Schlüsselzahl 196 - Verfahren Antrag

  • Schlüsselzahl 196 - Verfahren Antrag
     der_Fuchs
      schrieb am Montag, 30. Dezember 2019
    Ich hab eine Frage an die Fahrlehrer hier.
    Nachdem die A1 Erlaubnis über die Schlüsselzahl 196 demnächst (kurzfristig) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden soll, stellt sich die Frage, wie man schnellstmöglich an die gefragte Nr. kommt. Haben die Fahrschulen schon Informationen, wie das alles ablaufen wird?

    Muss man den ganzen Kram wie Lebensrettende Sofortmaßnahmen und Sehtest erneut anbringen?

  • Thema
    Schlüsselzahl 196 - Verfahren Antrag
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Montag, 30. Dezember 2019
    Text
    >Ich hab eine Frage an die Fahrlehrer hier.

    Hi,

    >Nachdem die A1 Erlaubnis über die Schlüsselzahl 196 demnächst (kurzfristig) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden soll,

    Wurde heute veröffentlicht :)

    >stellt sich die Frage, wie man schnellstmöglich an die gefragte Nr. kommt.

    Erstmal das Frühjahr abwarten ;)
    Mom wirst du wohl niemanden (verantwortungsvollen) finden, der das jetzt anbieten wird.

    >Haben die Fahrschulen schon Informationen, wie das alles ablaufen wird?

    Ne gut informierte hat diese Infos schon :)

    Voraussetzung:
    Mindestalter 25Jahre und aktuell 5 Jahre durchgehend im Besitz der Klasse B

    Ausbindungsberechtigt sind alle Fahrlehrer, die über die Fahrlehrerlaubnis Klasse A verfügen. Eine reine B-Fahrschule darf dies nicht ausbilden.

    Du brauchst 4x 90min Theorie (klassenspezifischer Motounterricht, also nicht im normalen Grundunterricht)
    5x 90min Fahrstunden, davon ein Teil Überland und Autobahn, Rest Gundfahraufgaben und fahren.

    Für die praktische Ausbildung ist, wie bei allen anderen Zweiradklassen, eine komplette Schutzausrüstung vorgeschrieben.

    Da wird bei einigen dann das Problem liegen, dass diese Stunden nicht ausreichen werden, und dann fangen die Diskussionen an.

    Ich zB werde mit keinem auf die Autobahn gehen, wenns in der "Grundstufe" noch klemmt.

    Wenn das alles durch ist, gibts ne BESCHEINIGUNG

    >Muss man den ganzen Kram wie Lebensrettende Sofortmaßnahmen und Sehtest erneut anbringen?

    Mit dieser BEscheinigung, einem aktuellen Sehtest, nem neuen Passbild gehts dann zur Fahrerlaubnisbehörde deines Wohnortes.

    Die beantragen dann bei der Bundesdruckerei deine neue Karte mit Eintrag 196.

    Diese Schlüsselzahl gild aber nur im Inland!
    Und mit dieser Schlüsselzahl kannst auch nach 2 Jahren NICHT nen verkürzten Aufstieg auf A2 beantragen.

    Preise werden sich, wenn richtig in der Fahrschule gerechnet wird, grob bei 800-1000€ liegen

    Grundbetrag plus 10 Fahrstunden

    Wenn du noch weitere Fragen hast ....

    Gutes NEues
    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Schlüsselzahl 196 - Verfahren Antrag
    Autor
      der_Fuchs
      schrieb am Montag, 30. Dezember 2019
    Text
    Schnelle und umfassende Antwort, vielen Dank!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Schlüsselzahl 196 - Verfahren Antrag
    Autor
      Dean
      schrieb am Dienstag, 31. Dezember 2019
    Text
    >Schnelle und umfassende Antwort, vielen Dank!
    >

    Schnelle und umfassend falsche Antworten.

    Weder Sehtest noch Schutzbekleidung ist erforderlich. Die Kosten werden sich so um 600 + - einpendeln.

    Eine Diskussion kann höchsten um die "erfolgreiche Teilnahme " entstehen. Erfolgreich ist aber auch wenn der Schüler in den 5 Doppelstunden nicht vom Moped gefallen ist.
    Der Gesetzgeber hat ausdrücklich auf eine Prüfung und deren Ansprüche verzichtet und der FL ist kein aaP.
    Er kann empfehlen, Sehtest, Schutzkleidung, mehr Fahrstunden, mehr aber auch nicht.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Schlüsselzahl 196 - Verfahren Antrag
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Dienstag, 31. Dezember 2019
    Text
    Danke, Wette gewonnen :)

    >Weder Sehtest noch Schutzbekleidung ist erforderlich. Die Kosten werden sich so um 600 + - einpendeln.

