Schwertranssport mit Streifenwagen

  • Schwertranssport mit Streifenwagen
     Xellos
      schrieb am Mittwoch, 31. August 2011
    Hallo liebes Forum bin neu hier

    Ich habe folgendes Problem und brauche mal eure Kenntnisse.

    Mir ist vor zwei Wochen eine Dummheit passiert Ein Schwertranssport fuhr vor mir mit Polizei vorne und Sicherungswagen hinten an einer Verkehrsinsel fuhren sie links also angegengesetzt der Fahrrichtung weil dort mehr platz war, Ich und ein LKW-Fahrer hinter mir sind in fahrrichtung vorbeigefahren weil es so aussah als würden sie stehen bleiben wollen. Da stieg ein Polizist aus und hat laut ürgend etwas geschriehen konnte aber nichts hören da das Fenster zu und das Radio an waren nun bin ich unsicher ob da vielleicht noch etwas kommt und wenn WAS. Es war zu diesem Zeitpunkt Dunkel Ich wieß nicht mehr ganz sicher ob der Sicherungwagen das Verkehrszeichen 276 oder 277 drauf hatte. Ich habe weder Punkte noch ürgendetwas anderes, bin sozusagen Ersttäter. In einem anderen Forum das ich nicht Nennen möchte, wurde es nicht eindeudig beantwortet. Vielleicht habt ihr hier noch Ideen, was auf mich Zukommen würde.

    brauche BITTE euren rat!!!!!

    Ich möchte meinen Führerschein unbedingt behalten.

  • Thema
    Re: Schwertranssport mit Streifenwagen
    Autor
      Peg
      schrieb am Mittwoch, 31. August 2011
    Text

    >Ich möchte meinen Führerschein unbedingt behalten.
    >

    Kann ich verstehen ;o)
    Deshalb würde ich mich an deiner Stelle -und mit diesem Problem- an
    http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?act=idx
    wenden.

    Kostenlos (Registrierung wie hier nötig) aber zu dem Thema sicherlich kompetenter.
    Du findest dort Polizisten, Anwälte und sonstige Auskenner, die dir sicherlich schnell und kompetent zur Seite stehen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Schwertranssport mit Streifenwagen
    Autor
      Manne
      schrieb am Mittwoch, 31. August 2011
    Text
    Da wird höchstwahrscheinlich nichts kommen.
    Du mußt Geduld haben und warten.
    ==========================================================================0

    >
    >Ich möchte meinen Führerschein unbedingt behalten.
    >
    Dann fahre entsprechend und bleibe dahinter.
    Wenn du nicht weißt, was Blaulicht bedeutet, dann frage deinen Fahrlehrer noch einmal.
    Er hat es sicher im Theorieunterricht nicht richtig erklärt.
    LG Manne

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Schwertranssport mit Streifenwagen
    Autor
      Peg
      schrieb am Mittwoch, 31. August 2011
    Text
    Ich habe eben einen Blick ins empfohlene Nachbarforum geworfen und deinen Beitrag gefunden.
    Ich verstehe nicht, was dir an Antwort noch fehlt.
    Mal davon abgesehen, dass du mehrfach mit einem dieser "Truppe" geschrieben hast, die dir die Kelle gezeigt hätte, oder sonstige Probleme bereitet. ;o)
    Glaube ihm einfach, wenn er dir Entwarnung uhuuuut. ;o)
    Er weiß, von was er schreibt.:o)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Schwertranssport mit Streifenwagen
    Autor
      Xellos
      schrieb am Donnerstag, 1. September 2011
    Text
    >Ich habe eben einen Blick ins empfohlene Nachbarforum geworfen und deinen Beitrag gefunden.
    >Ich verstehe nicht, was dir an Antwort noch fehlt.
    >Mal davon abgesehen, dass du mehrfach mit einem dieser "Truppe" geschrieben hast, die dir die Kelle gezeigt hätte, oder sonstige Probleme bereitet. ;o)
    >Glaube ihm einfach, wenn er dir Entwarnung uhuuuut. ;o)
    >Er weiß, von was er schreibt.:o)
    >

    Hallo Peg, ich wollte mir, mit dieser erneuten Frage in diesem Forum nur eine 2 Meinug einholen. Es hätte Ja sein können das Jemand noch was anderes weiß. Was hab ich dir denn getan das du mich so Anfährst?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Schwertranssport mit Streifenwagen
    Autor
      kk145
      schrieb am Mittwoch, 31. August 2011
    Text
    Auch wenn ich die Antworten im VP nicht im Ansatz uneindeutig finde, kann ich dir gerne davon unabhängig schreiben, wie ich das sehe - auch wenn du so noch einmal die gleichen Antworten bekommst:

    1. Den Schwertransport links zu überholen war eine unglaubliche Dummheit (das wird hier glaube ich zensiert). Mit einem Minimum an Verstand hättest du erkennen können, dass die Jungs wohl kaum in der linken Umfahrung der Verkehrsinsel stehen bleiben, ihr Vesper und die Kaffeekanne auspacken und den Verkehr einfach mal Verkehr sein lassen. Wie so vielen Fahrern scheint dir die nötige Ruhe und Gelassenheit zu fehlen, die man im Verkehr eben braucht, wenn es mal nicht weiter geht. Das ist für deine Mitmenschen zwar lästig aber für dich nicht strafbar.

