Rückwärts um die Kurve fahren -- brauche Tipps....

  • Rückwärts um die Kurve fahren -- brauche Tipps....
     butterflyFX
      schrieb am Freitag, 16. Dezember 2011
    Hallo,

    hatte heute in der Fahrstunde zum ersten mal dieses "Rückwärts nach rechts um die Kurve" fahren -- und war leider eine ziemliche Katastrophe :( war viel zu hektisch, zu unsicher, entweder wollte ich "zuviel machen" (bzw zu sehr einlenken) oder war zu zögerlich und kam dann zu weit weg vom Bordstein..... aaaaaaargh!

    Bin daher für alle Tipps dankbar, also: wie am besten heranfahren? -- wieviel einlenken (mein Fahrlehrer meinte heute: "als Daumenregel etwa eine habe Lenkradumdrehung" wäre für die meisten Kurven passend?) ....und wann? -- dass ich dazu tendiere, immer etwas zu schnell/unruhig zu fahren, weiss ich bereits.... wie da am besten die Geschwindigkeit einteilen (z.B. genauso wie in Spielstrassen, also: erster Gang und mit Schrittgeschwindigkeit "rollen lassen", oder mit schleifender Kupplung fahren?).

    Fragen über Fragen ;) würde mich über Antworten sehr freuen.
    Danke :)
  • Thema
    Re: Rückwärts um die Kurve fahren -- brauche Tipps....
    Autor
      butterflyFX
      schrieb am Freitag, 16. Dezember 2011
    Text
    Ah, hatte ich noch vergessen zu schreiben: mache Führerschein Klasse B, also PKW.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Rückwärts um die Kurve fahren -- brauche Tipps....
    Autor
      Manne
      schrieb am Freitag, 16. Dezember 2011
    Text
    .... wie da am besten die Geschwindigkeit einteilen (z.B. genauso wie in Spielstrassen, also: erster Gang und mit Schrittgeschwindigkeit "rollen lassen",
    - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
    In eine Spielstraße darfst du überhaupt nicht fahren. Weder langsam noch scnell.
    ===========================================================


    oder mit schleifender Kupplung fahren?).
    >
    - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
    Richtig. So langsam wie du nur kannst.
    (die Zeit läuft ja für dich)
    Dein FL hat dir bereits einen guten Tipp gegeben in dem er dir gesagt hat ca. eine halbe Lenkradumdrehung. Und ganz minimal korrigieren.
    Du darfst dir auch den Spiegel nach unten machen, so dass du die Bordkante siehst und schön in gleichmäßigem Abstand daran entlang fährst. Aber bitte nicht die ganze Zeit nur in den Spiegel schauen. Nur ab und zu ganz kurz. In der Hauptsache nach hinten schauen ob andere Verkehrsteilnehmer kommen. Und nicht vergessen den Spiegel wieder hoch zu stellen.
    (die Zeit läuft für dich) Üben, üben, üben.
    Gruß Manne

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Rückwärts um die Kurve fahren -- brauche Tipps....
    Autor
      cat008
      schrieb am Freitag, 16. Dezember 2011
    Text
    >In eine Spielstraße darfst du überhaupt nicht fahren. Weder langsam noch scnell.

    ???? In einer Spielstraße, einem sog. "verkehrsberuhigten Bereich" darf man natürlich fahren. Mit Schrittgeschwindigkeit, also 4-7 km/h etwa. Wenn natürlich Kinder auf die Straße rennen, musst du bremsen oder dann anhalten. Und beim Rausfahren haben alle anderen Vorrang. Natürlich ist es besser, "richtige" Straßen zu nutzen aber wenn man da lang fahren muss oder will, darf man auch.
    (Du bist doch FL oder?) Ich hoffe das war nur ein Versehen^^

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  • Thema
    Re: Re: Re: Rückwärts um die Kurve fahren -- brauche Tipps....
    Autor
      kk145
      schrieb am Samstag, 17. Dezember 2011
    Text
    >???? In einer Spielstraße, einem sog. "verkehrsberuhigten Bereich" darf man natürlich fahren.

