Sonderfrage zu KlasseT

  • Sonderfrage zu KlasseT
     r94
      schrieb am Sonntag, 18. Dezember 2011
    Hallo,
    ich hab mal ne Frage:
    Ich darf ja mit dem T unter 18 nur 40km/h fahren.
    Jetzt hab ich aber schon von verschiedenen Leuten gehört, dass ich z.B mit einem 50km/h Schlepper und z.B auf 40km/ zugelassenen Hängern rumfahren darf( natürlich nur 40km/h), da die zulässige Geschwindigkeit bei 40km/h liegt.
    Stimmt das nun oder nicht?
    Gibt es Quellen im Internet wo das bestätigt ist?
  • Thema
    Re: Sonderfrage zu KlasseT
    Autor
      kk145
      schrieb am Sonntag, 18. Dezember 2011
    Text
    >Ich darf ja mit dem T unter 18 nur 40km/h fahren.

    Das ist etwas ungenau, aber dazu kommen wir gleich.


    >Jetzt hab ich aber schon von verschiedenen Leuten gehört, dass ich z.B mit einem 50km/h Schlepper und z.B auf 40km/ zugelassenen Hängern rumfahren darf( natürlich nur 40km/h), da die zulässige Geschwindigkeit bei 40km/h liegt.
    >Stimmt das nun oder nicht?

    Nein, das stimmt nicht.


    >Gibt es Quellen im Internet wo das bestätigt ist?

    Ja. Die Einteilung der Fahrerlaubnisklassen ist in § 6 FeV geregelt. Dort heißt es in Abs. 2:

    "[...] Zugmaschinen der Klasse T mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h dürfen nur von Inhabern einer Fahrerlaubnis der entsprechenden Klasse geführt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben; [...]"

    Es ist also nur die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit erheblich, nicht die zulässige Geschwindigkeit. Zum Vergleich die Bestimmung für Klasse L:

    "Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden"

    Hier geht es also um die tatsächlichen Geschwindigkeiten.


    Ein Verstoß gegen diese Bestimmung ist eine Straftat.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Sonderfrage zu KlasseT
    Autor
      r94
      schrieb am Sonntag, 18. Dezember 2011
    Text
    -Alles klar! Wäre auch zu schön gewesen!




    >>Ich darf ja mit dem T unter 18 nur 40km/h fahren.
    >
    >Das ist etwas ungenau, aber dazu kommen wir gleich.
    >
    >
    >>Jetzt hab ich aber schon von verschiedenen Leuten gehört, dass ich z.B mit einem 50km/h Schlepper und z.B auf 40km/ zugelassenen Hängern rumfahren darf( natürlich nur 40km/h), da die zulässige Geschwindigkeit bei 40km/h liegt.
    >>Stimmt das nun oder nicht?
    >
    >Nein, das stimmt nicht.
    >
    >
    >>Gibt es Quellen im Internet wo das bestätigt ist?
    >
    >Ja. Die Einteilung der Fahrerlaubnisklassen ist in § 6 FeV geregelt. Dort heißt es in Abs. 2:
    >
    >"[...] Zugmaschinen der Klasse T mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h dürfen nur von Inhabern einer Fahrerlaubnis der entsprechenden Klasse geführt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben; [...]"
    >
    >Es ist also nur die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit erheblich, nicht die zulässige Geschwindigkeit. Zum Vergleich die Bestimmung für Klasse L:
    >
    >"Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden"
    >
    >Hier geht es also um die tatsächlichen Geschwindigkeiten.
    >
    >
    >Ein Verstoß gegen diese Bestimmung ist eine Straftat.

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