Sonderregelung

  • Sonderregelung
     toffel44
      schrieb am Dienstag, 6. Mai 2008
    So da ich Fast 16 bin (15 1/2) und mit moped umherdüsen wollte, habe ich mich mal schlau gemacht über kosten usw. dann wurde mir kla das sich die kosten zwischen 600-800€ belaufen :O
    Hab denn ma gegooglet und das hier gefunden

    "Kleinkrafträder die bis zu 50 km/h schnell sind und vor dem 31.12.2001 erstmals zugelassen wurden gelten aber auch als Moped - obwohl sie streng genommen fünf km/h zu schnell sind. Hier gilt noch die alte Gesetzeslage der Führerscheinklasse 4. Mit ein bisschen Glück dürfen Sie mit der Führerscheinklasse M sogar ein Moped fahren das 60 km/h schnell ist. Dieses geht allerdings nur dann, wenn es sich um ein altes Kleinkraftrad aus der DDR handelt und wenn dieses Fahrzeug bis zum 28.02.1992 auf dem Gebiet der alten DDR zugelassen wurde. Maßgeblich hierfür ist die Verordnung §76 FeV, Nr. 8 §6 Absatz 1."

    so und da ich halt kein mofa fahren will sondern meine simson s51 ^_^
    ja und da ein mofaführerschein sehr sehr weniger biliger ist (200€ oder so ) wollte ich fragen ob diese sonderregelung auf meine simmi auch zustimmt
    sie ist baujahr 1989.
    ein paar fragen hab ich auch noch

    1. wenn ich führerschein bestanden hab, darf ich mit der simmi shcon vorher fahren? ohne drosseln?
    2. oder muss ich für immer eine drosselung drinne haben ?
    3. darf ich wenn ich mofaführerschein gemacht habe auf meinen moped einnen mitnehmen?

    *will klasse M machen
    * meine simson fährt 70km/h deswegen fragen wegen drossel fuer immmer

    Danke schon mal !!!
  • Thema
    Re: Sonderregelung
    Autor
      rine
      schrieb am Dienstag, 6. Mai 2008
    Text
    >So da ich Fast 16 bin (15 1/2) und mit moped umherdüsen wollte,


    Du möchtest also Moped fahren?


    >so und da ich halt kein mofa fahren will sondern meine simson s51 ^_^
    >ja und da ein mofaführerschein sehr sehr weniger biliger ist

    also wie nun? Moped. warum dann die Frage nach Mofaführerschein?


    >sie ist baujahr 1989.
    die Antwort hast du dir selbst gegeben:
    Dieses geht allerdings nur dann, wenn es sich um ein altes Kleinkraftrad aus der DDR handelt und wenn dieses Fahrzeug bis zum 28.02.1992 auf dem Gebiet der alten DDR zugelassen wurde. Maßgeblich hierfür ist die Verordnung §76 FeV, Nr. 8 §6 Absatz 1."

    >3. darf ich wenn ich mofaführerschein gemacht habe auf meinen moped einnen mitnehmen?

    also wie jetzt?!?!? Mofa oder Moped?
    >
    >*will klasse M machen

    also doch Moped bis 50ccm und 45km/h
    Ausnahme z.B. Simson BJ vor 02/92 etc.
    und mitnehmen darfst du auf deiner Simme nat. jmd.
    immer so viel, wie Sitzplätze da sind.



    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Sonderregelung
    Autor
      toffel44
      schrieb am Dienstag, 6. Mai 2008
    Text
    >>So da ich Fast 16 bin (15 1/2) und mit moped umherdüsen wollte,
    >
    >
    >Du möchtest also Moped fahren?
    >
    >
    >>so und da ich halt kein mofa fahren will sondern meine simson s51 ^_^
    >>ja und da ein mofaführerschein sehr sehr weniger biliger ist
    >
    >also wie nun? Moped. warum dann die Frage nach Mofaführerschein?
    >
    >
    >>sie ist baujahr 1989.
    >die Antwort hast du dir selbst gegeben:
    >Dieses geht allerdings nur dann, wenn es sich um ein altes Kleinkraftrad aus der DDR handelt und wenn dieses Fahrzeug bis zum 28.02.1992 auf dem Gebiet der alten DDR zugelassen wurde. Maßgeblich hierfür ist die Verordnung §76 FeV, Nr. 8 §6 Absatz 1."
    >
    >>3. darf ich wenn ich mofaführerschein gemacht habe auf meinen moped einnen mitnehmen?
    >
    >also wie jetzt?!?!? Mofa oder Moped?
    >>
    >>*will klasse M machen
    >
    >also doch Moped bis 50ccm und 45km/h
    >Ausnahme z.B. Simson BJ vor 02/92 etc.
    >und mitnehmen darfst du auf deiner Simme nat. jmd.
    >immer so viel, wie Sitzplätze da sind.
    >
    >
    >
    > oh cool ^^ in andern foren haben se gesagt das geht nicht ^^

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  • Thema
    Re: Sonderregelung
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Mittwoch, 7. Mai 2008
    Text
    Hallo,

    die Sonderregelungen beziehen sich auf die Führerscheinklasse M und NICHT auf die Mofa-Prüfbescheinigung. Mit der Prüfbescheinigung darfst du nur einsitzige Krafträder bis 50 ccm und 25 km/h fahren.

    Viele Grüße
    Kirsten

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