Sehschärfe + Tempolimit

  • Sehschärfe + Tempolimit
     saaaaariiiinaa
      schrieb am Samstag, 27. November 2010
    Aloha,

    ich steh jetzt kurz vor der pP :) Zuvor war ich natürlich beim Sehtest etc. und bin gnadenlos durchgefallen. Damals beim Optiker sagte mir die Dame, dass ich mit meiner Sehstärke evtl. ein Tempolimit im Führerschein erhalten würde.

    Kurz darauf war ich beim Augenarzt, habe eine Brille verordnet bekommen und das entsprechende Gutachten.
    Als ich sie auf ein evtl. Tempolimit ansprach, hat sie verneint.

    Bei der Führerscheinstelle hat mich die Sachbearbeiterin auch auf ein Tempolimit angesprochen, aber ich hab ihr erzählt, dass meine Ärztin dies verneint hat. Danach war nicht mehr die Rede von einem Limit.

    So. Kann die Sachbearbeiterin mir jetzt dennoch ein Tempolimit eintragen?

    Und wie lauten denn die entsprechenden Richtwerte für ein Tempolimit? Müsste das dann nicht auch im Augenärztl. Gutachten drin stehen?


    Danke schonmal!
    lg Sarina
  • Thema
    Re: Sehschärfe + Tempolimit
    Autor
      saaaaariiiinaa
      schrieb am Samstag, 27. November 2010
    Text
    PS:
    mit Brille hab ich absolut keine Probleme beim Fahren. Auch Visus und Hornhaut wurden untersucht. Daher jetzt auch meine Sorge, die könnten einfach was eintragen. Dass drinsteht, dass ich eine Brille tragen muss ist mir klar und sinnvoll...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Sehschärfe + Tempolimit
    Autor
      ck1.1
      schrieb am Samstag, 27. November 2010
    Text
    Wenn du kurz vor der pP stehst, ist dein Antrag längst genehmigt. Da kann nichts mehr eingetragen werden.

    Chris (FL)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Sehschärfe + Tempolimit
    Autor
      saaaaariiiinaa
      schrieb am Samstag, 27. November 2010
    Text
    >Wenn du kurz vor der pP stehst, ist dein Antrag längst genehmigt. Da kann nichts mehr eingetragen werden.
    >
    >Chris (FL)

    ich weiß schon. aber ich will wissen ob da was wegen limit drinsteht und wie die Bestimmungen dafür sind, Chris.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Sehschärfe + Tempolimit
    Autor
      kk145
      schrieb am Samstag, 27. November 2010
    Text
    >Damals beim Optiker sagte mir die Dame, dass ich mit meiner Sehstärke evtl. ein Tempolimit im Führerschein erhalten würde.

    Wenn ich Tipps zur Inneneinrichtung meiner Wohnung brauche, frage ich nicht den Elektriker. Entsprechend ist der Optiker für verkehrsrechtliche Fragestellungen einfach der falsche Ansprechpartner. Der darf/kann den einfachen Sehtest durchführen und darüber hinaus wäre es einfach nur Glück, wenn er zufällig auch noch Ahnung hat. Ist aber auch nicht schlimm - ist schließlich nicht die Aufgabe des Optikers.


    >Kurz darauf war ich beim Augenarzt, habe eine Brille verordnet bekommen und das entsprechende Gutachten.
    >Als ich sie auf ein evtl. Tempolimit ansprach, hat sie verneint.

    Arzt, Elektriker ... :)


    >Bei der Führerscheinstelle hat mich die Sachbearbeiterin auch auf ein Tempolimit angesprochen, aber ich hab ihr erzählt, dass meine Ärztin dies verneint hat. Danach war nicht mehr die Rede von einem Limit.

    Stand dazu etwas im Gutachten? Andernfalls wundere ich mich etwas über die komische Frage. Entweder ist die Sicht ausreichend, dann braucht es keine Auflage, oder sie ist nicht ausreichend, dann braucht es auch keine Auflage, weil es gleich gar keine Fahrerlaubnis gibt ...


