Rotlichtverstoss

  • Rotlichtverstoss
     Da_Knolle
      schrieb am Dienstag, 26. April 2011
    Hab mal ne frage... Wurde vor n paar Monaten bei rot geblitzt! Hab ne Aufforderung fürn Aufbauseminar bekommen! Is nich da Problem , auch wenns nervt, aber jetz wurde ich schon wieder bei rot geblitzt( ich glückspilz)! Das Aut ist aber auf meinen Vater zugelassen! Meine Frage: Wird ein Fotoabgleich gemacht oder könnt ichs über meinen Paps regeln? Sonst ist mein Lappen bestimmt ganz weg! Wär schön wenn mir jemand was dazu sagen könnte!
  • Thema
    Re: Rotlichtverstoss
    Autor
      Peg
      schrieb am Dienstag, 26. April 2011
    Text

    Du hast bisher nur die Einladung zum Seminar bekommen?
    Das ist aber noch nicht beendet - bzw die Frist, bis es beendet sein muss, noch nicht vorbei?
    Dann passiert dir (wegen der Probezeit!) nichts.
    Schaue dir dazu mal diese Grafik an:
    http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=3063&view=findpost&p=24177

    Du wirst also "nur" bestraft wie ein "Großer" ;o)
    Den Mumm, die Folgen des eigenen Tun zu tragen, solltest du schon besitzen.

    Wenn die Rotphase schon über eine Sekunde war, droht neben Punkten und "Geldweg" auch ein Fahrverbot.
    Allein deshalb kontrollieren die Beamten sehr genau, wer den Bock geschossen hat - und um so schwerer wird es dir fallen jemanden zu finden, der für dich den Hals in die Schlinge steckt. ;o)

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  • Thema
    Re: Re: Rotlichtverstoss
    Autor
      kk145
      schrieb am Dienstag, 26. April 2011
    Text
    >Wenn die Rotphase schon über eine Sekunde war, droht neben Punkten und "Geldweg" auch ein Fahrverbot.

    Dazu wäre noch anzumerken: Wenn es schon für den ersten Rotlichtverstoß ein Fahrverbot gab, gibt es diesmal keine Frist von 4 Monaten für den Antritt des FV. Das FV beginnt stattdessen sofort mit Rechtskraft des Bußgeldbescheides. In diesem Fall könnte man den Beginn des FV nur über einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid etwas steuern.

    Darüber hinaus wäre wegen Beharrlichkeit eine Erhöhung des Bußgelds denkbar. Bei weiteren Rotlichtverstößen kann auch ein zusätzliches FV angeordnet werden.

    Weiter bist du inzwischen bei 6-8 Punkten angekommen. Da in der Probezeit keine Eintragungen aus dem VZR gelöscht werden, solltest du es jetzt einfach etwas ruhiger angehen lassen. Bei 8 Punkten (falls du sie erreichst) kommt dann auch die erste Maßnahme nach dem Punktesystem: Eine kostenpflichtige Verwarnung über den Punktestand mir Hinweis auf die Teilnahme an einem Aufbauseminar (ASP).

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  • Thema
    Re: Re: Re: Rotlichtverstoss
    Autor
      Da_Knolle
      schrieb am Dienstag, 26. April 2011
    Text
    >>Wenn die Rotphase schon über eine Sekunde war, droht neben Punkten und "Geldweg" auch ein Fahrverbot.
    >
    >Dazu wäre noch anzumerken: Wenn es schon für den ersten Rotlichtverstoß ein Fahrverbot gab, gibt es diesmal keine Frist von 4 Monaten für den Antritt des FV. Das FV beginnt stattdessen sofort mit Rechtskraft des Bußgeldbescheides. In diesem Fall könnte man den Beginn des FV nur über einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid etwas steuern.
    >
    >Darüber hinaus wäre wegen Beharrlichkeit eine Erhöhung des Bußgelds denkbar. Bei weiteren Rotlichtverstößen kann auch ein zusätzliches FV angeordnet werden.
    >
    >Weiter bist du inzwischen bei 6-8 Punkten angekommen. Da in der Probezeit keine Eintragungen aus dem VZR gelöscht werden, solltest du es jetzt einfach etwas ruhiger angehen lassen. Bei 8 Punkten (falls du sie erreichst) kommt dann auch die erste Maßnahme nach dem Punktesystem: Eine kostenpflichtige Verwarnung über den Punktestand mir Hinweis auf die Teilnahme an einem Aufbauseminar (ASP).

    Danke erst mal für die schnellen antworten...
    Ist nich so das ichs nich auf mich nehmen kann , aber ich kanns mir absolut nich leisten den Lappen ganz abzugeben! Das würde heissen, das hier alles in de brüche geht! Neue Arbeit weg, Frau is Pflegefall usw... heist ich hätte massiv die A-Karte gezogen! ein zeitlich begrenztes fahrverbot könnt ich aber noch irgentwie verkraften

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Rotlichtverstoss
    Autor
      kk145
      schrieb am Dienstag, 26. April 2011
    Text
    >Ist nich so das ichs nich auf mich nehmen kann , aber ich kanns mir absolut nich leisten den Lappen ganz abzugeben!

    Das steht derzeit auch gar nicht zur Diskussion, jedenfalls solange du das ASF aus dem ersten Verstoß innerhalb der angeordneten Frist absolvierst.


    >Das würde heissen, das hier alles in de brüche geht! Neue Arbeit weg, Frau is Pflegefall usw...

    Wenn die berufliche und/oder private Existenz so stark vom Führerschein abhängig ist, sollte man sich einen entsprechenden Fahrstil angewöhnen. Darüber machen sich viele erst Gedanken, wenn es zu spät ist - du hast dagegen die Chance, jetzt noch die richtigen Konsequenzen zu ziehen.

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