Mich würde mal interessieren, ob das ein Fake war, oder ob das wirklich geht. Habe 3 Motorradfahrer hintereinander fahren sehen (Kolonne), wobei der mittlere eine Blindenbinde trug. Ist das tatsächlich möglich?
Thema
Re: Sehbehinderung
Autor
kk145
schrieb am Dienstag, 22. März 2011
Text
>Mich würde mal interessieren, ob das ein Fake war, oder ob das wirklich geht.
Ersteres. Was genau als "blind" im rechtlichen Sinn gilt, kann sehr unterschiedlich sein. Mit den für Klasse A vorgeschriebenen Sehschärfen (0,5/0,2) ist man aber nach wahrscheinlich keiner Definition bereits blind.
Die Armbinde hätte der Fahrer nicht tragen dürfen.
Hier greift vermutlich die FeV §2(2). Hier heißt es sinngemäß, dass sich körperlich behinderte Menschen mit dieser Binde kennzeichnen können. Sie wird im Straßenverkehr nur fälschlicherweise auschliesslich den blinden Menschen zugeordnet. Es könnte also sein, dass dem Motorradfahrer beispielsweise ein Bein gefehlt hat und er sich deswegen kennzeichnet. Bei nicht behinderten Menschen ist das Tragen der Binde jedoch nicht erlaubt.