Sondergenemigung für den Führerschein ab 17

  • Sondergenemigung für den Führerschein ab 17
     Bastisi
      schrieb am Dienstag, 10. März 2009
    Ich habe mal eine Frage!

    Ich wohne ca 10 km von meinem Ausbildungsplatz entfehrt.
    Da ich da aber im Schichtdienst arbeiten muss ist das schwer mit dem Bus dahin zu kommen. Mein Bus kommt um 6.01 Uhr und meine Frühschicht fängt um 6 Uhr an. Ich möchte gerne wissen ob ich so (unter den Bedingungen) ich bin 16,5 und möchte dem nächst den Führerschein anfangen!!

    Ich würde mich freuen, wenn die Frage mir beantwortet wird.


    Gruß Bastisi
  • Thema
    Re: Sondergenemigung für den Führerschein ab 17
    Autor
      Lucksn
      schrieb am Dienstag, 10. März 2009
    Text
    was für eine sondergenehmigung?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Sondergenemigung für den Führerschein ab 17
    Autor
      Lucksn
      schrieb am Dienstag, 10. März 2009
    Text
    >was für eine sondergenehmigung?

    deinen fs darfst du schon machen, allerdings die praktische prüfung erst einen monat vor deinem burzeltag.

    was anderes wird nicht funktionieren, da du eh immer mit einer person fahren MUSST dann die neben dir sitzt, lass dich solange doch mitnehmen

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Sondergenemigung für den Führerschein ab 17
    Autor
      Bastisi
      schrieb am Dienstag, 10. März 2009
    Text
    >>was für eine sondergenehmigung?
    >
    >deinen fs darfst du schon machen, allerdings die praktische prüfung erst einen monat vor deinem burzeltag.
    >
    >was anderes wird nicht funktionieren, da du eh immer mit einer person fahren MUSST dann die neben dir sitzt, lass dich solange doch mitnehmen

    Das geht leider nicht=(

    Ich meine eine Sonderregelung dafür, dass ich alleine NUR die Strecke fahren darf (zu Hause -> Ausbildung Ausbildung -> zu Hause)

    Ich weiß, dass es diese Regelung gibt

    Gruß Bast

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Sondergenemigung für den Führerschein ab 17
    Autor
      Lucksn
      schrieb am Dienstag, 10. März 2009
    Text
    das bezweifel ich aber ganz stark

    denn das is ja schwer zu prüfen ob dur wirklich nur das stueck fährst, ich will ned wissen wieviele 17er schon alleine rumfahren.

    frag mal beim zustaendigen amt nach oder glatt mal in ner fahrschule, aber mach dir nicht all zu große hoffnungen, kann mir das echt nur schwer vorstellen

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Sondergenemigung für den Führerschein ab 17
    Autor
      Sebbel
      schrieb am Dienstag, 10. März 2009
    Text
    Diese Regelung gibt es definitiv.

    Und wenn dich ein Polizist erwischt bei einer anderen strecke wird das auch problematisch weil der führerschein dann erstmal wieder weg ist ;).

    Trotzdem ist es am besten bei der Behörde anzurufen. Aber auch der Fahrlehrer sollte das eigentlich wissen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Sondergenemigung für den Führerschein ab 17
    Autor
      Lucksn
      schrieb am Dienstag, 10. März 2009
    Text
    Dann tschuldigung für die Fehlinfos, finds nur echt verdammt .. mutig :D

    Man warum gabs sowas alles ned als ich 17 war :(

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Sondergenemigung für den Führerschein ab 17
    Autor
      Bastisi
      schrieb am Dienstag, 10. März 2009
    Text
    >Dann tschuldigung für die Fehlinfos, finds nur echt verdammt .. mutig :D


    Kein Ding gibt schlimmeres xD


    >Man warum gabs sowas alles ned als ich 17 war :(


    Beschwrer dich bei deinen Eltern dann wäreste jetzt vllt 17 und hättest das auch xD

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Sondergenemigung für den Führerschein ab 17
    Autor
      Bastisi
      schrieb am Dienstag, 10. März 2009
    Text
    Danke für die infos!!!
    und für die SCHNELLEN infos =)

    Ich werde dann mal nachfragen!!!