    Als "Spielstraße" bezeichnet man die Kombination von VZ 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) und ZZ 1010-10. Dort darf man tatsächlich gar nicht fahren, falls nicht zusätzlich Ausnahmen beschildert sind.

    Der "verkehrsberuhigte Bereich" (VZ 325.1/325.2) ist etwas völlig anderes, nämlich ungefähr das, was du erklärt hast.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Rückwärts um die Kurve fahren -- brauche Tipps....
    Autor
      Manne
      schrieb am Samstag, 17. Dezember 2011
    Text
    >
    >???? In einer Spielstraße, einem sog. "verkehrsberuhigten Bereich" darf man natürlich fahren.
    - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
    Ein Fahrschüler sollte den Unterschied zwischen einer Spielstraße, die man nicht befahren darf und einem verkehrsberuhigten Bereich kennen.
    Erst recht, wenn er die Prüfung bereits bestanden hat.
    ===================================================================
    >(Du bist doch FL oder?) Ich hoffe das war nur ein Versehen^^
    - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
    ??????????????????????????????????????????????
    ==============================================

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Rückwärts um die Kurve fahren -- brauche Tipps....
    Autor
      cat008
      schrieb am Sonntag, 18. Dezember 2011
    Text
    >>???? In einer Spielstraße, einem sog. "verkehrsberuhigten Bereich" darf man natürlich fahren.
    >- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
    >Ein Fahrschüler sollte den Unterschied zwischen einer Spielstraße, die man nicht befahren darf und einem verkehrsberuhigten Bereich kennen.
    >Erst recht, wenn er die Prüfung bereits bestanden hat.

    Danke. Fakt ist, dass man nicht überall in Deutschland im Theorieunterricht diese Schild-Kombi erklärt bekommt, ganz einfach weil sie so selten vorkommt (ich habe sie auch nach einem Jahr Führerschein noch nie gesehen. Und ich wohne nicht in der Pampa. Nur im Osten...ähm ja^^).
    Natürlich muss ich euch recht geben, dass der Verkehrsberuhigte Bereich keine Spielstraße in dem Sinne ist, aber ich dachte damit die Autorin dieses Beitrages verstanden zu haben, die bestimmt wie ich von ihrem Fl die "Spielstraße" im Zus.hang mit V 325 erklärt bekommen hat, sonst hätte sie ja nich gefragt wie man dort am besten einfährt.
    Natürlich ist diese Bezeichnung falsch, aber nachvollziehbar.
    Man könnte sich aber auch fragen, was es einen Fahrzeugführer zu interessieren hat, WESHALB die Schild-Kombi V 250 + ZZ für ihn gesperrt ist. Ob nun das Spielende Kind da unter dem Verbotszeichen hängt oder nich ist ja eigentlich egal. Und wenn ein Fußgänger das Schild V 250 ALLEINE erblickt, weiß er doch auch sofort, "oha, hier kann kein Auto oder sonstewas Fahrbares kommen, hier kann ich mich austoben". Und welcher FL erklärt dann erst, dass man dort nicht einfahren darf WEIL es eine Spielstraße ist? Was juckt das den FS? Er fährt halt vorbei.
    Naja sind halt meine gedanken dazu...aber da bin ich wohl doch nicht die einzige, die den Begriff Spielstraße "falsch" beigebracht bekommen hat.

    >(z.B. genauso wie in Spielstrassen, also: erster Gang und mit Schrittgeschwindigkeit "rollen lassen", oder mit schleifender Kupplung fahren?).

