Schneepflug fahren?

  • Schneepflug fahren?
     cobie
      schrieb am Freitag, 15. Juni 2012
    Hallo,
    hier mal eine etwas ungewöhnliche Frage:
    welcher Führerschein wird benötigt, wenn man (im Auftrag der Stadt) einen Schneepflug fahren will? Ich meine diese langsamen Unimog-ähnlichen, meist orangenen Fahrzeuge. Reich da L oder braucht man da T, oder B oder gar C???
  • Thema
    Re: Schneepflug fahren?
    Autor
      Raserin
      schrieb am Freitag, 15. Juni 2012
    Text
    Meinst du mit dem Schneepflug einen Unimog? Also für den bräuchtest du einen C- Führerschein. Fahrzeuge bis 6 km/h kann man ohne Füherschein fahren. Wie schnell fährt dieses Gerät?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Schneepflug fahren?
    Autor
      cobie
      schrieb am Freitag, 15. Juni 2012
    Text
    >Meinst du mit dem Schneepflug einen Unimog? Also für den bräuchtest du einen C- Führerschein. Fahrzeuge bis 6 km/h kann man ohne Füherschein fahren. Wie schnell fährt dieses Gerät?

    Ich weiß gar nicht, ob das wirklich Unimogs sind, aber sie sehen halt so ähnlich aus ;-). Wie schnell die Dinger sind weiß ich auch nicht, so vom Zuschauen schätze ich aber auf ca. 20 kmh.
    Vielleicht weiß hier ja noch jemand mehr als ich?

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  • Thema
    Re: Re: Re: Schneepflug fahren?
    Autor
      kk145
      schrieb am Freitag, 15. Juni 2012
    Text
    Die erforderliche Fahrerlaubnis hängt zunächst von der zulässigen Gesamtmasse dieser Fahrzeuge ab. Bis 7,5 t ist C1 erforderlich, darüber C.

    Klasse T ist nur für land- und forstwirtschaftliche Zwecke. Klasse L wäre zwar grundsätzlich für selbstfahrende Arbeitsmaschinen (ein Schneepflug ist das) ausreichend, dann dürfte der Schneepflug aber nur eine bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit von max. 25 km/h haben. Es mag einige Fahrzeuge geben, die das erfüllen, aber die meisten werden im Sommer für andere Zwecke als ganz normale LKW eingesetzt und erreichen daher Geschwindigkeiten über 60 km/h.


    >Fahrzeuge bis 6 km/h kann man ohne Füherschein fahren.

    Das ist so allgemein nicht richtig. Diese Ausnahmen sind in § 4 FeV geregelt - bei Interesse einfach nachlesen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Schneepflug fahren?
    Autor
      cobie
      schrieb am Freitag, 15. Juni 2012
    Text
    >Die erforderliche Fahrerlaubnis hängt zunächst von der zulässigen Gesamtmasse dieser Fahrzeuge ab. Bis 7,5 t ist C1 erforderlich, darüber C.
    >
    >Klasse T ist nur für land- und forstwirtschaftliche Zwecke. Klasse L wäre zwar grundsätzlich für selbstfahrende Arbeitsmaschinen (ein Schneepflug ist das) ausreichend, dann dürfte der Schneepflug aber nur eine bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit von max. 25 km/h haben. Es mag einige Fahrzeuge geben, die das erfüllen, aber die meisten werden im Sommer für andere Zwecke als ganz normale LKW eingesetzt und erreichen daher Geschwindigkeiten über 60 km/h.
    >
    >
    >>Fahrzeuge bis 6 km/h kann man ohne Füherschein fahren.
    >
    >Das ist so allgemein nicht richtig. Diese Ausnahmen sind in § 4 FeV geregelt - bei Interesse einfach nachlesen.


    Danke für die Auskunft :-)

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