Rote Ampel überfahren, die 1sec zuvor noch gelb ...

  • Rote Ampel überfahren, die 1sec zuvor noch gelb geblinkt hat
     saaam
      schrieb am Sonntag, 31. Mai 2009
    Hallo Leute!
    Ich wurde gestern Abend geblitzt. Ungefähr 10-20m vor der Ampel konnte ich sehen, dass die besagte Ampel ständig gelb geblinkt hat. Sie war also nicht funktionsfähig, also habe ich mich an das Schild "Vorfahrt gewähren!" gehalten, geschaut, ob jemand kommt, kam niemand, bin also angefahren, als aus heiterem Himmel die Ampel auf Rot sprang! Natürlich wurde ich dann 2mal geblitzt(warum 2mal?)
    Zwischen dieser Ampel war eine Spur in einer Richtung, wo dann weiter geradeaus noch eine Ampel nur für Fußgänger war.
    Die Ampel der Fußgänger zeigte Grün an.

    Wenn die Ampel die ich überfahren habe, tatsächlich einer dieser Ampeln war, die von grün auf rot schaltet sobald Fußgänger eine Ampel drücken, dann hätte sie doch nicht blinken dürfen? Sie hätte die ganze Zeit auf Grün stehen bleiben sollen und dann auf Rot schalten, wenn einer die Ampel weiter vorne drückt!
    Sie hat wirklich schon als ich an diese Kreuzung kam nur gelb geblinkt, wie ein Warnlicht.. Habe auch einen Beifahrer als Zeugen, bin ich im Recht?
    Da ich in der Probezeit bin, welche Konsequenzen muss ich daraus ziehen?

    VIELEN DANK FÜR HILFE!
  • Thema
    Autoversicherung Tip?
    Autor
      Lucksn
      schrieb am Sonntag, 31. Mai 2009
    Text
    Hallo Leute,

    ich werde nun ein eigenes Auto bekommen, jedoch muss ich mich SELBST versichern.
    Nun suche ich natürlich eine sehr sehr günstige und schaue schon seit Wochen, hat jemand aber eventuell einen guten Vorschlag?

    Sie sollte halt extrem günstig Günstig sein, da ich Azubi bin und natürlich dennoch vieles abdecken.
    Nur Haftpflicht.

    Bin 23, habe seit März den Führerschein und bekomme einen Seat Arosa, 50 PS BJ. 1998

    Grüße
    SL

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Autoversicherung Tip?
    Autor
      Lucksn
      schrieb am Sonntag, 31. Mai 2009
    Text
    >Hallo Leute,
    >
    >ich werde nun ein eigenes Auto bekommen, jedoch muss ich mich SELBST versichern.
    >Nun suche ich natürlich eine sehr sehr günstige und schaue schon seit Wochen, hat jemand aber eventuell einen guten Vorschlag?
    >
    >Sie sollte halt extrem günstig Günstig sein, da ich Azubi bin und natürlich dennoch vieles abdecken.
    >Nur Haftpflicht.
    >
    >Bin 23, habe seit März den Führerschein und bekomme einen Seat Arosa, 50 PS BJ. 1998
    >
    >Grüße
    >SL


    Vergiss diesen Beitrag, ich Trottel.
    Das Ding hat 2x geblitzt weil es einmal blitzt wenn die Ampel bei Rot ÜBERFAHREN WIRD und einmal direkt dannach, ob der Wagen noch stehn geblieben ist, wenn ja: alles gut, da du ausversehen zuweit gerollt bist, wenn nicht.. naja..


    Ich weiß nicht wie das in deinem Fall is, wird sicherlich schwer zu beweisen, allerdings Zitat jeder Fahrlehrer: Letzter Blick IMMER zur Ampel :/

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Autoversicherung Tip?
    Autor
      saaam
      schrieb am Montag, 1. Juni 2009
    Text
    naja, hilfe leistet mir das leider auch nich...mich ärgert das so unglaublich, weil die ampel einfach nich rot war als ich drüber fuhr... hilfe!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Autoversicherung Tip?
    Autor
      Lucksn
      schrieb am Dienstag, 2. Juni 2009
    Text
    Naja.
    Um wieviel Uhr bist du denn drüber gefahren?