    Spätestens n Richter wird dir auf Grund deiner Sorgfaltspflicht gegenüber dem Motorradschüler erklären, dass Schutzkleidung obligatorisch ist.

    Was Du (oder ander "Kollegen") machen, geht mit am A.....llerwertesten vorbei!

    Und in der Fahrerlaubnisbehörde wirst dann erfahren, dass n Sehtest vorgelegt werden muss :)

    Zum Preis:
    wenn du zu den Billigheimern gehörst, mag der Preis passen.
    Hier wirds mindestens bei 850€ liegen.
    Hab genug zu tun um meine Arbeitszeit nicht verschenken zu müssen

    >Eine Diskussion kann höchsten um die "erfolgreiche Teilnahme " entstehen. Erfolgreich ist aber auch wenn der Schüler in den 5 Doppelstunden nicht vom Moped gefallen ist.

    Auch dies kannst du bei dir halten wie du magst.
    Wers nicht kann bekommt hier keine Bescheinigung, liegt in meiner Verantwortung.
    Dazu muss ich kein aaSoP sein.
    In Sachen Moto kenn ich keinen, der mir da was sagen kann.

    >mehr Fahrstunden, mehr aber auch nicht.

    Du hast deine Meinung, ich meine

    Ansonsten auch Dir n Guten Rutsch
    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Schlüsselzahl 196 - Verfahren Antrag
    Autor
      Dean
      schrieb am Dienstag, 31. Dezember 2019
    Text


    >>Weder Sehtest noch Schutzbekleidung ist erforderlich. Die Kosten werden sich so um 600 + - einpendeln.
    >
    >Spätestens n Richter wird dir auf Grund deiner Sorgfaltspflicht gegenüber dem Motorradschüler erklären, dass Schutzkleidung obligatorisch ist.
    >

    Dann gäb es eine Strafvorschrift wenn man ohne Schutzbekleidung ausbildet. Einzig bei der Prüfung ist sie durch eine Verordnung des TÜV vorgeschrieben. (Die auch recht wischi-waschi ist). Du wirst mir bestimmt die entsprechenden §§ nennen können, nicht die Empfehlungen des Verbandes.

    >
    >Und in der Fahrerlaubnisbehörde wirst dann erfahren, dass n Sehtest vorgelegt werden muss :)

    Muss nicht vorgelegt werden da es sich, genauso wie bei B96, nicht um einen Führerschein/Fahrerlaubnis sondern nur um eine Erweiterung handelt.
    >
    >Zum Preis:
    >wenn du zu den Billigheimern gehörst, mag der Preis passen.
    >Hier wirds mindestens bei 850€ liegen.
    >Hab genug zu tun um meine Arbeitszeit nicht verschenken zu müssen

    Mit anderen Worten kostet A1 bei dir so um die 2000 €. Die Schulung umfasst nichtmal die Hälfte einer A1 Ausbildung. Ausserdem scheint dir noch nicht klar zu sein das die Preise nach Regionen und deren Lebenshaltungskosten unterschiedlich sind. Hat als ganz und gar nichts mit Billigheimer zu tun.

    >
    >>Eine Diskussion kann höchsten um die "erfolgreiche Teilnahme " entstehen. Erfolgreich ist aber auch wenn der Schüler in den 5 Doppelstunden nicht vom Moped gefallen ist.
    >
    .
    >Wers nicht kann bekommt hier keine Bescheinigung, liegt in meiner Verantwortung.
    >Dazu muss ich kein aaSoP sein.
    >In Sachen Moto kenn ich keinen, der mir da was sagen kann.

    Jeder aap kann dir was sagen. Wenn der meint das reicht nicht kannst du gerne dagegen reden, wird aber keinen Sinn haben. Genauso im umgekehrten Fall.

    >

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Schlüsselzahl 196 - Verfahren Antrag
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Dienstag, 31. Dezember 2019
    Text

    >Dann gäb es eine Strafvorschrift wenn man ohne Schutzbekleidung ausbildet. Einzig bei der Prüfung ist sie durch eine Verordnung des TÜV vorgeschrieben. (Die auch recht wischi-waschi ist). Du wirst mir bestimmt die entsprechenden §§ nennen können, nicht die Empfehlungen des Verbandes.

