Sonderfahrten und Theoriestundenverfall

  • Sonderfahrten und Theoriestundenverfall
     CarPin
      schrieb am Mittwoch, 22. September 2010
    Hallo an Alle,
    ich habe da ein Problem... Ich hatte meine meisten Fahrstunden (Sonderfahrten) und fast alle meine Theoriestunden Sommer 2008. Allerdings habe ich dann aus persönlichen Gründen erstmal den Führerschein nicht weiter machen können. Da ich weis dass die Theorieprüfung nur ein Jahr Gültigkeit besitzt, habe ich diese nicht abgelegt. Ich habe damahls extra gefragt ob die Theoriestunden und die Sonderfahrten auch verfallen und es hieß "nein". Nun wollte ich diesen Monat nun endlich alles fertig machen und nun sagt man mir nach 2 Jahren ist alles verfallen und ich müsste alles neu machen...!? Ist das denn war? Und wenn ja, hätte die Fahrschule dann nicht die Pflicht mich vor Verfall dieser Stunden zu benachrichtigen oder irgendwie zu informieren?

    CarPin
  • Thema
    Re: Sonderfahrten und Theoriestundenverfall
    Autor
      kk145
      schrieb am Mittwoch, 22. September 2010
    Text
    Die 2 Jahre beginnen mit dem Abschluss der Ausbildung (Theorie und Praxis separat) zu laufen. Soweit du die Ausbildung damals nicht abgeschlossen hast, könnten die Stunden also noch angerechnet werden. Soviel zu den Fristen.

    Es gibt hier aber noch einen anderen Aspekt: Der FL darf dich erst dann zur Prüfung gehen lassen, wenn er die Ausbildungsziele erfüllt sieht. Vom Theorieunterricht aus 2008 weißt du ja vermutlich nicht mehr besonders viel und mit den Sonderfahrten dürfte es ähnlich sein. Daher darf der FL eine weitere Ausbildung über die gesetzlich vorgeschriebene Mindestausbildung hinaus verlangen.


    Es gibt noch zwei weitere Fristen, die du (vermutlich) nicht bedacht hast:

    Der Prüfauftrag ist inzwischen abgelaufen, du musst also den Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis neu stellen und auch alle Unterlagen neu einreichen. Das ist wieder mit Kosten verbunden.

    Der Ausbildungsvertrag mit der Fahrschule ist i.d.R. auf ein Jahr befristet. Die Fahrschule darf jetzt eine neue Grundgebühr fordern und ist natürlich auch nicht mehr an die Preise von damals gebunden.


    >Und wenn ja, hätte die Fahrschule dann nicht die Pflicht mich vor Verfall dieser Stunden zu benachrichtigen oder irgendwie zu informieren?

    Nein, über die Rechtslage musst du dich schon selbst informieren.

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  • Thema
    Re: Sonderfahrten und Theoriestundenverfall
    Autor
      Peg
      schrieb am Donnerstag, 23. September 2010
    Text
    Und wenn ja, hätte die Fahrschule dann nicht die Pflicht mich vor Verfall dieser Stunden zu benachrichtigen oder irgendwie zu informieren?
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
    Du hast (hattest) es doch schriftlich, dass der Ausbildungsvertrag mit der FS auf ein Jahr befristet ist (steht in den Agb) und das auch unterschrieben.
    Damit sollte klar sein, dass nach diesem Jahr keine vertragliche Bindung mehr zwischen dir und der FS besteht.
    Warum also, sollte die FS eine Benachrichtigung an einen Menschen schreiben, mit dem sie nichts (mehr) zu tun hat?

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