    2. Obwohl du eindeutig mindestens einen Verstoß begangen hast, hätte dich der Polizist schon angehalten, wenn er das hätte ahnden wollen. Für fast alle Verkehrsverstöße kann nur der tatsächliche Fahrer bestraft werden, daher hätte man dich in diesem Fall zumindest zur Feststellung der Identität (und einer umfangreichen Belehrung) angehalten. Die Polizei hat nur in dieser Situation wichtigere Aufgaben als zwar lästiges und gefährliches aber eben auch folgenloses Fehlverhalten zu bestrafen. Für den Fuhrunternehmer kostet darüber hinaus jede Minute Verzögerung bares Geld. Letztendlich ist es wie bei einem Unfall: Natürlich würde man gerne die Gaffer, Bremser, Drängler, ... sanktionieren, aber die Unfallstelle abzusichern und schnellstmöglch zu räumen hat einfach Priorität.

    3. Selbst wenn der Polizist sich am nächsten Tag doch noch entschließen sollte, eine Anzeige aufzusetzen, und selbst wenn du dann als Fahrer identifiziert werden solltest - ich kann mich nicht entscheiden, was unwahrscheinlicher ist - verlierst du dadurch als Ersttäter deinen Führerschein nicht. Falls die Situation noch außerorts war, kann es zwar unangenehm werden, z.B. TBNr. 105601:
    Sie überholten außerhalb geschlossener Ortschaften verbotswidrig rechts und gefährdeten dadurch Andere.
    3 Punkte, 120 € (+ 23,50 € Gebühren und Auslagen), A-Verstoß
    Das ist aber schon so ziemlich das obere Ende der Sanktionsmöglichkeiten.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Schwertranssport mit Streifenwagen
    Autor
      Xellos
      schrieb am Donnerstag, 1. September 2011
    Text
    >Auch wenn ich die Antworten im VP nicht im Ansatz uneindeutig finde, kann ich dir gerne davon unabhängig schreiben, wie ich das sehe - auch wenn du so noch einmal die gleichen Antworten bekommst:
    >
    >1. Den Schwertransport links zu überholen war eine unglaubliche Dummheit (das wird hier glaube ich zensiert). Mit einem Minimum an Verstand hättest du erkennen können, dass die Jungs wohl kaum in der linken Umfahrung der Verkehrsinsel stehen bleiben, ihr Vesper und die Kaffeekanne auspacken und den Verkehr einfach mal Verkehr sein lassen. Wie so vielen Fahrern scheint dir die nötige Ruhe und Gelassenheit zu fehlen, die man im Verkehr eben braucht, wenn es mal nicht weiter geht. Das ist für deine Mitmenschen zwar lästig aber für dich nicht strafbar.
    >
    >2. Obwohl du eindeutig mindestens einen Verstoß begangen hast, hätte dich der Polizist schon angehalten, wenn er das hätte ahnden wollen. Für fast alle Verkehrsverstöße kann nur der tatsächliche Fahrer bestraft werden, daher hätte man dich in diesem Fall zumindest zur Feststellung der Identität (und einer umfangreichen Belehrung) angehalten. Die Polizei hat nur in dieser Situation wichtigere Aufgaben als zwar lästiges und gefährliches aber eben auch folgenloses Fehlverhalten zu bestrafen. Für den Fuhrunternehmer kostet darüber hinaus jede Minute Verzögerung bares Geld. Letztendlich ist es wie bei einem Unfall: Natürlich würde man gerne die Gaffer, Bremser, Drängler, ... sanktionieren, aber die Unfallstelle abzusichern und schnellstmöglch zu räumen hat einfach Priorität.
    >
    >3. Selbst wenn der Polizist sich am nächsten Tag doch noch entschließen sollte, eine Anzeige aufzusetzen, und selbst wenn du dann als Fahrer identifiziert werden solltest - ich kann mich nicht entscheiden, was unwahrscheinlicher ist - verlierst du dadurch als Ersttäter deinen Führerschein nicht. Falls die Situation noch außerorts war, kann es zwar unangenehm werden, z.B. TBNr. 105601:
    >Sie überholten außerhalb geschlossener Ortschaften verbotswidrig rechts und gefährdeten dadurch Andere.
    >3 Punkte, 120 € (+ 23,50 € Gebühren und Auslagen), A-Verstoß
    >Das ist aber schon so ziemlich das obere Ende der Sanktionsmöglichkeiten.




    Hallo kk145, danke für deine ausführliche Antwort, das problem bei der Sache ist das es innerhalb geschlossener Ortschaften war, und Ich rechts vorbeigefahren bin, aber auf der Spur Stadteinwärts und der Schwerttransport auf der Spur Stadtauswärts. Wie du und alle anderen sicher wist Mahlen die Mühlen der Deutschen Behörden langsamer. Ich habe bevor Ich mich in beiden Forums angemeldet habe folgendes Herausgefunden, was meiner Meinung nach das ist was mir auch der Polizist vorwerfen könnte,

    Innerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt 30 € oder, und dabei Verkehrszeichen (Zeichen 276, 277) nicht beachtet oder Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295, 296) überquert oder überfahren oder der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung (Zeichen 297) nicht gefolgt
    150 € 4 Pkt. A- Verstoß
    mit Gefährdung 250 € 4 Pkt. 1 Monat A- Verstoß
    mit Sachbeschädigung 300 € 4 Pkt. 1 Monat A-Verstoß.

    Kann der Polizist das als Gefährtung des Straßenverkehrs auslegen und wie sieht aus mit Nicht zum führen von Kraftfahrzeugen geeignet aus

    Habe schiess wegen dieser ... dummen aktion zur MPU zu müssen

    Bitte Bitte um eine erneute Antwort, Danke im Voraus

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