    Dann such dir mal brav selber ein paar einschlägige Urteile raus.
    Googeln kannst du ja.


    >Mit anderen Worten kostet A1 bei dir so um die 2000 €.


    Ab grob 1700€ aufwärts ja, kann aber auch mal teurer werden.

    >Jeder aap kann dir was sagen. Wenn der meint das reicht nicht kannst du gerne dagegen reden, wird aber keinen Sinn haben. Genauso im umgekehrten Fall.

    Hatte ich jetzt aber 10 Jahre lang nimmer.
    Wenn ich gesagt hab: passt, dann hats auch immer gepasst.
    Und ja, ich mach im Sommer fast auschliesslich Zweirad (und n paar BEler).

    Ansonsten darf ich mal freundlich Mark Twain zitieren:
    "Mit dummen Leuten kann man nicht diskutieren. Sie ziehen dich auf Ihr Niveau herab und schlagen dich dann mit Ihrer Erfahrung"


    Für Schutzausstattung brauche zumindest ich keine Paragraphen, dazu reicht mein Verstand, mein Verantwortungsbewusstsein und meine Fürsorgepflicht

    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Schlüsselzahl 196 - Verfahren Antrag
    Autor
      Dean
      schrieb am Mittwoch, 1. Januar 2020
    Text
    >
    >>Dann gäb es eine Strafvorschrift wenn man ohne Schutzbekleidung ausbildet. Einzig bei der Prüfung ist sie durch eine Verordnung des TÜV vorgeschrieben. (Die auch recht wischi-waschi ist). Du wirst mir bestimmt die entsprechenden §§ nennen können, nicht die Empfehlungen des Verbandes.
    >
    >Dann such dir mal brav selber ein paar einschlägige Urteile raus.
    >Googeln kannst du ja.

    Wirst auch keinen § nennen können weil es den nicht gibt. Die Urteile beziehen sich alle auf den Schmerzensgeldanspruch, nicht auf Strafe
    >

    >
    >Hatte ich jetzt aber 10 Jahre lang nimmer.
    >Wenn ich gesagt hab: passt, dann hats auch immer gepasst.
    >Und ja, ich mach im Sommer fast auschliesslich Zweirad (und n paar BEler).

    Also seit 10 Jahren kein n.b. mehr gehabt ?
    >
    >Ansonsten darf ich mal freundlich Mark Twain zitieren:
    >"Mit dummen Leuten kann man nicht diskutieren. Sie ziehen dich auf Ihr Niveau herab und schlagen dich dann mit Ihrer Erfahrung"

    Ich verweise auf eine Studie die D.Dunning und J. Kruger in den 90er erstellt haben und unter dem Namen "Dunning-Kruger Effekt" bekannt ist.
    >
    >
    >Für Schutzausstattung brauche zumindest ich keine Paragraphen, dazu reicht mein Verstand, mein Verantwortungsbewusstsein und meine Fürsorgepflicht

    Na dann am Besten keine Klasse A mehr ausbilden, Mopedfahrer haben ein erhebliches Unfallrisiko.
    >
    >Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Schlüsselzahl 196 - Verfahren Antrag
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Donnerstag, 2. Januar 2020
    Text

    >Einzig bei der Prüfung ist sie durch eine Verordnung des TÜV vorgeschrieben.

    Oh, der TÜV/Dekra erlässt seit neustem die FeV.
    Muss dann ne Änderung zum 1.1.2020 gewesen sein (kleiner ironischer Hinweis).

    > (Die auch recht wischi-waschi ist). Du wirst mir bestimmt die entsprechenden §§ nennen können, nicht die Empfehlungen des Verbandes.

    Rechtsgrundlage für die Prüfungsfahrt in Schutzkleidung:
    FeV Anlage 7 Punkt 2.2.28
    2.2.18
    Bei Prüfungen der Klassen A, A1, A2 und AM muss der Bewerber geeignete Motorradschutzkleidung, bestehend aus einem passenden Motorradhelm, Motorradhandschuhen, einer eng anliegenden Motorradjacke, einem Rückenprotektor (falls nicht in Motorradjacke integriert), einer Motorradhose und Motorradstiefeln mit ausreichendem Knöchelschutz tragen.
    Es dürfen nur Fahrzeuge verwendet werden, für die eine Helmtragepflicht besteht.