    >So. Kann die Sachbearbeiterin mir jetzt dennoch ein Tempolimit eintragen?

    Grundsätzlich können alle möglichen Auflagen angeordnet werden. Diese Beschränkung wäre aber so schwer zu überwachen, dass sie keinen Sinn macht: Kontrollierbar ist sie nur bei einer Tempomessung. Wird das generelle Tempolimit nicht überschritten, wird nie jemand von der Auflage erfahren. Wird das Tempolimit überschritten, ist der Auflagenverstoß (eine 15 €-Owi) wegen Tateinheit mit dem Tempoverstoß wieder nicht ahndbar.

    Die Auflage macht keinen Sinn und ich glaube nicht, dass sie für dich angeordnet wird - egal was im Gutachten steht.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Sehschärfe + Tempolimit
    Autor
      saaaaariiiinaa
      schrieb am Samstag, 27. November 2010
    Text
    Im Gutachten steht nur die Sehstärke, Visus und die Brillenschärfe drin.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Sehschärfe + Tempolimit
    Autor
      ck1.1
      schrieb am Samstag, 27. November 2010
    Text
    In der Regel wird vom SVA das annektiert, was im Gutachten steht. Und das solltest du zu Hause haben, zumindest als Kopie. Also, schnell mal nachschauen! :)

    Chris (FL)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Sehschärfe + Tempolimit
    Autor
      ck1.1
      schrieb am Samstag, 27. November 2010
    Text
    Du warst ne Sekunde schneller! XD

    Chris (FL)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Sehschärfe + Tempolimit
    Autor
      saaaaariiiinaa
      schrieb am Samstag, 27. November 2010
    Text
    >Du warst ne Sekunde schneller! XD
    >
    >Chris (FL)

    :D alles klar, dann zählt nur das was im Gutachten steht :) Das ist gut.

    Danke dir & einen schönen Abend noch!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Sehschärfe + Tempolimit
    Autor
      Manfred Gehmlich
      schrieb am Samstag, 27. November 2010
    Text
    Diese Beschränkung wäre aber so schwer zu überwachen, dass sie keinen Sinn macht: Kontrollierbar ist sie nur bei einer Tempomessung. Wird das generelle Tempolimit nicht überschritten, wird nie jemand von der Auflage erfahren.
    - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
    So ein Tempolimit wird wahrscheinlich auch nicht auf 180 oder 160 festgelegt. In meinem Bekanntenkreis kenne ich nur einen, der wegen seiner Augen ein Tempolimit hat und das liegt bei 25 km/h. Er darf also nur 25 fahren, hat so ein entsprechend gekennzeichnetes Auto, fährt ständig mit Warnblinkanlage und gaaaanz rechts und hat ständig Angst, dass ihm einer hinten drauf fährt. Fährt aber jeden Tag.
    Gruß Manfred

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Sehschärfe + Tempolimit
    Autor
      saaaaariiiinaa
      schrieb am Samstag, 27. November 2010
    Text
    oheje ohje, das rentiert sich ja fast nicht!
    wie hat er dann seinen führerschein gemacht?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Sehschärfe + Tempolimit
    Autor
      Manfred Gehmlich
      schrieb am Samstag, 27. November 2010
    Text
    Tja, er brauchte nur nicht auf die Autobahn.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Sehschärfe + Tempolimit
    Autor
      Peg
      schrieb am Samstag, 27. November 2010
    Text
    >oheje ohje, das rentiert sich ja fast nicht!
    >wie hat er dann seinen führerschein gemacht?
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
    Ich kann mir gut vorstellen: Die Einschränkung kam nach dem Erhalt der FE -> oder er besitzt nicht die Klasse 3, bzw B

