Schriftliche Verwarnung mit Verwarnungsgeld

  • Schriftliche Verwarnung mit Verwarnungsgeld
     timmiboyer
      schrieb am Samstag, 11. Februar 2012
    Ich habe gestern einen Brief bekommen, folgendes steht drinne:
    "
    Sie parkten auf einem Sonderparkplatz für Bewohner (Zeichen 314) mit Zusatzschild für Bewohner mit besonderem Parkausweis. Ein besodnerer Parkausweis las nicht gut lesbar aus.
    "

    Es ist richtig, das ich da geparkt habe. Ich hatte genau dort, einen Service Kundeneinsatz. Meinen Kundenausweis mit Rufnummer hatte ich hinterlegt.
    Habe ich da irgendwie eine Chance, dagegen anzugehen?

  • Thema
    Re: Schriftliche Verwarnung mit Verwarnungsgeld
    Autor
      kk145
      schrieb am Samstag, 11. Februar 2012
    Text
    >Habe ich da irgendwie eine Chance, dagegen anzugehen?

    Wie du bereits selbst erkannt hast, liegt der Verstoß objektiv vor - du hattest auf diesem Parkplatz nichts zu suchen. Zahle die 15 € (bzw. bei mehr als 3 Stunden 25 €) und suche dir nächstes mal einen legalen Parkplatz. Abhängig vom Inhalt des "Ausweises" könnte man hier übrigens auch über einer Verdopplung wegen Vorsatz nachdenken.

    Wenn du das Verwarngeldangebot nicht annimmst, riskierst du den Erlass eines Bußgeldbescheids, der mit weiteren 23,50 € Gebühren und Auslagen verbunden ist. Argumentierst du damit, dass du nicht der Fahrer des Fahrzeugs warst, läuft das auf einen Kostenbescheid (18,50 €) hinaus. Das sind in diesem Fall also keine sinnvollen Alternativen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Schriftliche Verwarnung mit Verwarnungsgeld
    Autor
      Manne
      schrieb am Samstag, 11. Februar 2012
    Text
    >"
    >Sie parkten auf einem Sonderparkplatz für Bewohner (Zeichen 314) mit Zusatzschild für Bewohner mit besonderem Parkausweis.


    Was daran verstehst du nicht?
    Warum parkst du dort ?
    Wieso willst du dagegen angehen ?

    Autofahren bedeutet nicht nur den Umgang mit der Technik zu beherrschen, sondern das auch noch nach entsprechenden Regeln.

    Da du die Regeln nicht einhalten willst, behaupte ich: du kannst nicht Autofahren.

    Gruß Manne

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  • Thema
    Re: Re: Schriftliche Verwarnung mit Verwarnungsgeld
    Autor
      timmiboyer
      schrieb am Samstag, 11. Februar 2012
    Text
    Du ich fahre jeden Tag ca. 400Km. Ich parkte da, weil ich da einen Serviceauftrag hatte beim Kunden.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Schriftliche Verwarnung mit Verwarnungsgeld
    Autor
      Manne
      schrieb am Samstag, 11. Februar 2012
    Text
    >Du ich fahre jeden Tag ca. 400Km. Ich parkte da, weil ich da einen Serviceauftrag hatte beim Kunden.
    - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -

    Und wenn du täglich 800 km fährst, bleibe ich bei meiner Aussage.
    Autofahren bedeutet: dies nach entsprechenden Regeln zu machen.
    Denke darüber nach, oder laß es.
    Dann wirst du weiter Geld bezahlen und Punkte sammeln (nächstes Jahr wird wahrscheinlich bei 8 Punkten der Führerschein entzogen).
    Ich bin kein Polizist. Mir ist das egal.
    Falls du einen brauchbaren Tipp möchtest; sollte dein Chef beim Ordnungsamt eine Ausnahmegenehmigung beantragen und schon kannst du beim Kunden parken ohne Angst haben zu müssen. Da diese aber Geld kostet, macht es dein Chef nicht. Daran siehst du was du ihm wert bist.

