Sonderfahrten Frist verlängern aufgrund Handgelenksbruchs?
User99
schrieb am Mittwoch, 22. Juni 2022
Guten Tag,
es geht um meine Sonderfahrten die im August ablaufen. Ich habe die Sonderfahrten im August 2020 bei meiner alten Fahrschule absolviert.
Den Fahrerlaubnisantrag musste ich erneut beantragen, dieser ist erstmal bis zum 17.02.2023 gültig. Sobald ich die Theorieprüfung bestehe, verlängert der Antrag sich ja um ein Jahr.
Ich habe alle Theoriestunden besucht und war dabei mich für die Theorieprüfung vorzubereiten.
Ich bin vor 4 Wochen in meiner Freizeit beim Fußball spielen heruntergefallen und habe mir dabei das Handgelenk gebrochen. Wurde vor 3 Wochen operiert und bin noch einen Monat krankgeschrieben (insgesamt 2 Monate arbeitsunfähig).
So jetzt würde ich gerne wissen, ob man die Sonderfahrten aufgrund der Umstände verlängern kann. Meine jetzige Fahrschule , hat erst gesagt ich soll mich an die Labo wenden , die labo meinte die sind nur zuständig für den Antrag.
Dann bin ich zur Fahrschule und die sagten mir , das das Amt damit nichts zu tun hat und es eine 2 Jahresfrist gibt für Sonderfahrten.
Die meinten nur meine alte Fahrschule kann die Fahrten verlängern. Ich hab bei meiner alten Fahrschule angerufen, die Situation geschildert und die meinten , die können die Daten im System nicht umändern.
Muss ich die Sonderfahrten nochmal neu machen ? Vielleicht tut es gut die nochmal zu fahren
Habe ich in meiner Situation andere Möglichkeiten, Vielen Dank !:)
es geht um meine Sonderfahrten die im August ablaufen. Ich habe die Sonderfahrten im August 2020 bei meiner alten Fahrschule absolviert.
Den Fahrerlaubnisantrag musste ich erneut beantragen, dieser ist erstmal bis zum 17.02.2023 gültig. Sobald ich die Theorieprüfung bestehe, verlängert der Antrag sich ja um ein Jahr.
Ich habe alle Theoriestunden besucht und war dabei mich für die Theorieprüfung vorzubereiten.
Ich bin vor 4 Wochen in meiner Freizeit beim Fußball spielen heruntergefallen und habe mir dabei das Handgelenk gebrochen. Wurde vor 3 Wochen operiert und bin noch einen Monat krankgeschrieben (insgesamt 2 Monate arbeitsunfähig).
So jetzt würde ich gerne wissen, ob man die Sonderfahrten aufgrund der Umstände verlängern kann. Meine jetzige Fahrschule , hat erst gesagt ich soll mich an die Labo wenden , die labo meinte die sind nur zuständig für den Antrag.
Dann bin ich zur Fahrschule und die sagten mir , das das Amt damit nichts zu tun hat und es eine 2 Jahresfrist gibt für Sonderfahrten.
Die meinten nur meine alte Fahrschule kann die Fahrten verlängern. Ich hab bei meiner alten Fahrschule angerufen, die Situation geschildert und die meinten , die können die Daten im System nicht umändern.
Muss ich die Sonderfahrten nochmal neu machen ? Vielleicht tut es gut die nochmal zu fahren
Habe ich in meiner Situation andere Möglichkeiten, Vielen Dank !:)