    Man kann ja gegen jeden Bescheid auch Einspruch einlegen, wenn du Glück hast.. vielleicht klappts :)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Autoversicherung Tip?
    Autor
      Danny001
      schrieb am Dienstag, 2. Juni 2009
    Text
    Also erst einmal hast du die Ampel bestimmt nicht "überfahren" ;-)

    Für Fahrzeuge ist es vorgeschrieben, dass es eine Gelbphase vor der Rotphase geben MUSS, wenn es ein Wechsellichtzeichen ist. Normalerweise schaltet eine Ampel niemals sofort auf Rot, sondern wie gesagt erst einmal für 3-4 Sekunden (je nachdem welche Höchstgeschwindigkeit vorgeschrieben ist) auf Gelb. Ich kann mir persönlich vorstellen, dass du das gelbe blinklicht gesehen hast. Demnach hast du dich an die Beschilderung gehalten. Bis hier hin alles richtig gemacht. Doch wie im oberen Beitrag schon erwähnt wurde, muss der letzte Blick, bevor du die Haltlinie erreichst, zur Ampel gehen. Blinkt sie noch, mach weiter. Ist das gelblicht durchgehend oder schaltet sie auf Rot, halte an.
    Sollte es tatsächlich der Fall sein, dass die Ampel sofort auf Rot sprang, lege Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein mit dieser Begründung. Der Fall wird dann geprüft. War zum Tatzeitpunkt noch ein weiterer PKW hinter dir, dem das gleiche passiert ist? Wenn ja, hast du sein Kennzeichen gemerkt? Ein 2. neutraler Zeuge, also eine Person, zu der du keinen Kontakt hast (kein Familienmitglied, kein Freund, ...) ist immer besser als ein Freund als Beifahrer.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Autoversicherung Tip?
    Autor
      Peg
      schrieb am Dienstag, 2. Juni 2009
    Text

    Sollte es da tatsächlich ein Nachspiel geben, würde ich auf jeden Fall einen Anwalt für Verkehrsrecht um Rat fragen.

    Haben Ampeln nicht eigentlich einen Chip, der Störungen aufzeichnet?
    Dazu würde ich mich doch glatt mal bei der entsprechende Stelle der Stadt durchfragen.
    Damit sollte dann auch die zeitliche Nähe von der Störung zum Blitzen nachvollziehbar sein.

    Über solch einen Fall berichtete ein Anwalt in einem Nachbarforum, der so seinen Klienten freigesprochen bekam. Allerdings handelte es sich da um eine Schilderbrücke mit wechselnden Geschwindigkeitsbeschränkungen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Autoversicherung Tip?
    Autor
      saaam
      schrieb am Dienstag, 2. Juni 2009
    Text
    ja also es war fast 23 uhr abends..eher halb elf würde ich sagen!
    leider war kein weiteres fahrzeug hinter mir, ich glaube mein auto war das einzige. das auto ist ja auf meine mutter zugelassen ich bin nur drauf versichert, kann es sogar sein, dass meine mutter belangt wird und nicht ich?
    und so ein anwalt, der kostet auch ganz schön, viel geld habe ich leider nich, das auto aknn ich mir gerade so leisten.
    :(

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Autoversicherung Tip?
    Autor
      Danny001
      schrieb am Mittwoch, 3. Juni 2009
    Text
    Nein, deine Mutter kann nicht für eine Ordnungswidrigkeit, die ein anderer begangen hat, belangt werden. Deine Mutter bekommt eine Anhörung oder einen Zeugenfragebogen (sollte der Fahrer z. B. männlich sein und der Halter weiblich) und KANN angaben zur Sache machen. Sie hat ein Zeugnisverweigerungsrecht, wenn ihr Sohn, Tochter, Vater, Mutter..., alle die in direckter Linie mit ihr verwandt sind, bis zum 3. Grad seitlicher Linie Verwandt oder bis zum 2. Grad verschwägert sind. Trifft in deinem Fall also zu.
    Die Beamten werden dann weitere Ermittlungen einleiten. Der nächste Stopp wird das Einwohnermeldeamt sein, wo sie die Passfotos der Familienangehörigen deiner Mutter einsehen und sie mit dem Bild des Blitzers vergleichen werden.
    Es sieht wohl nicht so rosig aus, außer du kannst einen Defekt der LZA nachweisen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Autoversicherung Tip?
    Autor
      Peg
      schrieb am Mittwoch, 3. Juni 2009
    Text
    >und so ein anwalt, der kostet auch ganz schön, viel geld habe ich leider nich, das auto aknn ich mir gerade so leisten.
    >:(

    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Wenn du meinst, dass eine rote Ampel billiger ist:

    Als Fahrzeugführer in anderen als den Fällen des Rechtsabbiegens mit Grünpfeil, rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt

    (auf deutsch: innerhalb 1 Sekunde nach dem Umspringen über rote Ampel gefahren, kein grüner Pfeil) 90,- EUR; 3 Punkte
    Oder bei schon länger als eine Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichens 200,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot

    Dazu gesellen sich auf jeden Fall noch das Aufbauseminar (kann locker 300 € kosten) und die verlängerte Probezeit.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Autoversicherung Tip?
    Autor
      Danny001
      schrieb am Donnerstag, 4. Juni 2009
    Text
    Und man rechne noch die Gebühren und Auslagen des Bußgeldbescheides dazu: 23,50 Euro

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