    >Wirst auch keinen § nennen können weil es den nicht gibt. Die Urteile beziehen sich alle auf den Schmerzensgeldanspruch, nicht auf Strafe

    Für die Ausbildung gebe ich dir insofern recht, dass dies in der FeV nicht verankert ist.

    Aber §12 FahrlG schreibt dir als Fahrlehrer eine gewissenhafte Ausbildung vor!

    Und dazu gehört, aber das magst du eben anders sehen, eine passende Schutzausrüstung auf Zweirädern

    >Also seit 10 Jahren kein n.b. mehr gehabt ?

    So isses. Und darauf bin ich stolz.

    >Ich verweise auf eine Studie die D.Dunning und J. Kruger in den 90er erstellt haben und unter dem Namen "Dunning-Kruger Effekt" bekannt ist.

    Tja, dann muss ich wohl (siehe oben) mich sowas von falsch einschätzen. Aber damit kann ich ganz gut leben :)

    >Na dann am Besten keine Klasse A mehr ausbilden, Mopedfahrer haben ein erhebliches Unfallrisiko.

    Und trotzdemmach ich es gerne und gewissenhaft.
    Frohes Jahr

    >>
    >>Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Schlüsselzahl 196 - Verfahren Antrag
    Autor
      Dean
      schrieb am Donnerstag, 2. Januar 2020
    Text
    >
    >>Einzig bei der Prüfung ist sie durch eine Verordnung des TÜV vorgeschrieben.
    >
    >Oh, der TÜV/Dekra erlässt seit neustem die FeV.
    >Muss dann ne Änderung zum 1.1.2020 gewesen sein (kleiner ironischer Hinweis).
    >
    >> (Die auch recht wischi-waschi ist). Du wirst mir bestimmt die entsprechenden §§ nennen können, nicht die Empfehlungen des Verbandes.
    >
    >Rechtsgrundlage für die Prüfungsfahrt in Schutzkleidung:
    >FeV Anlage 7 Punkt 2.2.28
    >2.2.18
    > Bei Prüfungen der Klassen A, A1, A2 und AM muss der Bewerber geeignete Motorradschutzkleidung, bestehend aus einem passenden Motorradhelm, Motorradhandschuhen, einer eng anliegenden Motorradjacke, einem Rückenprotektor (falls nicht in Motorradjacke integriert), einer Motorradhose und Motorradstiefeln mit ausreichendem Knöchelschutz tragen.
    >
    Schön aufgelistet. Aber hast du auch mal geschaut was dahinter steckt ? Ein großes NICHTS. Es gibt keine Definition für M-Stiefel, Handschuhe, Protektoren,.... selbst die ECE Nr im Helm ist ungültig.
    Alles was der Verband (der TÜV hat es nur von ihm übernommen) uns geschrieben hat, ist reines Wunschdenken.
    Und wie du selber schreibst (wenn es definierte Schutzkleidung geben würde) gilt nur bei der Prüfung. Da hier aber keine Prüfung, nicht einmal eine Ausbildung, sondern nur eine Schulung stattfindet, ist deine Aussage "Ist vorgeschrieben " falsch.

    Genau darum geht es in dieem Thread, den Vorschriften, nicht um das Wunschdenken und Vorstellungen eines @Wolfe
    >
    >Für die Ausbildung gebe ich dir insofern recht, dass dies in der FeV nicht verankert ist.
    >

    >Aber §12 FahrlG schreibt dir als Fahrlehrer eine gewissenhafte Ausbildung vor!
    >
    Mit Gewissenhaft kann nur im Rahmen der Ausbildungsordnung gemeint sein. Und die schreibt nur bei der Prüfung "Schutzkleidung" vor. Oder bildest du in der Praxis Radwechsel, Wenden am Berg, Wegdriften mit dem Hinterrad,fahren im Schnee etc. aus ?
    Alles Probleme vor denen ein Mopedfahrer steht bzw. stehen kann.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Schlüsselzahl 196 - Verfahren Antrag
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Donnerstag, 2. Januar 2020
    Text
    Tja,

    auch ein Dean kann mal irren mit Vorschriften, gell.

    >Schön aufgelistet. Aber hast du auch mal geschaut was dahinter steckt ? Ein großes NICHTS. Es gibt keine Definition für M-Stiefel, Handschuhe, Protektoren,.... selbst die ECE Nr im Helm ist ungültig.

