Schäden am Fahrzeug keine teilnahme am StV

  • Schäden am Fahrzeug keine teilnahme am StV
     Cookie21391
      schrieb am Dienstag, 24. November 2009
    Hallo,
    habe mal eine Frage und zwar ein Kumpel von mir hat sien Auto beschädigt also Kotflügel ist was eingebäult und vorne am blinker fehlt die abdeckung der Blinker Funktioniert aber noch.

    So er hat mich gefragt ob er noch am Straßenverkehr teilnehmen darf und da mich die antwort interessiert wollte ich mal nachfragen!

    Und wenn es nicht erlaubt ist was sind die Follgen wenn man erwischt wird?

    MfG
  • Thema
    Re: Schäden am Fahrzeug keine teilnahme am StV
    Autor
      kk145
      schrieb am Dienstag, 24. November 2009
    Text
    Das zerbrochene Blinkerglas ist auf jeden Fall ein Problem. Der Blinker leuchtet ja dann weiß, erfüllt also seine Funktion nicht. Außerdem kann die offene Glühbirne besonders bei Nacht andere Verkehrsteilnehmer gefährlich blenden.

    Der Kotflügel ist etwas schwieriger: Gibt es irgendwelche vorstehenden oder scharfen Kanten, die z.B. für einen Fußgänger bei einem Aufprall die Verletzungsgefahr erhöhen könnten? Falls ja, darf er mit dem Fahrzeug so nicht fahren.

    Die Folgen sind schwer abzuschätzen und hängen von mehreren Faktoren ab: Wird er einfach so angehalten, erstattet jemand Anzeige, z.B. weil er sich gefährdet sieht, kommt es gar zu einem Unfall? Im einfachsten Fall gibt es ein Verwarngeld, möglicherweise auch ein Bußgeld mit möglichen Folgen für die Probezeit. Im Fall einer Kontrolle könnte es eine Mängelkarte geben (Mangel muss behoben werden und Fahrzeug muss innerhalb einer Frist bei der Polizei vorgeführt werden), in extremeren Fällen wird die Weiterfahrt untersagt. Bei einem Unfall könnte die Versicherung Ärger machen.

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  • Thema
    Re: Schäden am Fahrzeug keine teilnahme am StV
    Autor
      Cookie21391
      schrieb am Mittwoch, 25. November 2009
    Text
    Also erstmal vielen dank für die zügige Antwort.

    Also der blinker ja wie gesagt da ist das Glas raus aber der leuchtet immer noch Orange also hatte auch ein weißes Glass drin hat mich auch was gewundert da ich es nur anders kannte.

    So der Kotflügerl ist eifach nur ein Bissel eingebäult an einer Stelle so ein paar cm aber es hat keine Kanten die jemanden gefährden könnten.

    ja und die follgen halt er ist noch in der Probezeit also könnte man Vorsichtig nur bei einer Kontrolle davon ausgehn das er eine Strafe zahlen muss und die bemängelten Schäden reparieren muss.

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