"Sichtbarkeitsgrundsatz" wegen baum bei Prüfung Durchgefallen :(
91nemesis
schrieb am Freitag, 12. August 2011
Hi,
Bin vor ein par Tagen durch die praktische Prüfung gefallen.
Ich Schilder mal wie es abgelaufen ist:
Eine enge Straße endete mit einem Parkplatz etwa 20 Meter vorher war links eine Straße, wo ich nicht rein fahren durfte (Was ich vorher nicht gesehen habe), auf dem Parkplatz habe ich dann gewendet und bin voll in die Straße rechts (wo ich nicht rein darf) rein gefahren und es "piepte" und mein fahrlehrer tretet die bremse !!!DURCHGEFALLEN!!! :((( Das einfahrt verboten Schild (also das rote mit dem weißen streifen) war aus Richtung vom Parkplatz wo ich gewendet habe von einem Baum bedeckt erst Ca. 1 Meter vor dem Schild könnte man es knapp sehen, aber von der Straße von der ich kam schon vorher, da hatte es zwar auch bemerken können/müssen, aber ich war damit beschäftigt mich aufs wenden vorzubereiten das ich es vorher übersehen hatte.
Nun zu meiner Frage:
MUSS das schild laut Sichtbarkeitsgrundsatz nicht eindeutig zu sehen sein, auch aus Richtung von dem Parkplatz???
Fazit:
Der Prüfer meinte Pech, es ist Hard aber er muss so Handeln, weil er ja keine Geisterfahrer los lassen k Sichtbarkeitsgrundsatz ann, was i h natürlich verstehe, nur regt mich die Sache auf, dass ich aus der anderen Richtung das Schild NICHT sehen könnte.
Jetzt muss ich 2 Wochen warten und es ernst versuchen und auch nochmal bezahlen.
Bin vor ein par Tagen durch die praktische Prüfung gefallen.
Ich Schilder mal wie es abgelaufen ist:
Eine enge Straße endete mit einem Parkplatz etwa 20 Meter vorher war links eine Straße, wo ich nicht rein fahren durfte (Was ich vorher nicht gesehen habe), auf dem Parkplatz habe ich dann gewendet und bin voll in die Straße rechts (wo ich nicht rein darf) rein gefahren und es "piepte" und mein fahrlehrer tretet die bremse !!!DURCHGEFALLEN!!! :((( Das einfahrt verboten Schild (also das rote mit dem weißen streifen) war aus Richtung vom Parkplatz wo ich gewendet habe von einem Baum bedeckt erst Ca. 1 Meter vor dem Schild könnte man es knapp sehen, aber von der Straße von der ich kam schon vorher, da hatte es zwar auch bemerken können/müssen, aber ich war damit beschäftigt mich aufs wenden vorzubereiten das ich es vorher übersehen hatte.
Nun zu meiner Frage:
MUSS das schild laut Sichtbarkeitsgrundsatz nicht eindeutig zu sehen sein, auch aus Richtung von dem Parkplatz???
Fazit:
Der Prüfer meinte Pech, es ist Hard aber er muss so Handeln, weil er ja keine Geisterfahrer los lassen k Sichtbarkeitsgrundsatz ann, was i h natürlich verstehe, nur regt mich die Sache auf, dass ich aus der anderen Richtung das Schild NICHT sehen könnte.
Jetzt muss ich 2 Wochen warten und es ernst versuchen und auch nochmal bezahlen.