Rote Ampel wurde überfahren

  • Rote Ampel wurde überfahren
     AvEaL
      schrieb am Donnerstag, 16. Oktober 2008
    Hi Leute,

    Bin ein Jahr nach meinem bestandenen Schein geblitzt worden. Darauf hin habe eine Nachschulung gemacht. So jetzt 7 Monate später wieder mal n ROTES Licht xD... Dieses mal hab ich ihn für 1 Monat abgegeben... Und wieder mal n halbes Jahr später werd ich bei überfahren einer "hell"roten Ampel geblitzt.

    So, nun meine Frage:
    in der Zeugenbefragung steht: Kennzahl 137600, unter dieser finde ich eine Bußgeldstrafe von 50€ und 3Punkte und kein Fahrverbot.
    Das Auto is auf meine Mutter angemeldet, soll ich da jetz was reinschreiben vonwegen Zeugen und ob ich die Tat zugeben will usw...

    Soll ich das Formular zurückschicken oder evtl auf Verjährung hoffen wenn keiner meiner Familie eine Aussage dazu triff...

    MFG Bruno
  • Thema
    Re: Rote Ampel wurde überfahren
    Autor
      Christian D.
      schrieb am Donnerstag, 16. Oktober 2008
    Text
    Wenn das Auto auf deine Mutter angemeldet ist, kam der Brief und der Anhörungsbogen doch bestimmt an sie?
    Sie kann die Aussage verweigern, weil du ihr Sohn bist. Allerdings kann dann schon mal die Polizei bei euch vorbeischauen und das Blitzerfoto mit deinem Gesicht vergleichen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Rote Ampel wurde überfahren
    Autor
      AvEaL
      schrieb am Donnerstag, 16. Oktober 2008
    Text
    Ja, und angenommen ich bin "nie" daheim...
    Bzw was ist wenn ich zugebe das ich es war, womit muss ich rechnen?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Rote Ampel wurde überfahren
    Autor
      Christian D.
      schrieb am Donnerstag, 16. Oktober 2008
    Text
    >Bzw was ist wenn ich zugebe das ich es war, womit muss ich rechnen?

    Dann darfst du deinen Führerschein abgeben.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Rote Ampel wurde überfahren
    Autor
      AvEaL
      schrieb am Donnerstag, 16. Oktober 2008
    Text
    aber laut Kennzahl: 137600 muss man nur 50€ zahlen und hat 3PKT...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Rote Ampel wurde überfahren
    Autor
      Christian D.
      schrieb am Donnerstag, 16. Oktober 2008
    Text
    >aber laut Kennzahl: 137600 muss man nur 50€ zahlen und hat 3PKT...
    >

    Die Aufforderung deinen Führerschein abzugeben kommt nicht von der Bußgeldstelle sondern von der Fahrerlaubnisbehörde.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Rote Ampel wurde überfahren
    Autor
      Christian D.
      schrieb am Donnerstag, 16. Oktober 2008
    Text
    Außerdem ist das kein einfaches Fahrverbot, sonder ein Führerscheinentzug.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Rote Ampel wurde überfahren
    Autor
      AvEaL
      schrieb am Donnerstag, 16. Oktober 2008
    Text
    Check ich jetz ned... wieso schreiben die dann diese Nr. da rein?
    Soll ich mich mit meinem Anwalt in Verbindg setzten, da steht noch:
    Bemerkungen: Film Nr. 4018
    Beweismittel: Foto
    Zeugen: PHM Wehdanner Präsidium NDB./Oberpfalz, wir sind hier aber in Bayern -.-

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Rote Ampel wurde überfahren
    Autor
      Christian D.
      schrieb am Donnerstag, 16. Oktober 2008
    Text
    Und in welchem Bundesland liegt deiner Meinung nach die Oberpfalz?

    Diese Nummer sind halt sozusagen die "Bearbeitungsnummern" für deinen Fall.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Rote Ampel wurde überfahren
    Autor
      AvEaL
      schrieb am Donnerstag, 16. Oktober 2008
    Text
    son mist... kann ich es evtl über die verjährung versuchen?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Rote Ampel wurde überfahren
    Autor
      Christian D.
      schrieb am Donnerstag, 16. Oktober 2008
    Text
    >son mist... kann ich es evtl über die verjährung versuchen?

    Du hast doch den Bußgeldbescheid schon bekommen, also nichts mit Verjährung.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Rote Ampel wurde überfahren
    Autor
      AvEaL
      schrieb am Donnerstag, 16. Oktober 2008
    Text
    nein, hab ich nicht.
    Diese beiden Zettel hab ich bekommen:

    1) http://img407.imageshack.us/my.php?image=sadasdasdib8.jpg
    2) http://img55.imageshack.us/my.php?image=asdsadex9.jpg

    außerdem ist das Auto auf meine Mutter zugelassen, und der Brief ist nicht per Einschreiben gekommen...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Rote Ampel wurde überfahren
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Freitag, 17. Oktober 2008
    Text
    Hallo Bruno,

    den Fragebogen musst nicht du sondern deine Mutter ausfüllen! Sie kann angeben, dass sie gefahren ist. Wenn niemandem auffällt, dass auf dem Foto keine Frau zu sehen ist, wird sie die Punkte und das Fahrverbot bekommen und die Sache ist erledigt. Wenn jemand bemerkt, dass auf dem Foto mit Sicherheit nicht deine Mutter zu sehen ist, wird die Polizei weitere Nachforschungen anstellen und evtl. mal bei euch vorbeikommen. Dann könnt ihr immer noch sagen, dass du gefahren bist. Wenn deine Mutter angibt, dass du der Fahrer warst, ist dein Führerschein sofort weg. Hoffnungen, dass sich die Angelegenheit irgendwie von selbst erledigt, brauchst du dir keine machen. Abgesehen davon solltest du dir langsam mal Gedanken über deine Fahrweise machen, denn 3 A-Verstöße während der Probezeit sind schon eine reife Leistung.