    Das letzte musst du mir mal erklären?

    Helme werden in D zwar auch nach ECE geprüft, es dürften aber auch Motorradhelme ohne eine ECE-Prüfung benutzt werden.

    Was Motorradbekleidung ist, muss ich dir hoffentlich nicht erklären.
    Und ja, ich schicke zT Fahrschüler wieder nach hause, wenn sie mit - für mich - unzureichender Ausstattung ankommen.
    Dazu brauch ich für mich keine Paragraphen.

    >Alles was der Verband (der TÜV hat es nur von ihm übernommen) uns geschrieben hat, ist reines Wunschdenken.

    Der Verband interessiert mich hier soviel wie der Sack rostender Reis in China ...

    >nicht einmal eine Ausbildung, sondern nur eine Schulung stattfindet, ist deine Aussage "Ist vorgeschrieben " falsch.

    Du darfst gerne auf beiden Würtern Ausbildung und Schulung rumreiten, wie du möchtest.
    In beiden Fällen gehts um Wissens- und Fertigkeitenvermittlung.

    >>Für die Ausbildung gebe ich dir insofern recht, dass dies in der FeV nicht verankert ist.

    >Mit Gewissenhaft kann nur im Rahmen der Ausbildungsordnung gemeint sein. Und die schreibt nur bei der Prüfung "Schutzkleidung" vor. Oder bildest du in der Praxis Radwechsel, Wenden am Berg, Wegdriften mit dem Hinterrad,fahren im Schnee etc. aus ?

    Du wirst jetzt schmunzeln:
    2x im Jahr lade ich meine Motoschüler zu nem Grillfest ein, bei dem Wartungen und Reparaturen incl eventueller Reifenwechsel gemacht.

    Wenden in einer Steigung? Da lächeln meine Schüler am Ende gemächlich drüber ;)
    Mal ausweichen in eine Wiese?
    Mal durch Sand fahren?

    Schnee kann ich leider nicht herbeizaubern, würde ich aber mit einem Anfänger auch nicht machen.
    Hab aber schon genug Wintertouren mit ehemaligen gemacht.

    >Alles Probleme vor denen ein Mopedfahrer steht bzw. stehen kann.

    Die haben aber immer noch weniger Probleme als DU :)

    Damit für mich Ende dieses Themas
    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Schlüsselzahl 196 - Verfahren Antrag
    Autor
      Dean
      schrieb am Freitag, 3. Januar 2020
    Text
    >Tja,
    >
    >auch ein Dean kann mal irren mit Vorschriften, gell.
    >
    >>Schön aufgelistet. Aber hast du auch mal geschaut was dahinter steckt ? Ein großes NICHTS. Es gibt keine Definition für M-Stiefel, Handschuhe, Protektoren,.... selbst die ECE Nr im Helm ist ungültig.
    >
    >Das letzte musst du mir mal erklären?

    Zu den M-Stiefeln sieh mal was der Verband Baden Würtenberg dazu schreibt. Die Kampfstiefel der BW sind besser als alle "Motorradstiefel", die Arbeitshandschuhe der Feuerwehr besser als die "-M-Handschuhe", eine krachlederne Hose zählt als Trachtenbekleidung, ist aber besser als eine "M-Hose", eine Airbagjacke besser als jede Jacke mit Protektoren, sie hat aber keine Protektoren...Die Protektoren schützen vor einem Gewicht von fünf Kilo was aus einem Meter höhe fallen gelassen wird. Früher hieß es "amtlich genehmigter Helm (DIN 4848).. Heute gibt es keine amtlich genehmigte Helme mehr, die ECE Nummer ist nur beim TÜV aber in keinem § aufgeführt
    >
    >Helme werden in D zwar auch nach ECE geprüft, es dürften aber auch Motorradhelme ohne eine ECE-Prüfung benutzt werden.

    Grins... Hast du nicht das Schreiben vom TÜV worauf die aap achten sollen gelesen? "1.Einen passenden MotorradhelmEmpfohlen werden Integral- und Klapphelme, denn diese schützen den gesamten Kopf. Jet-Helme sind zwar zulässig, haben jedoch keinen Kinnschutz.1.1 Geeignet:Nur Helme, die die ECE-Regelung Nr. 22 erfüllen und entsprechend Nur Helme, die die ECE-Regelung Nr. 22 erfüllen und entsprechend gekennzeichnet sind (siehe Beispielbilder 1 + 2). Ohne akzeptiert derTÜV bei der Prüfung nicht..


