      deuded
      schrieb am Montag, 3. Mai 2010
    Text
    >
    >>
    >>Hallo,
    >>
    >>zum Parken steht in der StVO: 4. Fahrzeugführer dürfen außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen nicht parken, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen.
    >>
    >>zur Schrittgeschwindigkeit: steht leider nicht in der StVO, aber verschiedenen Urteilen zufolge ist sie zw. 4 und 10 km/h.
    >>
    >>mfg deuded
    >
    >
    >soso,
    >und wie sieht die markierung aus? bunte pflastersteien oder aufgemalte striche?
    >es gibt urteile die bis 20 km/h gehen.
    >
    >alles viel zu unübersichtlich für hobbyautofahrer. sieht man ja auch schon daran, dass ein v.b. immer als spielstrasse bezeichnet wird.
    >genauso wie die endlosen diskussionen über abgesenkete bordsteine, hatt ich am donnerstag noch mit einem aap.
    >
    >mfg


    Hast du denn noch nie einen Parkplatz gesehen??? Da sind so komische weiße Striche auf dem Boden, da kann man sein Auto schön reinstellen!
    Und warum fragst du eigentlich mich, wie so was aussieht? Habe ich das ganze etwa geschrieben?

    Ich finde echt, hier im Forum wäre etwas mehr Freundlichkeit angebracht!

    mfg

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Spielstraße: Auch Rechts vor Links?
    Autor
      Wannabefahrschueler
      schrieb am Montag, 3. Mai 2010
    Text
    >@kk145
    >
    >eigentlich ja, aber
    >wie schnell ist schrittgeschwindigkeit?
    ich würde sagen 1. Gang ohne Kupplung ohne Gas

    >wo endet der v.b. wirklich (keine rvl bei ausfahrt)?

    Wird doch meinstens gekennzeichnet und außerdem ist man doch wartepflichtig wenn du aus einem vb rausfährst

    >welche seite muss ich fahren?
    ich denke jeder normale mensch fährt in deutschland in einem VB rechts

    >wo ist parken erlaubt?
    ist meistens gekennzeichnet

    >wo fängt die behinderung an (durch spielende kinder)?

    so bald so eine Behinderung zu sehen ist, denke ich mal das es keinen geben wird der sich bei schrittempo dort falsch verhält

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Spielstraße: Auch Rechts vor Links?
    Autor
      kk145
      schrieb am Montag, 3. Mai 2010
    Text
    Das ist gerade der Punkt von sonhol*: So einfach ist das alles nicht!

    >>wie schnell ist schrittgeschwindigkeit?
    >ich würde sagen 1. Gang ohne Kupplung ohne Gas

    Das lernst du in der Fahrschule, ja. Aber das ist doch keine Geschwindigkeitsangabe! Aktuelle PKW fahren dabei so schnell, dass der Tacho 10 km/h anzeigt. Wie schnell ist das Auto dabei wirklich? Weniger als 10 ist sicher, aber sind es vielleicht 7? Oder 5? Bei anderen Fahrzeugen funktioniert das ganz grundsätzlich nicht.

    Dann haben sich die Gerichte mit diesem Thema beschäftigt. Ergebnis: Jeder urteilt anders. Da gibt es die oft zitierte 4-7 km/h-Fraktion, aber auch 10 und sogar 20 km/h gab es schon.

    Dabei ist die Frage doch ganz einfach: Wie schnell ist Schrittgeschwindigkeit?

    >>wo endet der v.b. wirklich (keine rvl bei ausfahrt)?
    >
    >Wird doch meinstens gekennzeichnet und außerdem ist man doch wartepflichtig wenn du aus einem vb rausfährst

    So, jetzt steht das Schild, an dem der VB endet, nicht auf der Sichtlinie sondern 2 Meter davor. So ganz grundsätzlich endet der VB ja am Schild, also nicht an der Kreuzung, also gilt dort jetzt RvL? Jetzt sagst du "Das ist doch kindisch, jeder weiß doch was gemeint ist!", wartest, wenn du aus dem VB herauskommst und hast damit in deinem ganzen Leben nie ein Problem.

    Ok, jetzt steht das Schild 5 m vor der Sichtlinie. Was jetzt? Als nächstes steht das Schild 10 m vor der Sichtlinie und man kann es von der Straße kaum noch sehen. Wenn du hier wartest, schauen dich die anderen nur verständnislos an, weil sie an RvL glauben.

    Es gibt ein (nicht besonders repräsentatives, aber trotzdem) Urteil, das bei einer Entfernung von 50 m (bei 10 km/h entspricht das 18 s!) noch immer eine Wartepflicht an der nächsten Kreuzung gesehen hat.

    >>welche seite muss ich fahren?
    >ich denke jeder normale mensch fährt in deutschland in einem VB rechts

    Nach "normal" war nicht gefragt. Gefragt war nach "müssen". Und da sind wir wieder oben: Keine Straße, kein Rechtsfahrgebot. Aber wer ist jetzt Schuld, wenn es zum Unfall kommt, weil du konsequent rechts und ich konsequent links im VB fahre?

    >>wo ist parken erlaubt?
    >ist meistens gekennzeichnet

    Ja, aber wie? Weiße Markierungen sind toll, aber schau dir mal an, wie es "da draußen" aussieht! Was ist nur ein schönes mehrfarbiges Pflaster, was ist schon eine markierte Parkfläche?

    Ein- und Aussteigen, Be- und Entladen ist auch außerhalb dieser Flächen erlaubt. Aber wo ist die Grenze?

    Beispiel: Ich bringe meine Oma vom Arzt nach Hause - in einen VB. Ich stelle mein Auto irgendwo direkt vor die Haustüre, damit sie nicht so weit laufen muss. Danach helfe ich ihr beim Aussteigen und weil ich sie nicht in der Haustür stehen lassen kann, setze ich sie im Wohnzimmer auf die Couch. Das dauert insgesamt 10 Minuten - wir waren heute schnell :) Danach lade ich noch ihren Rollator aus. Als mich die Politesse aufschreibt, stehe ich schon insgesamt 15 Minuten so da. Erlaubt?

    >>wo fängt die behinderung an (durch spielende kinder)?
    >
    >so bald so eine Behinderung zu sehen ist, denke ich mal das es keinen geben wird der sich bei schrittempo dort falsch verhält

    Ja, deshalb ist langsam fahren ja auch wichtig. Trotzdem darfst du Fußgänger ganz grundsätzlich im VB nicht behindern - und schon gar nicht gefährden. Jetzt kommst du mit 4 km/h angefahren und ein paar Kinder spielen Fußball. Die Kinder müssen jetzt ihren Ball einsammeln, die provisorischen Tore abbauen, warten bis du vorbei bist und danach alles wieder zurück. Die fühlen sich von dir behindert! (Die Eltern sehen ihre Kinder durch den rücksichtslosen Raser erfahrungsgemäß sogar gefährdet.) Zu recht?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Spielstraße: Auch Rechts vor Links?
    Autor
      sonhol*
      schrieb am Montag, 3. Mai 2010
    Text
    kk145 hat mein posting vollkommen richtig verstanden und den anwesenden "hobbyfahrern" deutlich erklärt, dass die regelungen (nicht nur im vb)doch nicht ganz so einfach sind wie sie scheinen.

    wie heisst es so schön: nicht auf seinem recht bestehen (den du weisst überhaupt nicht ob du recht hast)

    mfg

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