Rückwärts aus der Einbahnstraße

  • Rückwärts aus der Einbahnstraße
     JensT.
      schrieb am Samstag, 2. Oktober 2010
    Hab auch ne Frage. Ich fahre in einem Wohngebiet auf eine Kreuzung zu, dort steht für die Straße rechts ein Einbahnstraßenschild.. nach rechts... und plötzlich kommt jemand mit einem auto rückwärts raus aus der Straße... hat der dann vorfahrt??? rechts vor links??? klingt blöd, aber habe ich hier bei uns beobachtet.
    Jens
  • Thema
    Re: Rückwärts aus der Einbahnstraße
    Autor
      Rosenfeld
      schrieb am Samstag, 2. Oktober 2010
    Text
    Hoi,

    da es eine Einbahnstraße ist darf er da nach meiner Meinung nicht rückwärts rausfahren. (bzw. Ich würde es nicht machen.)

    Wenn er den Fehler begangen hat sich dort falsch einzuordnen, muss er einen Umweg in kauf nehmen.

    Wenn er jetzt dort rückwärts rausfährt, und einen Unfall verursachen würde hätte er Schuld und muss für die Folgen gerade stehen.

    Er hat also keine Vorfahrt.

    Grüße

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  • Thema
    Re: Re: Rückwärts aus der Einbahnstraße
    Autor
      sonhol*
      schrieb am Samstag, 2. Oktober 2010
    Text
    >Hoi,
    >
    >da es eine Einbahnstraße ist darf er da nach meiner Meinung nicht rückwärts rausfahren. (bzw. Ich würde es nicht machen.)
    >
    >Wenn er den Fehler begangen hat sich dort falsch einzuordnen, muss er einen Umweg in kauf nehmen.
    >
    >Wenn er jetzt dort rückwärts rausfährt, und einen Unfall verursachen würde hätte er Schuld und muss für die Folgen gerade stehen.
    >
    >Er hat also keine Vorfahrt.
    >
    >Grüße



    grundsätzlich falsch, es gilt rvl.
    wobei der rückwärtsfahrer auch eine besondere vorsicht hat walten zu lassen.
    einige gerichte geben dem falsch fahrer mehr schuld, andere dem der rvl nicht beachtet hat.

    mfg

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  • Thema
    Re: Re: Rückwärts aus der Einbahnstraße
    Autor
      Manfred Gehmlich
      schrieb am Samstag, 2. Oktober 2010
    Text
    § 8 Abs. 1 sagt: An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt.
    Es steht nichts davon in der StVO, dass er nicht rückwärts fahren darf, dass er nicht aus einer Sackgasse oder Einbahnstraße kommen darf. Es kann ja auch ein Fahrzeug mit Sonderrechten und Sondersignal aus einer Einbahnstraße kommen (der darf).
    Im Übrigen immer davon ausgehen, dass es in dieser sehr schwammigen und veralteten StVO kein Recht auf Vorfahrt gibt. D.h. man muß auf die Vorfahrt verzichten, wenn es die Verkehrslage erfordert.
    Viel wichtiger ist der § 1 Vorsicht und gegenseitige Rücksicht......
    Gruß Manfred

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Rückwärts aus der Einbahnstraße
    Autor
      JensT.
      schrieb am Samstag, 2. Oktober 2010
    Text
    Wie ist das denn bei Radfahrern die aus der Einbahnstraße kommen. Wird ja manchmal erlaubt das die anders herum fahren dürfen. rvl?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Rückwärts aus der Einbahnstraße
    Autor
      JensT.
      schrieb am Samstag, 2. Oktober 2010
    Text
    Habe mal das Schild "Gefährliche Kreuzung mit vorfahrt von rechts" also das x im Gefahrenschild vor einer Einbahnstraße gesehen... dann wurde wohl auf rvl hingewiesen.. ok, das macht plötzlich Sinn!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Rückwärts aus der Einbahnstraße
    Autor
      Manfred Gehmlich
      schrieb am Samstag, 2. Oktober 2010
    Text
    >Wie ist das denn bei Radfahrern die aus der Einbahnstraße kommen. Wird ja manchmal erlaubt das die anders herum fahren dürfen. rvl?
    - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
    Ja, logisch. Oder es stehen Verkehrszeichen.
    Andere Regeln gibt es nicht.
    Wenn man Radfahrern erlaubt "falschherum" durch eine Einbahnstraße zu fahren, sind an diese Straße gewisse Voraussetzungen gesetzt.
    Z.B. muß dann diese Einbahnstraße für den übrigen Verkehr auf 30
    begrenzt sein. Das wirst Du also hauptsächlich in Wohngebieten finden (also 30 iger-Zonen) und da gilt sowieso rvl.
    Zusammenfassend: gehe nie davon aus, dass aus einer Einbahnstraße niemand herauskommen kann. Es kann.
    Gruß Manfred

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Rückwärts aus der Einbahnstraße
    Autor
      JensT.
      schrieb am Samstag, 2. Oktober 2010
    Text
    >>Wie ist das denn bei Radfahrern die aus der Einbahnstraße kommen. Wird ja manchmal erlaubt das die anders herum fahren dürfen. rvl?
    >- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
    >Ja, logisch. Oder es stehen Verkehrszeichen.
    >Andere Regeln gibt es nicht.
    >Wenn man Radfahrern erlaubt "falschherum" durch eine Einbahnstraße zu fahren, sind an diese Straße gewisse Voraussetzungen gesetzt.
    >Z.B. muß dann diese Einbahnstraße für den übrigen Verkehr auf 30
    >begrenzt sein. Das wirst Du also hauptsächlich in Wohngebieten finden (also 30 iger-Zonen) und da gilt sowieso rvl.
    >Zusammenfassend: gehe nie davon aus, dass aus einer Einbahnstraße niemand herauskommen kann. Es kann.
    >Gruß Manfred

    alles klar... danke Manfred!

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