Sonderregelung
toffel44
schrieb am Dienstag, 6. Mai 2008
So da ich Fast 16 bin (15 1/2) und mit moped umherdüsen wollte, habe ich mich mal schlau gemacht über kosten usw. dann wurde mir kla das sich die kosten zwischen 600-800€ belaufen :O
Hab denn ma gegooglet und das hier gefunden
"Kleinkrafträder die bis zu 50 km/h schnell sind und vor dem 31.12.2001 erstmals zugelassen wurden gelten aber auch als Moped - obwohl sie streng genommen fünf km/h zu schnell sind. Hier gilt noch die alte Gesetzeslage der Führerscheinklasse 4. Mit ein bisschen Glück dürfen Sie mit der Führerscheinklasse M sogar ein Moped fahren das 60 km/h schnell ist. Dieses geht allerdings nur dann, wenn es sich um ein altes Kleinkraftrad aus der DDR handelt und wenn dieses Fahrzeug bis zum 28.02.1992 auf dem Gebiet der alten DDR zugelassen wurde. Maßgeblich hierfür ist die Verordnung §76 FeV, Nr. 8 §6 Absatz 1."
so und da ich halt kein mofa fahren will sondern meine simson s51 ^_^
ja und da ein mofaführerschein sehr sehr weniger biliger ist (200€ oder so ) wollte ich fragen ob diese sonderregelung auf meine simmi auch zustimmt
sie ist baujahr 1989.
ein paar fragen hab ich auch noch
1. wenn ich führerschein bestanden hab, darf ich mit der simmi shcon vorher fahren? ohne drosseln?
2. oder muss ich für immer eine drosselung drinne haben ?
3. darf ich wenn ich mofaführerschein gemacht habe auf meinen moped einnen mitnehmen?
*will klasse M machen
* meine simson fährt 70km/h deswegen fragen wegen drossel fuer immmer
Danke schon mal !!!
Hab denn ma gegooglet und das hier gefunden
"Kleinkrafträder die bis zu 50 km/h schnell sind und vor dem 31.12.2001 erstmals zugelassen wurden gelten aber auch als Moped - obwohl sie streng genommen fünf km/h zu schnell sind. Hier gilt noch die alte Gesetzeslage der Führerscheinklasse 4. Mit ein bisschen Glück dürfen Sie mit der Führerscheinklasse M sogar ein Moped fahren das 60 km/h schnell ist. Dieses geht allerdings nur dann, wenn es sich um ein altes Kleinkraftrad aus der DDR handelt und wenn dieses Fahrzeug bis zum 28.02.1992 auf dem Gebiet der alten DDR zugelassen wurde. Maßgeblich hierfür ist die Verordnung §76 FeV, Nr. 8 §6 Absatz 1."
so und da ich halt kein mofa fahren will sondern meine simson s51 ^_^
ja und da ein mofaführerschein sehr sehr weniger biliger ist (200€ oder so ) wollte ich fragen ob diese sonderregelung auf meine simmi auch zustimmt
sie ist baujahr 1989.
ein paar fragen hab ich auch noch
1. wenn ich führerschein bestanden hab, darf ich mit der simmi shcon vorher fahren? ohne drosseln?
2. oder muss ich für immer eine drosselung drinne haben ?
3. darf ich wenn ich mofaführerschein gemacht habe auf meinen moped einnen mitnehmen?
*will klasse M machen
* meine simson fährt 70km/h deswegen fragen wegen drossel fuer immmer
Danke schon mal !!!