Hallo,ich hätte da mal eine Frage,ich muss jetzt eine neu anmeldung starten. Wie lange gelten die Sonderfahrten,die habe ich im September 2009 gemacht?
Thema
Re: Sonderfahren
Autor
kk145
schrieb am Donnerstag, 30. September 2010
Text
>Wie lange gelten die Sonderfahrten,die habe ich im September 2009 gemacht?
Die Sonderfahrten sind noch gültig. Du musst sie aber trotzdem wiederholen, wenn der FL Zweifel hat, dass die dort vermittelten Inhalte noch bekannt sind. Das besprichtst du am besten mit deiner Fahrschule.
Sonderfahrten (und Theorieunterrichte) sind 2 Jahre gültig. Allerdings sind manche Fahrerlaubnisbehörden der Ansicht, dass mit dem Verfall des Führerscheinantrags auch alle Unterrichte und Sonderfahrten verfallen sind. Frag mal in deiner Fahrschule, wie das bei euch gehandhabt wird.