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Sehschärfe + Tempolimit
    Autor
      Peg
      schrieb am Samstag, 27. November 2010
    Text
    Wow .... aber sonst ne "normale pP für nen PKW, Manfred?
    Das Fahrzeug muss aber entspr. gedrosselt sein, oder?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Sehschärfe + Tempolimit
    Autor
      saaaaariiiinaa
      schrieb am Samstag, 27. November 2010
    Text
    stell dir vor... ein porsche auf 25 km/h runtergedrosselt ;)

    sorry, spaß bei seite ^^

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Sehschärfe + Tempolimit
    Autor
      Manfred Gehmlich
      schrieb am Samstag, 27. November 2010
    Text
    >stell dir vor... ein porsche auf 25 km/h runtergedrosselt ;)
    >
    - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
    Naja ein Porsche, das macht ja keinen Sinn. Würde aber gehen. Ich weiß nur nicht ob Porsche dazu seinen Segen gibt und diesen Umbau genehmigt. Schadet ja dem Image.
    Aber bei uns fährt ein BMW, der gedrosselt ist auf 6 km/h.
    Der Fahrer hat keinen Führerschein mehr.
    Und bis 6 km/h braucht man ja keinen.
    Nun müssen frühmorgens alle hinter ihm hertrotteln.
    Auch die, die ihm den Führerschein abgenommen haben.
    Gruß Manfred

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Sehschärfe + Tempolimit
    Autor
      ck1.1
      schrieb am Sonntag, 28. November 2010
    Text
    >Aber bei uns fährt ein BMW, der gedrosselt ist auf 6 km/h.
    >Der Fahrer hat keinen Führerschein mehr.
    >Und bis 6 km/h braucht man ja keinen.

    >Gruß Manfred
    ________________________________

    Der Mann ist ohne Fahrerlaubnis unterwegs!

    §4 FeV

    Erlaubnispflicht und Ausweispflicht für das Führen von Kraftfahrzeugen

    (1) Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Fahrerlaubnis.

    Ausgenommen sind

    1. einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor - auch ohne Tretkurbeln -, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, daß die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein,

    1a. Mobilitätshilfen im Sinne des § 1 Abs.1 der Mobilitätshilfenverordnung

    2. Motorisierte Krankenfahrstühle (einsitzige, nach der Bauart zum Gebrauch durch körperlich behinderte Personen bestimmte Kraftfahrzeuge mit Elektroantrieb, einer Leermasse von nicht mehr als 300 kg einschließlich Batterien jedoch ohne Fahrer, einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 500 kg, einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 15 km/h, einer Breite über alles von maximal 110 cm,

    3.Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 6 km/h sowie einachsige Zug- und Arbeitsmaschinen, die von Fußgängern an Holmen geführt werden.


    Die Zeiten wo man sich einfach ein beliebiges Kfz auf 6km/h drosseln darf ohne FE, sind längst vorbei!

    Chris (FL)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Sehschärfe + Tempolimit
    Autor
      Manfred Gehmlich
      schrieb am Sonntag, 28. November 2010
    Text
    Kann sein, habe ihn auch schon lange nicht mehr gesehen.
    Ich weiß auch nicht, welche und wieviel Strafen er riskiert und bekommen hat.
    Führerschein konnte man ihm nicht wegnehmen, weil er eh keinen mehr hatte.
    Allein auf so eine absurde Idee zu kommen.......
    Gruß Manfred

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Sehschärfe + Tempolimit
    Autor
      Manfred Gehmlich
      schrieb am Samstag, 27. November 2010
    Text
    >Wow .... aber sonst ne "normale pP für nen PKW, Manfred?
    >Das Fahrzeug muss aber entspr. gedrosselt sein, oder?
    - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
    Seines ja. Ist gedrosselt. Hat nur einen Gang und bei 25 ist Schluß.
    Er bedauert es sehr. Möchte gern wenigstens 50 fahren. Darf aber nicht.
    Ja und die Klasse B hat er schon gemacht. Muß ja zeigen, dass er einparken kann. Das geht ja nicht mit einem Mofa-Schein.
    Gruß Manfred

    Auf den Beitrag antworten


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