SONDERGENEHMIGUNG mit 17 Jahren

  • SONDERGENEHMIGUNG mit 17 Jahren
     Steven92
      schrieb am Mittwoch, 15. April 2009
    Guten Abend ich begrüße Sie,

    Ich werde dieses Jahr im Juli 17 Jahre alt,
    und ich möchte nächstes Jahr 2010 ca. Mitte/Ende März
    mein PKW-Führerschein mit 17 Jahren anfangen
    zu absolvieren.

    Ich denke mal das ich ca. Ende-Mai oder Anfang-Juni den
    PKW-Führerschein komplett absolviert habe.

    Meine eigendliche Frage wäre:
    Gibt es eine "Sondergenehmigung" das man
    mit 17 Jahren ALLEINE zur Lehrstelle fahren darf(hin und zurück),
    wenn die Lehrstelle ca. 16 km weitendfernt ist??

    Wenn ja, wo müsste ich diese "Sondergenehmigung" beantragen
    und kostet das Geld??

    - Über eine Rückantwort würde ich mich sehr freuen!

    Mit freundlichen Grüßen Steven!
  • Thema
    Re: SONDERGENEHMIGUNG mit 17 Jahren
    Autor
      Christian D.
      schrieb am Mittwoch, 15. April 2009
    Text
    Bei der Entfernung zur Arbeitsstelle, kurz und knapp - NEIN.
    Kannst du mit dem Roller, wenn du jetzt schon mit BF17 anfängst in rund 20 Minuten erreichen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: SONDERGENEHMIGUNG mit 17 Jahren
    Autor
      Steven92
      schrieb am Mittwoch, 15. April 2009
    Text
    >Bei der Entfernung zur Arbeitsstelle, kurz und knapp - NEIN.
    >Kannst du mit dem Roller, wenn du jetzt schon mit BF17 anfängst in rund 20 Minuten erreichen.

    Weil Ich habe mal gehört b.z.w. gelesen das man beim Landratsamt oder bei der Fahrschule selber so einen Antrag stellen kann.
    Die Strecke bekommt man vom Landratsamt oder von der Fahrschule vorgegeben, es gilt nur in der Zeitspanne zur Lehrstelle???!!!

    Ich weis net ob es wirklich das gibt,
    wenn nicht müsste ich nächstes Jahr mal persönlich mein
    Fahrschullehrer fragen, ob es das gibt oder ein Antrag
    beim Landratsamt stellen!!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: SONDERGENEHMIGUNG mit 17 Jahren
    Autor
      Christian D.
      schrieb am Donnerstag, 16. April 2009
    Text
    Ja solche Anträge gibt es, aber bei deinem Fall kann ich dir zu 100% versichern - auch wenn ich nichts mit einer Führerscheinstelle am Hut habe - dass er nicht genehmigt wird.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: SONDERGENEHMIGUNG mit 17 Jahren
    Autor
      westside
      schrieb am Donnerstag, 16. April 2009
    Text
    Ich habe so eine Ausnahmegenhmigung bekommen. Allerdings ist das ein ziemlicher Papierkrieg :) Den Antrag musst du schriftlich bei deiner Führerscheinstelle am Landratsamt einreichen. Dort musst du begründen, warum du eine Sondergenehmigung brauchst. Dass keine öffentlichen Verkehrsmittel fahren oder weiß der kuckuck was.
    Das wird dann geprüft und bekommst dann eine Zusage oder nicht. Die Prüfung beim LRA hat bei mir 2 Monate gedauert.
    Dann musst du eine MPU machen, ob du tauglich bist mit 17 Jahren ein Auto zu fahren. Nachdem das alles erledigt ist wirst du zur Prüfung zugelassen.
    Kostenpunkt alles in allem ca. 500-600 €.
    Dauer vom einreichen der Unterlagen bis zur Prüfung fast 7 Monate.
    Also wenn du die Zeit irgendwie überbrücken kannst, würde ich dir das empfehlen.
    LG Chris

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: SONDERGENEHMIGUNG mit 17 Jahren
    Autor
      Alex2712
      schrieb am Mittwoch, 29. Juli 2009
    Text
    Hey,

    ich hab da auch mal eine Frage bezüglich des Themas.
    Ich fange am Montag mit meiner Lehrstelle an und habe wohl auch bald Prüfung.
    Ich werd im Dezember 18 und bis dahin müsste ich mit Bus die 23km fahren. Das Problem ist, ich komme mit den Bussen zu spät zur Arbeit.
    Ist das nicht ein trifftiger Grund um einen Antrag durchzukriegen?^^

