Sehbehinderung

  • Sehbehinderung
     Ulrike Klein
      schrieb am Dienstag, 22. März 2011
    Mich würde mal interessieren, ob das ein Fake war, oder ob das wirklich geht. Habe 3 Motorradfahrer hintereinander fahren sehen (Kolonne), wobei der mittlere eine Blindenbinde trug. Ist das tatsächlich möglich?
  • Thema
    Re: Sehbehinderung
    Autor
      kk145
      schrieb am Dienstag, 22. März 2011
    Text
    >Mich würde mal interessieren, ob das ein Fake war, oder ob das wirklich geht.

    Ersteres. Was genau als "blind" im rechtlichen Sinn gilt, kann sehr unterschiedlich sein. Mit den für Klasse A vorgeschriebenen Sehschärfen (0,5/0,2) ist man aber nach wahrscheinlich keiner Definition bereits blind.

    Die Armbinde hätte der Fahrer nicht tragen dürfen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Sehbehinderung
    Autor
      kampino
      schrieb am Mittwoch, 23. März 2011
    Text
    Hallo zusammen.

    Hier greift vermutlich die FeV §2(2). Hier heißt es sinngemäß, dass sich körperlich behinderte Menschen mit dieser Binde kennzeichnen können. Sie wird im Straßenverkehr nur fälschlicherweise auschliesslich den blinden Menschen zugeordnet. Es könnte also sein, dass dem Motorradfahrer beispielsweise ein Bein gefehlt hat und er sich deswegen kennzeichnet.
    Bei nicht behinderten Menschen ist das Tragen der Binde jedoch nicht erlaubt.

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