    >
    >Was Motorradbekleidung ist, muss ich dir hoffentlich nicht erklären.
    >Und ja, ich schicke zT Fahrschüler wieder nach hause, wenn sie mit - für mich - unzureichender Ausstattung ankommen.
    >Dazu brauch ich für mich keine Paragraphen.

    Kannst du machen.
    >
    >>Alles was der Verband (der TÜV hat es nur von ihm übernommen) uns geschrieben hat, ist reines Wunschdenken.
    >
    >Der Verband interessiert mich hier soviel wie der Sack rostender Reis in China ...

    Tja, da der TÜV den Mist vom Verband übernommen hat muss er dich interessieren
    >
    >>nicht einmal eine Ausbildung, sondern nur eine Schulung stattfindet, ist deine Aussage "Ist vorgeschrieben " falsch.
    >
    >Du darfst gerne auf beiden Würtern Ausbildung und Schulung rumreiten, wie du möchtest.
    >In beiden Fällen gehts um Wissens- und Fertigkeitenvermittlung.

    Nöö, da bist du nicht auf dem laufenden. Wir sollen "Kompetenzen" vermittlen. Und dann lass dir von Prof Lesch (der aus dem TV) erklären was man darunter versteht..."man weiß wo es steht"
    >
    >>>Für die Ausbildung gebe ich dir insofern recht, dass dies in der FeV nicht verankert ist.
    >
    >>Mit Gewissenhaft kann nur im Rahmen der Ausbildungsordnung gemeint sein. Und die schreibt nur bei der Prüfung "Schutzkleidung" vor. Oder bildest du in der Praxis Radwechsel, Wenden am Berg, Wegdriften mit dem Hinterrad,fahren im Schnee etc. aus ?
    >
    >Du wirst jetzt schmunzeln:
    >2x im Jahr lade ich meine Motoschüler zu nem Grillfest ein, bei dem Wartungen und Reparaturen incl eventueller Reifenwechsel gemacht.

    Also nicht während der Ausbildung sondern irgendwann nachher auf freiwilliger Basis. Hat nichts mit "gewissenhafter Ausbildung" zu tun
    >Wenden in einer Steigung? Da lächeln meine Schüler am Ende gemächlich drüber ;)
    >Mal ausweichen in eine Wiese?
    >Mal durch Sand fahren?
    >
    >Schnee kann ich leider nicht herbeizaubern, würde ich aber mit einem Anfänger auch nicht machen.

    Wieso nicht ? Früher haben wir auch im Winter ausgebildet, beim Bund sowieso. Ich selber habe meine Motorradprüfung mitten im Dezember bei Schnee mit einer 750 BMW gemacht...war so Anfang der 70er
    >Hab aber schon genug Wintertouren mit ehemaligen gemacht.

    Also auch nicht im Winter ausgebildet...


    >
    >
    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Schlüsselzahl 196 - Verfahren Antrag
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Samstag, 4. Januar 2020
    Text
    Hi

    >>Schnee kann ich leider nicht herbeizaubern, würde ich aber mit einem Anfänger auch nicht machen.

    >Wieso nicht ? Früher haben wir auch im Winter ausgebildet, beim Bund sowieso. Ich selber habe meine Motorradprüfung mitten im Dezember bei Schnee mit einer 750 BMW gemacht...war so Anfang der 70er

    Du, ich hab auch Mitte Januar Geburtstag und meine Prüfung zwischen Weihnachten und Jahreswechsel gemacht.
    Du möchtest jetzt nicht im Ernst ne Bundeswehrausbildung mit ner zivilen Ausbildung vergleichen?

    In welcher Welt lebst du?

    Langsam wird deine Einstellung immer lachhafter.

    Leb weiter in deinem Wolkengebilde.
    Ciao

    PS: ich hab ne Weile mit mir gerungen, dir überhaupt nochmal zu schreiben.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Schlüsselzahl 196 - Verfahren Antrag
    Autor
      Dean
      schrieb am Sonntag, 5. Januar 2020
    Text
    >Hi
    >
    >>>Schnee kann ich leider nicht herbeizaubern, würde ich aber mit einem Anfänger auch nicht machen.
    >
    >>Wieso nicht ? Früher haben wir auch im Winter ausgebildet, beim Bund sowieso. Ich selber habe meine Motorradprüfung mitten im Dezember bei Schnee mit einer 750 BMW gemacht...war so Anfang der 70er
    >
    >Du, ich hab auch Mitte Januar Geburtstag und meine Prüfung zwischen Weihnachten und Jahreswechsel gemacht.
    >Du möchtest jetzt nicht im Ernst ne Bundeswehrausbildung mit ner zivilen Ausbildung vergleichen?