    Gruß Manne

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Schriftliche Verwarnung mit Verwarnungsgeld
    Autor
      Blunatix
      schrieb am Dienstag, 14. Februar 2012
    Text
    >>Du ich fahre jeden Tag ca. 400Km. Ich parkte da, weil ich da einen Serviceauftrag hatte beim Kunden.
    >- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
    >
    >Und wenn du täglich 800 km fährst, bleibe ich bei meiner Aussage.
    >Autofahren bedeutet: dies nach entsprechenden Regeln zu machen.
    >Denke darüber nach, oder laß es.
    >Dann wirst du weiter Geld bezahlen und Punkte sammeln (nächstes Jahr wird wahrscheinlich bei 8 Punkten der Führerschein entzogen).
    >Ich bin kein Polizist. Mir ist das egal.
    >Falls du einen brauchbaren Tipp möchtest; sollte dein Chef beim Ordnungsamt eine Ausnahmegenehmigung beantragen und schon kannst du beim Kunden parken ohne Angst haben zu müssen. Da diese aber Geld kostet, macht es dein Chef nicht. Daran siehst du was du ihm wert bist.
    >
    >Gruß Manne

    da gebe ich manne recht den wieso parkt man da wen man genau weiss da wird man aufgeschrieben oder ähnliches und wenn du 10000 aufräge bei dem kunden hast angenommen es währe zur gleichen zeit ein notfall in den bereich gewesen und die kräfte währen nicht vorbeigekomemn weil dein auto im weg steht und du auch nicht berechtigt bist dort zu parken dann hätten sie das recht gehabt den pkw umzusetzen sei es mit apschlepper oder gewaltsam dann währen dir noch kosten aufgelegt wegen falsch parken behinderung der einsaätzkräfte im notfall sowie eine ordnungswidrigkeit behinderung für leute die dort parken dürfen das währen mal so schlappe 1000 euro gewesen die du verichten hättes müssen hinzu kommen noch die punkte auf deinen konto also am besten schilder lesen bevor man parkt und die 30 meter kann mach auch laufen

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Schriftliche Verwarnung mit Verwarnungsgeld
    Autor
      kk145
      schrieb am Dienstag, 14. Februar 2012
    Text
    Ja, immer drauf! Vielleicht können wir dem dem TE so noch die globale Erwärmung und 9/11 anhängen? Wäre doch ein schöner Erfolg!

    Sag mal, Blunatix, hast du den Beitrag des TE eigentlich gelesen und verstanden? Der maximale Schaden, den er durch sein Verhalten anrichten kann, wäre die ärgerliche aber völlig ungefährliche Situation, dass ein Berechtigter (Anwohner mit Parkausweis) keinen Parkplatz findet.

    Die kindische Argumentation des TE - die man von Handwerkern, Außendienstlern, Zustellern, ... regelmäßig hört - wird dadurch trotzdem kein Stück besser. Die folgenlose Verwarnung geht auch völlig in Ordnung.


    Nebenbei wäre es schön, wenn du einige der überzähligen Nullen in deinem Beitrag durch ein paar Satzzeichen und Großbuchstaben ersetzen könntest.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Schriftliche Verwarnung mit Verwarnungsgeld
    Autor
      Peg
      schrieb am Dienstag, 14. Februar 2012
    Text
    >> also am besten schilder lesen bevor man parkt

    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    und Beiträge lesen, bevor man auf sie antwortet ... ;o)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Schriftliche Verwarnung mit Verwarnungsgeld
    Autor
      Klaus FL
      schrieb am Dienstag, 14. Februar 2012
    Text
    >Ich habe gestern einen Brief bekommen, folgendes steht drinne:
    >"
    >Sie parkten auf einem Sonderparkplatz für Bewohner (Zeichen 314) mit Zusatzschild für Bewohner mit besonderem Parkausweis. Ein besodnerer Parkausweis las nicht gut lesbar aus.
    >"
    >
    >Es ist richtig, das ich da geparkt habe. Ich hatte genau dort, einen Service Kundeneinsatz. Meinen Kundenausweis mit Rufnummer hatte ich hinterlegt.
    >Habe ich da irgendwie eine Chance, dagegen anzugehen?
    >
    >Hi, kürzlich begründete ein Autofahrer die Benutzung seines Handys ohne Freisprecheinrichtung während der Fahrt, er musste sich überzeugen, ob der Anruf ein Notruf sei. Es hätte ja jemand in der Familie krank sein können... Warum nehmen nur alle Handwerker an, ihre Tätigkeit sei so wichtig, dass sie ein Recht hätten, die StVO außer Kraft zu setzen.
    Klaus

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