Schreiben vom amt

  • Schreiben vom amt
     Firedive
      schrieb am Donnerstag, 11. Juni 2009
    Hallo ich hab mal eine frage ich habe jetzt post bekommen vom staatsanwalt. und da steht "die fahrerlaubnis wird ihnen entzogen.ihr führerschein wird eingezogen die verwaltungsbehörde wird angewiesen, ihen vor ablauf von noch 1jahr und 6 monaten keine neue fahrerlaubnis zu erteilen. bei der bemessung der frist ist die zeit währens der ihr führerschein sichergestellt war bereits berücksichtigt worden.

    nun zu meiner frage bekomme ich jetzt nach 1 jahr und 6 monaten meinen führerschein einfach so wieder oder muss ich fahrschule komplett neu machen und dann versteh ich den teil nicht mit "bei der bemessung der frist ist die zeit während der ihr führerschein sichergestellt war bereits berücksichtigt worden" ich hatte mein lappen schon mal ein monat abgeben aber wegen einer anderen sache und das war letztes jahr und im moment hab ich ihn noch... also was wurde da berücksichtigt? ich danke schonmal im vorraus für die antworten...
  • Thema
    Re: Schreiben vom amt
    Autor
      Krischan
      schrieb am Donnerstag, 11. Juni 2009
    Text
    >nun zu meiner frage bekomme ich jetzt nach 1 jahr und 6 monaten meinen führerschein einfach so wieder oder muss ich fahrschule komplett neu machen

    Dir wurde die Fahrerlaubnis entzogen. Damit mußt Du ganz von vorne anfangen, mit Fahrschule, Prüfung etc. Der Führerschein ist nur das Papier auf dem steht, daß Du eine Fahrerlaubnis besitzt.
    Damit sind Dir jetzt auch mögliche Vorteile aus Bestandsschutzregelungen verfallen(wenn Du die alte Klasse 3 hattest).

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  • Thema
    Re: Re: Schreiben vom amt
    Autor
      wölkchen
      schrieb am Freitag, 12. Juni 2009
    Text
    Ich glaube das stimmt so nicht ganz. Nach meiner Info kannst du etwa 10 Wochen vor Ablauf der Sperrfrist einen Antrag auf Neuerteilung stellen. Es folgen dann Ermittlungen, von deren Ergebnis abhängt, ob möglicherweise noch ein Gutachten einer amtlich anerkannten med.-psych. Untersuchungsstelle (Eignungsgutachten) oder sonstige Eignungsnachweise - fachärztliches Gutachten, notwendige Kursteilnahme etc. - zu erbringen sind.
    Für genauere Infos solltest du besser hier www.verkehrsportal.de nachfragen, da sind auch Experten, die sich wirklich auskennen.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Schreiben vom amt
    Autor
      Omikron99
      schrieb am Sonntag, 14. Juni 2009
    Text
    so wie er geschrieben hat hat er aber nicht einfach nur eine sperrfrist von z.b. 3 monaten, sondern einen kompletten entzug der fahrerlaubnis. glaube nicht das man da so einfach den schein wiederbekommt dann. zumal der entzug ja auch eine erhebliche gefährdung im strassenverkehr als ursache vorraussetzt.

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