    Es wurden auch im Winter bei Schnee zivile Prüfungen gefahren.
    Und die Mopedausbildung bei Y-Tours war erheblich besser als zivil. Strasse, Gelände, Sozius (auch im Gelände), Moped zerlegen... Könnte aber zivil keiner bezahlen
    >
    >PS: ich hab ne Weile mit mir gerungen, dir überhaupt nochmal zu schreiben.

    Dann lass es doch einfach

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Schlüsselzahl 196 - Verfahren Antrag
    Autor
      Raymond
      schrieb am Mittwoch, 8. Juli 2020
    Text
    >>Ich hab eine Frage an die Fahrlehrer hier.
    >
    >Hi,
    >
    >>Nachdem die A1 Erlaubnis über die Schlüsselzahl 196 demnächst (kurzfristig) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden soll,
    >
    >Wurde heute veröffentlicht :)
    >
    >>stellt sich die Frage, wie man schnellstmöglich an die gefragte Nr. kommt.
    >
    >Erstmal das Frühjahr abwarten ;)
    >Mom wirst du wohl niemanden (verantwortungsvollen) finden, der das jetzt anbieten wird.
    >
    >>Haben die Fahrschulen schon Informationen, wie das alles ablaufen wird?
    >
    >Ne gut informierte hat diese Infos schon :)
    >
    >Voraussetzung:
    >Mindestalter 25Jahre und aktuell 5 Jahre durchgehend im Besitz der Klasse B
    >
    >Ausbindungsberechtigt sind alle Fahrlehrer, die über die Fahrlehrerlaubnis Klasse A verfügen. Eine reine B-Fahrschule darf dies nicht ausbilden.
    >
    >Du brauchst 4x 90min Theorie (klassenspezifischer Motounterricht, also nicht im normalen Grundunterricht)
    >5x 90min Fahrstunden, davon ein Teil Überland und Autobahn, Rest Gundfahraufgaben und fahren.
    >
    >Für die praktische Ausbildung ist, wie bei allen anderen Zweiradklassen, eine komplette Schutzausrüstung vorgeschrieben.
    >
    >Da wird bei einigen dann das Problem liegen, dass diese Stunden nicht ausreichen werden, und dann fangen die Diskussionen an.
    >
    >Ich zB werde mit keinem auf die Autobahn gehen, wenns in der "Grundstufe" noch klemmt.
    >
    >Wenn das alles durch ist, gibts ne BESCHEINIGUNG
    >
    >>Muss man den ganzen Kram wie Lebensrettende Sofortmaßnahmen und Sehtest erneut anbringen?
    >
    >Mit dieser BEscheinigung, einem aktuellen Sehtest, nem neuen Passbild gehts dann zur Fahrerlaubnisbehörde deines Wohnortes.
    >
    >Die beantragen dann bei der Bundesdruckerei deine neue Karte mit Eintrag 196.
    >
    >Diese Schlüsselzahl gild aber nur im Inland!
    >Und mit dieser Schlüsselzahl kannst auch nach 2 Jahren NICHT nen verkürzten Aufstieg auf A2 beantragen.
    >
    >Preise werden sich, wenn richtig in der Fahrschule gerechnet wird, grob bei 800-1000€ liegen
    >
    >Grundbetrag plus 10 Fahrstunden
    >
    >Wenn du noch weitere Fragen hast ....
    >
    >Gutes NEues
    >Wolfe



    Hallo habe heute diese Bescheinigung bekommen. Darf ich damit schon fahren oder muss ich auf den fürerschein warten habe die Bescheinigung heute der fürerscheinstelle vorgelegt fürerschein ist also in Bearbeitung.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Schlüsselzahl 196 - Verfahren Antrag
    Autor
      Dean
      schrieb am Donnerstag, 9. Juli 2020
    Text
    Nein, darfst du nicht. Entweder auf den richtigen Führerschein warten oder vorläufigen Führerschein ausstellen lassen.

    Auf den Beitrag antworten


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