    Bis dahin, Mfg

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: SONDERGENEHMIGUNG mit 17 Jahren
    Autor
      Morrigan
      schrieb am Mittwoch, 29. Juli 2009
    Text
    Fährst du mit dem erste nBus?? Wenn nein, dann wirds wohl nur heißen "nimm einen eher, dann kommste auch nicht zu spät" Weil bei uns fahren die Busse ab ungefähr 4.30 Uhr ( je nach Haltestelle und Richtung) Weiß ja nicht, wann du anfängst ^^

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: SONDERGENEHMIGUNG mit 17 Jahren
    Autor
      westside
      schrieb am Mittwoch, 29. Juli 2009
    Text
    Prinzipiell ist es schon ein Grund. Wie gesagt, kommt drauf an wie die Busse fahren. Zudem kannst du als Grund auch angeben, dass du sonst länger als 12 Stunden ausser Haus bzw. Unterwegs bist und dir der Arbeitgeber aber mind. 12 Stunden pro Tag Freizeit einräumen muss. (Weg zur Arbeit zählt da mit dazu)
    Also ich würds auf jeden Fall mal probieren. Vll. kann dir dein Arbeitgeber auch ne kleine Bescheinigung schreiben oder so.
    Mehr als ablehnen könnens ja ned :)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: SONDERGENEHMIGUNG mit 17 Jahren
    Autor
      kk145
      schrieb am Mittwoch, 29. Juli 2009
    Text
    >Prinzipiell ist es schon ein Grund. Wie gesagt, kommt drauf an wie die Busse fahren.

    Was für ein Unsinn! Zuerst einmal müsstest du darlegen, warum andere Verkehrsmittel nicht in Frage kommen:
    - Natürlich ist es zumutbar, mit einem früheren Bus zu fahren! Wenn dir die Anfahrt zu deinem Arbeitsplatz zu weit ist, warum ziehst du dann nicht um?
    - Du bist schon 17. Damit kannst du eine FE der Klasse M oder A1 erwerben, Mofa oder Fahrrad fahren. Warum ist das keine Option?
    - Kannst du keine Fahrgemeinschaft mit jemand anderem bilden?

    Versteh' mich nicht falsch: Ich hätte nichts dagegen, wenn du alleine fahren dürftest! Aber diese Fragen musst du schlüssig beantworten können, sonst kannst du dir die Mühe mit dem Antrag gleich sparen.

    Übrigens ist bei Ausnahmen vom Mindestalter eine MPU vorgeschrieben.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: SONDERGENEHMIGUNG mit 17 Jahren
    Autor
      Hans Wingerning
      schrieb am Donnerstag, 30. Juli 2009
    Text
    >>Prinzipiell ist es schon ein Grund. Wie gesagt, kommt drauf an wie die Busse fahren.
    >
    >Was für ein Unsinn! Zuerst einmal müsstest du darlegen, warum andere Verkehrsmittel nicht in Frage kommen:
    >- Natürlich ist es zumutbar, mit einem früheren Bus zu fahren! Wenn dir die Anfahrt zu deinem Arbeitsplatz zu weit ist, warum ziehst du dann nicht um?
    >- Du bist schon 17. Damit kannst du eine FE der Klasse M oder A1 erwerben, Mofa oder Fahrrad fahren. Warum ist das keine Option?
    >- Kannst du keine Fahrgemeinschaft mit jemand anderem bilden?
    >
    >Versteh' mich nicht falsch: Ich hätte nichts dagegen, wenn du alleine fahren dürftest! Aber diese Fragen musst du schlüssig beantworten können, sonst kannst du dir die Mühe mit dem Antrag gleich sparen.
    >
    >Übrigens ist bei Ausnahmen vom Mindestalter eine MPU vorgeschrieben.

    Stell bitte einen Antrag bei der zuständigen Behörd, die können Dir genaue Auskunft geben.
    Hans

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: SONDERGENEHMIGUNG mit 17 Jahren
    Autor
      Gills
      schrieb am Sonntag, 17. Januar 2010
    Text
    Hallo, ich hätte da auch mal eine frage bezüglich der SG. und zwar habe ich den BF 17 schon und wollte wissen wo ich den Antrag her bekomme.
    Ich will (muss) mit dem auto zur Ausbildungsstätte, da diese mehr als 100km entfernt ist und so ein bahnticket ist bei so einer entfernung auch nicht gerade billig. Dan muss ich auch noch an verschiedenen Orte fahren (Ausbildungsstätte, Berufsschule, Betrieb). weiß einer ob man auch mehrere Strecken einschreiben lassen kann?

    bedank mich bei jeder antwort :D

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: SONDERGENEHMIGUNG mit 17 Jahren
    Autor
      kk145
      schrieb am Sonntag, 17. Januar 2010
    Text
    >Hallo, ich hätte da auch mal eine frage bezüglich der SG. und zwar habe ich den BF 17 schon und wollte wissen wo ich den Antrag her bekomme.