    Gruß Basti

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Sondergenemigung für den Führerschein ab 17
    Autor
      tobi*
      schrieb am Dienstag, 10. März 2009
    Text
    Mit BF 17 darfst Du einen Klasse M Roller alleine fahren. Mach Dein BF17 und dann kauf Dir so ein Ding und alles ist geritzt.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Sondergenemigung für den Führerschein ab 17
    Autor
      Jessy90
      schrieb am Dienstag, 10. März 2009
    Text
    >Mit BF 17 darfst Du einen Klasse M Roller alleine fahren. Mach Dein BF17 und dann kauf Dir so ein Ding und alles ist geritzt.

    Da geb ich dir recht mein gott was wollt irh noch mit 12 den fs machen? kauf dir son gott verdammten rolle rund heul net rum mal im ernst kannst dur dir überhaupt ein auto leisten? und ich finds ummöglich da man mit 17 jmd so was erlaubt nicht mal die 22 jährigen kölnnen auto fahren habs am we ieder erlebt nene entweder du fragst ob du später kommen darfst oder kauf dir ein roller hab ich auch fahr ich nun seit 5 jahren is super ich freu mich schon wen ich den a schein machen kann und für ... wetter gibts super kleidung !!! son roller bekommt man scho für 1200 euro + zubehör 200 euro un versicherung im jahr + nochmal versicherung gegen schadne iwas mit 100mio euro 68 euro da kann man sch ja wohl net beschweren sodn ding tankt 4-8 l und kommt damit gute 100-150 km is doch super auto fahren aknnste dann mit deinen eltern oder wenne 18 bist ....und die prüfung kannste auch fürher machen nämlich mit 17 hab ich nämlich auch damit ich so früh wie möglich meinen roller mit 50 fahren konnte...also viel spaß

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Sondergenemigung für den Führerschein ab 17
    Autor
      Lucksn
      schrieb am Mittwoch, 11. März 2009
    Text
    so hab ich das halt auch gesehen, nicht ganz so hart, nur finde ich das man mit dem schritt 17 jaehrigen BF zu ermöglichen, schon super.

    man sollte dies nicht ausreizen, und wie gesagt, nen roller darfste dann auch fahren und das sogar alleine und billiger is dat sowieso :)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Sondergenemigung für den Führerschein ab 17
    Autor
      Lukas92
      schrieb am Mittwoch, 11. März 2009
    Text
    >Diese Regelung gibt es definitiv.
    >
    >Und wenn dich ein Polizist erwischt bei einer anderen strecke wird das auch problematisch weil der führerschein dann erstmal wieder weg ist ;).


    naja dein fs ist nicht sofort weg.
    fahren ohne (eingetagene) begleitperson ist ein vergehen der klasse B und hat somit, wenn du kein weiteres vergehen der klasse B begehst keine weiteren folgen außer verwarnungsgeld( laso max. 35€)

    gruß
    Lukas

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Sondergenemigung für den Führerschein ab 17
    Autor
      BMW_Mete_BMW
      schrieb am Mittwoch, 11. März 2009
    Text
    Ganz leichte lösung, entweder mach deinen Führerschein Klasse B (Egal ob B17 oder nicht)

    Wenn du den in der Tasche hast, fahr doch dann mit dem Roller zur Arbeit. :)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Sondergenemigung für den Führerschein ab 17
    Autor
      Sebbel
      schrieb am Mittwoch, 11. März 2009
    Text
    >naja dein fs ist nicht sofort weg.
    >fahren ohne (eingetagene) begleitperson ist ein vergehen der klasse B und hat somit, wenn du kein weiteres vergehen der klasse B begehst keine weiteren folgen außer verwarnungsgeld( laso max. 35�)

    Dann würde ich dir empfehlen dich nochmal zu informieren.

    Richtig der Führerschein selbst ist nicht weg. Der FS17 bei so einem fall aber schon.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Sondergenemigung für den Führerschein ab 17
    Autor
      bastisi
      schrieb am Donnerstag, 12. März 2009
    Text
    naja ich habe mich bei meinem fahrlehrer informiert

    man braucht seit dezember eine mpu

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