Sonderfahren

  • Sonderfahren
     hexenkind1
      schrieb am Donnerstag, 30. September 2010
    Hallo,ich hätte da mal eine Frage,ich muss jetzt eine neu anmeldung starten.
    Wie lange gelten die Sonderfahrten,die habe ich im September 2009 gemacht?
  • Thema
    Re: Sonderfahren
    Autor
      kk145
      schrieb am Donnerstag, 30. September 2010
    Text
    >Wie lange gelten die Sonderfahrten,die habe ich im September 2009 gemacht?

    Die Sonderfahrten sind noch gültig. Du musst sie aber trotzdem wiederholen, wenn der FL Zweifel hat, dass die dort vermittelten Inhalte noch bekannt sind. Das besprichtst du am besten mit deiner Fahrschule.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Sonderfahren
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Freitag, 1. Oktober 2010
    Text
    Hallo,

    Sonderfahrten (und Theorieunterrichte) sind 2 Jahre gültig. Allerdings sind manche Fahrerlaubnisbehörden der Ansicht, dass mit dem Verfall des Führerscheinantrags auch alle Unterrichte und Sonderfahrten verfallen sind. Frag mal in deiner Fahrschule, wie das bei euch gehandhabt wird.

    Viele Grüße
    Kirsten

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