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Rückwärts um die Kurve fahren -- brauche Tipps....
    Autor
      Manne
      schrieb am Montag, 19. Dezember 2011
    Text
    >Man könnte sich aber auch fragen, was es einen Fahrzeugführer zu interessieren hat, WESHALB die Schild-Kombi V 250 + ZZ für ihn gesperrt ist. Ob nun das Spielende Kind da unter dem Verbotszeichen hängt oder nich ist ja eigentlich egal. Und wenn ein Fußgänger das Schild V 250 ALLEINE erblickt, weiß er doch auch sofort, "oha, hier kann kein Auto oder sonstewas Fahrbares kommen, hier kann ich mich austoben". Und welcher FL erklärt dann erst, dass man dort nicht einfahren darf WEIL es eine Spielstraße ist? Was juckt das den FS? Er fährt halt vorbei.
    - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -

    Du solltest Verkehrsminister werden.
    Also, ich würde für dich stimmen.
    Und ja, es gibt noch mehr Anfänger oder Laien, die das VZ 325 als Spielstraße bezeichnen.
    Wobei schon die beiden Bezeichnungen:
    Straße und Bereich
    für Klarheit sorgen sollten.
    Jetzt sage aber nicht, dein FL hat euch nicht erklärt was man unter Bereich versteht und was eine Straße ist!
    Und wenn ein Lehrer merkt, dass etwas nicht richtig verstanden wurde und falsch ausgedrückt wird, muß er es korrigieren.
    Sonst wäre es ein schlechter Lehrer. Sorry.
    Aber, dass du einen Lehrer berichtigen willst...???

    Gruß Manne

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Rückwärts um die Kurve fahren -- brauche Tipps....
    Autor
      kk145
      schrieb am Montag, 19. Dezember 2011
    Text
    >Ob nun das Spielende Kind da unter dem Verbotszeichen hängt oder nich ist ja eigentlich egal.

    Zunächst mal ist es für das Kind nicht egal. Das darf nämlich andernfalls ganz unabhängig von Verkehrszeichen nicht auf der Straße spielen.


    >Und wenn ein Fußgänger das Schild V 250 ALLEINE erblickt, weiß er doch auch sofort, "oha, hier kann kein Auto oder sonstewas Fahrbares kommen, hier kann ich mich austoben".

    Erstens gibt es VZ 250 nur ganz selten ohne ZZ, d.h. meist gibt es einen mehr oder weniger offenen Personenkreis, der trotzdem fahren darf. Zweitens muss man selbst ohne ZZ mit Einsatzfahrzeugen und Leuten, die dort trotz Verbot fahren, rechnen. Deine Schlussfolgerung ist also nicht erlaubt.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Rückwärts um die Kurve fahren -- brauche Tipps....
    Autor
      cat008
      schrieb am Dienstag, 20. Dezember 2011
    Text
    >Du solltest Verkehrsminister werden.
    Also, ich würde für dich stimmen.

    Haha danke :) wobei ich manchmal Gesetze anzweifle die bereits geschrieben sind :/

    >Jetzt sage aber nicht, dein FL hat euch nicht erklärt was man unter Bereich versteht und was eine Straße ist!

    äh...in einem Bereich hat man öfter die Möglichkeit, Kindern übern Haufen zu fahren?? :D
    Aber nochmal ne andere Frage: was ist der Unterschied zwischen einer Zone und einem Bereich?

    >Und wenn ein Lehrer merkt, dass etwas nicht richtig verstanden wurde und falsch ausgedrückt wird, muß er es korrigieren.

    Ich glaube dass einem Fl in der Eile auf der Straße öfter mal aus Verständnisgründen die Bezeichnung "Spielstraße" als "Verkehrsberuhigter Bereich" rausrutscht, weiß auch nicht wieso. Aber wiegesagt hab ich die richtige Spielstraße hier auch noch nie gesehen.

    >Aber, dass du einen Lehrer berichtigen willst...???

    Sorry, wahrscheinlich hab ich einfach eine andere Ausbildung erfahren als du sie praktizierst.


