'Sichtbarkeitsgrundsatz' wegen baum bei Prüfung ...

  • "Sichtbarkeitsgrundsatz" wegen baum bei Prüfung Durchgefallen :(
     91nemesis
      schrieb am Freitag, 12. August 2011
    Hi,
    Bin vor ein par Tagen durch die praktische Prüfung gefallen.

    Ich Schilder mal wie es abgelaufen ist:

    Eine enge Straße endete mit einem Parkplatz etwa 20 Meter vorher war links eine Straße, wo ich nicht rein fahren durfte (Was ich vorher nicht gesehen habe), auf dem Parkplatz habe ich dann gewendet und bin voll in die Straße rechts (wo ich nicht rein darf) rein gefahren und es "piepte" und mein fahrlehrer tretet die bremse !!!DURCHGEFALLEN!!! :((( Das einfahrt verboten Schild (also das rote mit dem weißen streifen) war aus Richtung vom Parkplatz wo ich gewendet habe von einem Baum bedeckt erst Ca. 1 Meter vor dem Schild könnte man es knapp sehen, aber von der Straße von der ich kam schon vorher, da hatte es zwar auch bemerken können/müssen, aber ich war damit beschäftigt mich aufs wenden vorzubereiten das ich es vorher übersehen hatte.

    Nun zu meiner Frage:
    MUSS das schild laut Sichtbarkeitsgrundsatz nicht eindeutig zu sehen sein, auch aus Richtung von dem Parkplatz???

    Fazit:
    Der Prüfer meinte Pech, es ist Hard aber er muss so Handeln, weil er ja keine Geisterfahrer los lassen k Sichtbarkeitsgrundsatz ann, was i h natürlich verstehe, nur regt mich die Sache auf, dass ich aus der anderen Richtung das Schild NICHT sehen könnte.

    Jetzt muss ich 2 Wochen warten und es ernst versuchen und auch nochmal bezahlen.
  • Thema
    Re:
    Autor
      Peg
      schrieb am Freitag, 12. August 2011
    Text
    Hast du die Situation im Bilde festgehalten (wenn nicht, mache eins, bevor der Baumschnitt gemacht wird)?
    Kann man dir unterstellen, ortskundig zu sein?
    Wurde dir gesagt, dass du dort reinfahren sollst?
    Oder solltest du "die nächste Möglichkeit" zum Rechtsabbiegen nutzen?

    Von den Antworten ist abhängig, ob du eine Chance, auf kostenfreie Nachprüfung, hast.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re:
    Autor
      91nemesis
      schrieb am Freitag, 12. August 2011
    Text
    >Hast du die Situation im Bilde festgehalten (wenn nicht, mache eins, bevor der Baumschnitt gemacht wird)?
    >Kann man dir unterstellen, ortskundig zu sein?
    >Wurde dir gesagt, dass du dort reinfahren sollst?
    >Oder solltest du "die nächste Möglichkeit" zum Rechtsabbiegen nutzen?
    >
    >Von den Antworten ist abhängig, ob du eine Chance, auf kostenfreie Nachprüfung, hast.

    Ich habe ein Video gemacht, viele sagen das ist unmöglich das schild aus der Richtung zu sehen.
    http://www.youtube.com/watch?v=JG-ZSRaLLM4&feature=youtube_gdata_player

    Er meinte jetzt rechts abbiegen und den Straßenverlauf folgen. Nach ca 200 m kam dann die Stelle, da der kleine Parkplatz/Straßenende geradeaus war uns nichts gesagt wurde fahre ich weiter und wende, dann fahre ich ja nicht zurück, wenn ich eine Straße rechts sehe wo sichtbar kein schild ist und PIEP!!! Prüfung nach 10min vorbei :(

    Dann habe ich noch diesen A5 Zettel bekommen
    Angekteutzt war Nr. 8 (Nichtbeachtung von Verkehrzeichen) Bemerkung: Verbot von Einfahrt nicht beachtet.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re:
    Autor
      Manne
      schrieb am Freitag, 12. August 2011
    Text
    Du solltest dir angewöhnen immer wenn du in eine andere Straße einbiegst nach rechts oben zu schauen um zu ergründen was in dieser Straße vorgeschrieben ist.
    Z.B. eine Geschwindigkeitsbeschränkung oder Verbote.
    Und selbst wenn du es erst einen Meter vorher siehst, hast du die Möglichkeit sofort stehen zu bleiben und den Rückwärtsgang einzulegen.
    Aber du hast es gar nicht gesehen.
    Solche "gemeinen" Stellen sollte dir dein Fahrlehrer vorher in der Ausbildung gezeigt haben. Er wird diese Stellen sicher kennen. Bedanke dich bei ihm.
    Genauso sollte dir dein Fahrlehrer beibringen immer beim Abbiegen in eine andere Straße nach rechts oben zu schauen und die VZ zu erkennen. Erst wenn er sich sicher ist, dass dir soetwas nicht passiert kann er dich zur Prüfung anmelden.
    LG Manne

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re:
    Autor
      Peg
      schrieb am Freitag, 12. August 2011
    Text
    91nemisis, weißt du, worüber ich mich an deiner Stelle, bei dem Prüfungsausgang, besonders ärgern würde?
    Das ist, dass es nicht hätte sein müssen, WENN du den Anweisungen des Prüfers gefolgt wärst.
    Ja, er schickte dich in die Straße mit dem Parkplatz am Ende UND du hast gewendet. Bis dahin alles prima.
    Aber was brachte dich auf die Idee, eigenmächtig nach rechts in die "verbotene" Straße einzubiegen? O_o
    Dorthin schickte dich -so wie ich deine Schilderung verstand- niemand.
    Tut mir Leid. Das Prüfungsergebnis ist okay. :o(

    Doch zu deiner Ehrenrettung:
    DAS Schild sieht man mE tatsächlich erst dann, wenn man sich schon fast im Abbiegevorgang befindet.
    Aber, stand das Schild nicht auch auf der linken Straßenseite?

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re:
    Autor
      kk145
      schrieb am Freitag, 12. August 2011
    Text
    Ich will noch kurz auf den im Thema genannten Sichtbarkeitsgrundsatz eingehen:

    Die durch ein Verkehszeichen getroffene Anordnung ist ein Verwaltungsakt. Damit dieser VA für den Verkehrsteilnehmer wirksam ist, muss der VT davon Kenntnis haben bzw. er hätte unter der gebotenen Aufmerksamkeit davon Kenntnis erlangen müssen. Im Straßenverkehr bezeichnet man das als "Sichtbarkeitsgrundsatz": Man muss nur Verkehrszeichen befolgen, die man gesehen hat oder hätte sehen müssen. Sofern ein Verkehrszeichen also ohne Verschulden des VT tatsächlich nicht zu sehen war (z.B. vollständig zugewachsen), entfaltet es keine Wirkung.

    Es ist aber nicht erforderlich, dass der VT das Schild in dem Moment sieht, in dem er es passiert. Es genügt, wenn er weiß (oder wissen müsste), dass es da ist. Alleine dadurch, dass du das Schild also beim vorhergehenden Manöver gesehen hast, ist der Sichtbarkeitsgrundsatz bereits erfüllt - du hast vom VA Kenntnis erlangt.

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