    Den Antrag bekommst du nirgends her. Das ist kein Formular o.ä. - die Ausnahme vom Mindestalter beantragt man formlos.

    >Ich will (muss) mit dem auto zur Ausbildungsstätte

    Du hast den Rest des Threads gelesen und dir ist klar, dass es zwischen wollen und müssen einen erheblichen Unterschied gibt?

    >da diese mehr als 100km entfernt ist

    Umzug? Zweitwohnung?

    >und so ein bahnticket ist bei so einer entfernung auch nicht gerade billig.

    Glaubst du, dass täglich 200 km mit dem Auto billig ist?

    >Dan muss ich auch noch an verschiedenen Orte fahren (Ausbildungsstätte, Berufsschule, Betrieb).

    Die Bahn fährt auch an verschiedene Orte.

    Mit dem, was du hier erzählst, wirst du keinen Sachbearbeiter überzeugen. Warum kannst du nicht mit Fahrzeugen einer anderen Klasse (z.B. M, S, A1) fahren? Wie kommen eigentlich die anderen Lehrlinge dort hin?

    >weiß einer ob man auch mehrere Strecken einschreiben lassen kann?

    Natürlich. Wenn für jede einzelne Strecke der Sachbearbeiter die Notwendigkeit einer Ausnahme sieht. Bis jetzt kann ich das bei dir nicht einmal für EINE Strecke erkennen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: SONDERGENEHMIGUNG mit 17 Jahren
    Autor
      carllson
      schrieb am Montag, 18. Januar 2010
    Text
    Hallo,

    muss man für so eine Sondergenehmigung nicht auch eine MPU machen???

    Gruß
    carllson

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: SONDERGENEHMIGUNG mit 17 Jahren
    Autor
      kk145
      schrieb am Montag, 18. Januar 2010
    Text
    >muss man für so eine Sondergenehmigung nicht auch eine MPU machen???

    Ja, die Ausnahme vom Mindestalter ist einer der zwingenden Gründe für eine MPU. Bei den Argumenten, die hier z.T. angeführt werden, würde der Antrag aber noch vor der MPU-Auflage abgelehnt werden.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: SONDERGENEHMIGUNG mit 17 Jahren
    Autor
      L.K.25
      schrieb am Dienstag, 30. Januar 2018
    Text
    >Ich habe so eine Ausnahmegenhmigung bekommen. Allerdings ist das ein ziemlicher Papierkrieg :) Den Antrag musst du schriftlich bei deiner Führerscheinstelle am Landratsamt einreichen. Dort musst du begründen, warum du eine Sondergenehmigung brauchst. Dass keine öffentlichen Verkehrsmittel fahren oder weiß der kuckuck was.
    >Das wird dann geprüft und bekommst dann eine Zusage oder nicht. Die Prüfung beim LRA hat bei mir 2 Monate gedauert.
    >Dann musst du eine MPU machen, ob du tauglich bist mit 17 Jahren ein Auto zu fahren. Nachdem das alles erledigt ist wirst du zur Prüfung zugelassen.
    >Kostenpunkt alles in allem ca. 500-600 €.
    >Dauer vom einreichen der Unterlagen bis zur Prüfung fast 7 Monate.
    >Also wenn du die Zeit irgendwie überbrücken kannst, würde ich dir das empfehlen.
    >LG Chris
    >

    Hallo Chris, da ich für die Schule eine Projektarbeit zu diesem Thema ausarbeiten muss, würde ich dich gerne Fragen ob ich dir dazu ein paar Fragen stellen dürfte?
    Danke im Voraus!
    MfG: Luisa

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: SONDERGENEHMIGUNG mit 17 Jahren
    Autor
      Annalenak.
      schrieb am Donnerstag, 19. November 2020
    Text
    >Bei der Entfernung zur Arbeitsstelle, kurz und knapp - NEIN.
    also bei mir wurde es mit 17km schon genehmigt:D und kostet ca. 450 € :)

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