    Zu kk145:

    >>Und wenn ein Fußgänger das Schild V 250 ALLEINE erblickt, weiß er doch auch sofort, "oha, hier kann kein Auto oder sonstewas Fahrbares kommen, hier kann ich mich austoben".
    >Erstens gibt es VZ 250 nur ganz selten ohne ZZ, d.h. meist gibt es einen mehr oder weniger offenen Personenkreis, der trotzdem fahren darf. Zweitens muss man selbst ohne ZZ mit Einsatzfahrzeugen und Leuten, die dort trotz Verbot fahren, rechnen. Deine Schlussfolgerung ist also nicht erlaubt...

    ...aber doch bestimmt nur, weil es eine STRAßE ist, auf der ich als Fußgänger grundsätzlich nicht spielen darf, oder? Ansonsten dürfte ich sagen, wenn 100%iges Einfahrverbot für Fahrzeuge aller Art (mal ohne ZZ) besteht, hab ich als Fußgänger THEORETISCH 100%ige Sicherheit :P
    Klar würde ich bei einem ZZ, z.B zu freigegebenem Lieferverkehr sehr aufpassen, wenn aber tatsächlich NUR das Verbotsschild da steht, ist die Wahrscheinlichkeit dass was kommt, oft aufgrund der meist nicht gut befahrbaren verbotenen Straßen eher gering. Aber du hast Recht, Straße ist Straße^^
    Hab aber trotzdem nochmal ne andere Frage: Ab wann ist ein fahrbarer Untersatz ein Fahrzeug im verkehrsrechtlichen Sinne?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Rückwärts um die Kurve fahren -- brauche Tipps....
    Autor
      cat008
      schrieb am Dienstag, 20. Dezember 2011
    Text
    >Du solltest Verkehrsminister werden.
    Also, ich würde für dich stimmen.

    Haha danke :) wobei ich manchmal Gesetze anzweifle die bereits geschrieben sind :/

    >Jetzt sage aber nicht, dein FL hat euch nicht erklärt was man unter Bereich versteht und was eine Straße ist!

    äh...in einem Bereich hat man öfter die Möglichkeit, Kindern übern Haufen zu fahren?? :D
    Aber nochmal ne andere Frage: was ist der Unterschied zwischen einer Zone und einem Bereich?

    >Und wenn ein Lehrer merkt, dass etwas nicht richtig verstanden wurde und falsch ausgedrückt wird, muß er es korrigieren.

    Ich glaube dass einem Fl in der Eile auf der Straße öfter mal aus Verständnisgründen die Bezeichnung "Spielstraße" als "Verkehrsberuhigter Bereich" rausrutscht, weiß auch nicht wieso. Aber wiegesagt hab ich die richtige Spielstraße hier auch noch nie gesehen.

    >Aber, dass du einen Lehrer berichtigen willst...???

    Sorry, wahrscheinlich hab ich einfach eine andere Ausbildung erfahren als du sie praktizierst.


    Zu kk145:

    >>Und wenn ein Fußgänger das Schild V 250 ALLEINE erblickt, weiß er doch auch sofort, "oha, hier kann kein Auto oder sonstewas Fahrbares kommen, hier kann ich mich austoben".
    >Erstens gibt es VZ 250 nur ganz selten ohne ZZ, d.h. meist gibt es einen mehr oder weniger offenen Personenkreis, der trotzdem fahren darf. Zweitens muss man selbst ohne ZZ mit Einsatzfahrzeugen und Leuten, die dort trotz Verbot fahren, rechnen. Deine Schlussfolgerung ist also nicht erlaubt...

    ...aber doch bestimmt nur, weil es eine STRAßE ist, auf der ich als Fußgänger grundsätzlich nicht spielen darf, oder? Ansonsten dürfte ich sagen, wenn 100%iges Einfahrverbot für Fahrzeuge aller Art (mal ohne ZZ) besteht, hab ich als Fußgänger THEORETISCH 100%ige Sicherheit :P
    Klar würde ich bei einem ZZ, z.B zu freigegebenem Lieferverkehr sehr aufpassen, wenn aber tatsächlich NUR das Verbotsschild da steht, ist die Wahrscheinlichkeit dass was kommt, oft aufgrund der meist nicht gut befahrbaren verbotenen Straßen eher gering. Aber du hast Recht, Straße ist Straße^^
    Hab aber trotzdem nochmal ne andere Frage: Ab wann ist ein fahrbarer Untersatz ein Fahrzeug im verkehrsrechtlichen Sinne?

