STOP Schild langsam vorbeigefahren

  • STOP Schild langsam vorbeigefahren
     KingDeal
      schrieb am Dienstag, 22. September 2009
    Die Prüfung lief wunderbar, der Prüfer war mir sympatisch, nach 35 Minuten bin ich mit dem Auto an einem Stopschild in Schrittgeschwindigkeit vorbeigefahren.

    Nun habe ich gehört das ich erst wieder in zwei Wochen eine Fahrprüfung machen darf. Stimmt das?

    Oder dürfte ich auch bei einer anderen Fahrschule Prüfung machen? Es ist dringend weil ich muss in 8 Tagen zum Bund :(

    Bitte gebt mir Tipps.

    Danke im Voraus

  • Thema
    STOP Schild langsam vorbeigefahren
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Dienstag, 22. September 2009
    Text
    Warum heißt ein STOP-Schild wohl so?

    ODer anders gefragt:
    gibts ein bischen schwanger?
    genausowenig gibts ein bischen stehenbleiben.

    Also ist der Durchfaller so richtig.

    Die 2 Wochen Wartefrist sind vorgeschrieben, egal bei welcher FS du das weitermachen willst.

    Mit Bundeswehr ist leider dein Prob, welches sich aber lösen läßt.

    Wolfe

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  • Thema
    Re: STOP Schild langsam vorbeigefahren
    Autor
      Peg
      schrieb am Dienstag, 22. September 2009
    Text
    Ist es nicht so, dass
    -WENN der TE Glück hat und in Bayern wohnt und eine bestimmte Zahl von Fahrstunden nach der PP absolviert hat-
    schon eher wieder zur PP zugelassen werden kann?
    Auf jeden Fall gab es mal diese Sonderregel für die blau/weißen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    ???
    Autor
      KingDeal
      schrieb am Dienstag, 22. September 2009
    Text

    Bitte nicht so viele Abkürzungen verwenden. Was ist mit TE gemeint?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: ???
    Autor
      kk145
      schrieb am Dienstag, 22. September 2009
    Text
    >Was ist mit TE gemeint?

    Der ThreadEröffner, also du. Was Peg hier anspricht ist §18 Abs. 2 FeV:

    "Eine nicht bestandene Prüfung darf nicht vor Ablauf eines angemessenen Zeitraums (in der Regel nicht weniger als zwei Wochen, bei einem Täuschungsversuch mindestens vier Wochen) wiederholt werden."

    Die zwei-Wochen-Regel ist also nicht starr, die Fahrerlaubnisbehörde kann davon in begründeten Fällen Ausnahmen machen. Das ist normalerweise eine Einzelfallentscheidung, in Bayern gibt es aber einen Erlass des zuständigen Ministeriums, dass die Frist auf eine Woche verkürzt werden darf, wenn man wenigstens weitere 5 Fahrstunden nimmt.

    Falls du nicht in Bayern wohnst: Fragen kostet nichts, du hast aber eben keinen Anspruch auf ein Entgegenkommen der Behörde.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Danke
    Autor
      KingDeal
      schrieb am Dienstag, 22. September 2009
    Text
    Danke für die Infos :)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: STOP Schild langsam vorbeigefahren
    Autor
      knudd
      schrieb am Mittwoch, 23. September 2009
    Text
    Also ich habe gelernt, dass der Prüfer es tolerieren darf, wenn du im "Standgas" des 1. Gangs am STOP-Schild vorbeirollst.
    Allerdings ist das dann sehr langsam.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: STOP Schild langsam vorbeigefahren
    Autor
      kk145
      schrieb am Mittwoch, 23. September 2009
    Text
    >Also ich habe gelernt, dass der Prüfer es tolerieren darf, wenn du im "Standgas" des 1. Gangs am STOP-Schild vorbeirollst.

    Wo willst du das gelernt haben? Nichtbeachten des STOP-Schilds ist einer der wenigen Gründe, die direkt zum Abbruch der Fahrt und durchfallen führen (Prüfungsrichtlinie 5.17.2.1).

    >Allerdings ist das dann sehr langsam.

    10 km/h ist NICHT "sehr langsam", und schon gar nicht, wenn man an einer unübersichtlichen Stelle die Vorfahrt gewähren soll. Oder was glaubst du, warum das Schild da steht?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Schild war schlecht zu erkennen
    Autor
      KingDeal
      schrieb am Mittwoch, 23. September 2009
    Text
    Ich habe mir die Stelle nochmal angesehen. dabei ist mir einiges klarer geworden ...

    Ich habe das Schild wohl nicht ohne Grund übersehen. Man kann es wegen Bäumen erst 9 Meter vorher erkennen. Dann verbleiben noch 19 Meter zur Haltelinie (wenn das Unterschild 10 m stimmt). Sollte man 50 fahren muss man nach der Faustformel nahezu eine Vollbremsung machen.

    Mein Fahrlehrer hat mir gesagt: vorrausschauend Fahren. Also hab ich schon an dem Punkt geschaut ob querverkehr kommt. Als ich abgebogen bin war ich im ersten Gang, also bei ca 8 Stundenkilometern. (schnellere Schrittgeschwinigkeit) ...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Schild war schlecht zu erkennen
    Autor
      Danny001
      schrieb am Donnerstag, 24. September 2009
    Text
    >Ich habe das Schild wohl nicht ohne Grund übersehen. Man kann es wegen Bäumen erst 9 Meter vorher erkennen. Dann verbleiben noch 19 Meter zur Haltelinie (wenn das Unterschild 10 m stimmt). Sollte man 50 fahren muss man nach der Faustformel nahezu eine Vollbremsung machen.

    Auf eine Kreuzung sollte man nicht mit 50 km/h zufahren. Wenn du das Stopschild nicht gesehen hast, musstest du in erster Linie von RvL ausgehen und musst rechtzeitig abbremsen. Oder machst du bei jeder RvL Kreuzung eine Vollbremsung?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: STOP Schild langsam vorbeigefahren
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Mittwoch, 23. September 2009
    Text
    Hi,

    generell:

    NEIN

    Verletzung des HALT-GEbotes.

    Eindeutig in der Prüfungsrichtlinie beschrieben.

    Wenn dies Prüfer tun, weil der Rest in der Prüfung paßt, ist es ok und ich werd mich als FL sicher nicht wehren.

    Aber generell bedeutet ein NICHTSTEHENBLEIBEN erstmal Ende der pP

    Wolfe

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