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Rückwärts um die Kurve fahren -- brauche Tipps....
    Autor
      Manne
      schrieb am Mittwoch, 21. Dezember 2011
    Text

    >Aber nochmal ne andere Frage: was ist der Unterschied zwischen einer Zone und einem Bereich?
    >
    - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
    Kein Unterschied.
    Bereich klingt nur besser als Zone.
    =============================================================================
    >Hab aber trotzdem nochmal ne andere Frage: Ab wann ist ein fahrbarer Untersatz ein Fahrzeug im verkehrsrechtlichen Sinne?
    >
    - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
    Ganz grob gesagt: ab Fahrrad.
    Hast du etwas besonderes gemeint ?
    =============================================0
    Gruß Manne

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Rückwärts um die Kurve fahren -- brauche Tipps....
    Autor
      kk145
      schrieb am Mittwoch, 21. Dezember 2011
    Text
    >>>Und wenn ein Fußgänger das Schild V 250 ALLEINE erblickt, weiß er doch auch sofort, "oha, hier kann kein Auto oder sonstewas Fahrbares kommen, hier kann ich mich austoben".
    >>Erstens gibt es VZ 250 nur ganz selten ohne ZZ, d.h. meist gibt es einen mehr oder weniger offenen Personenkreis, der trotzdem fahren darf. Zweitens muss man selbst ohne ZZ mit Einsatzfahrzeugen und Leuten, die dort trotz Verbot fahren, rechnen. Deine Schlussfolgerung ist also nicht erlaubt...
    >
    >...aber doch bestimmt nur, weil es eine STRAßE ist, auf der ich als Fußgänger grundsätzlich nicht spielen darf, oder?

    Ja, und genau dieses Verbot wird durch das ZZ "Spielstraße" aufgehoben.


    >Ansonsten dürfte ich sagen, wenn 100%iges Einfahrverbot für Fahrzeuge aller Art (mal ohne ZZ) besteht, hab ich als Fußgänger THEORETISCH 100%ige Sicherheit :P

    Nein, wie gesagt: Einsatzfahrzeuge, Falschfahrer, ... - Radfahrer sind z.B. regelmäßig der Ansicht, dass solche Schilder nicht für sie gelten.


    >Hab aber trotzdem nochmal ne andere Frage: Ab wann ist ein fahrbarer Untersatz ein Fahrzeug im verkehrsrechtlichen Sinne?

    Das ist ein recht komplexes Problem. In Gesetzen ist dazu sehr wenig geregelt, das Meiste ist also Rechtsprechung. Zunächst mal einige positive Kriterien:
    - landgebunden, zumindest überwiegend (d.h. keine Fluggeräte, keine Amphibienfahrzeuge),
    - Fortbewegung mit Ketten oder Rädern (also keine Schwebefahrzeuge), aber ohne Schienen,
    - zur Beförderung von Personen oder Sachen geeignet.

    Dann gibt es im § 24 StVO einige Ausschlüsse:

    "Schiebe- und Greifreifenrollstühle, Rodelschlitten, Kinderwagen, Roller, Kinderfahrräder, Inline-Skates, Rollschuhe und ähnliche nicht motorbetriebene Fortbewegungsmittel sind nicht Fahrzeuge im Sinne dieser Verordnung. Für den Verkehr mit diesen Fortbewegungsmitteln gelten die Vorschriften für den Fußgängerverkehr entsprechend."

    Das sind also ganz grob zwei Gruppen, die Fußgängern gleichgestellt sind: "Geh"hilfen und Spielzeug.

    Gemein ist, dass einige Rechtsvorschriften ihre eigene Definition verwenden, z.B. die FZV, die sich auf Kraftfahrzeuge beschränkt.

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