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Rote Ampel wurde überfahren
    Autor
      KittyCat
      schrieb am Freitag, 17. Oktober 2008
    Text
    >Ja, und angenommen ich bin "nie" daheim...
    >Bzw was ist wenn ich zugebe das ich es war, womit muss ich rechnen?


    also,wenn du nicht auf das schreiben reagierst,wird mit sicherheit 3-5 wochen später die polizei vor deiner tür stehen...bzw vor der tür deiner mutter.
    auch wir hatten gestern solch einen besuch *schäm*
    hatte vergessen den anhörungsbogen zurück zu schicken.

    mein tipp : steh zu deinen fehlern,trag die konsequezen und lerne daraus !!!!!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Rote Ampel wurde überfahren
    Autor
      AvEaL
      schrieb am Freitag, 17. Oktober 2008
    Text
    aber was is jetz mit der Kennzahl 137600?
    Sehe ich das jetz richtig wenn ich mich "Stelle" das die meinen Schein für immer einkassieren????

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Rote Ampel wurde überfahren
    Autor
      Christian D.
      schrieb am Freitag, 17. Oktober 2008
    Text
    >Sehe ich das jetz richtig wenn ich mich "Stelle" das die meinen Schein für immer einkassieren????

    Wenn du dich stellst wird der Führerschein eingezogen und die Fahrerlaubnis entzogen. Deinen alten Führerschein siehst du nie mehr, die Probezeit ruht während des Entzugs. Nach 3 Monaten kannst du deinen Führerschein neu beantragen. Die Restlaufzeit der Probezeit läuft dann weiter.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Rote Ampel wurde überfahren
    Autor
      AvEaL
      schrieb am Samstag, 18. Oktober 2008
    Text
    wenn ich ihn beantrage, wie lange muss man da dann darauf warten???
    Muss ich dann wieder Fahrschule usw machen?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Rote Ampel wurde überfahren
    Autor
      Christian D.
      schrieb am Samstag, 18. Oktober 2008
    Text
    >wenn ich ihn beantrage, wie lange muss man da dann darauf warten???
    >Muss ich dann wieder Fahrschule usw machen?

    Du kannst direkt nach Entzug neu beantragen, bekommst deinen Schein aber erst nach Ablauf der 3 Monate.
    Fahrschule ist nicht nötig.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Rote Ampel wurde überfahren
    Autor
      AvEaL
      schrieb am Samstag, 18. Oktober 2008
    Text
    Aber Mpu oder????
    Ich seh ja den Fehler ein, soll ich denn überhaupt zum Anwalt gehen?
    Wird bestimmt auch wieder n haufen kosten, bzw wie viel würd ne MPU kosten?
    Find gar nix im Net was man da machen muss...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Rote Ampel wurde überfahren
    Autor
      Christian D.
      schrieb am Samstag, 18. Oktober 2008
    Text
    >Aber Mpu oder????
    >Ich seh ja den Fehler ein, soll ich denn überhaupt zum Anwalt gehen?
    >Wird bestimmt auch wieder n haufen kosten, bzw wie viel würd ne MPU kosten?
    >Find gar nix im Net was man da machen muss...

    Keine MPU vorerst.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Rote Ampel wurde überfahren
    Autor
      AvEaL
      schrieb am Samstag, 18. Oktober 2008
    Text
    so wie ich das hier jetz verstehe geb ich mein Schein für 3 Monate a und hol ihn wieder oder was?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Rote Ampel wurde überfahren
    Autor
      Christian D.
      schrieb am Sonntag, 19. Oktober 2008
    Text
    >so wie ich das hier jetz verstehe geb ich mein Schein für 3 Monate a und hol ihn wieder oder was?

    Nein du beantragst ihn neu.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Rote Ampel wurde überfahren
    Autor
      AvEaL
      schrieb am Sonntag, 19. Oktober 2008
    Text
    und wie gehts dann weiter nach dem Beantragen?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Rote Ampel wurde überfahren
    Autor
      Christian D.
      schrieb am Sonntag, 19. Oktober 2008
    Text
    >und wie gehts dann weiter nach dem Beantragen?
    >

    dann wartest du 3 monate

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Rote Ampel wurde überfahren
    Autor
      AvEaL
      schrieb am Sonntag, 19. Oktober 2008
    Text
    wenn die 3 Monate vorbei sind?
    Haben grad beschlossen das wir den Zeugenbogen nicht zurückschicken, da meine Mutter keine Aussage treffen muss um mich zu belasten, oder sollen wir ihn zurück schicken, aber unausgefüll?
    Was meint ihr dazu???

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Rote Ampel wurde überfahren
    Autor
      AvEaL
      schrieb am Sonntag, 19. Oktober 2008
    Text
    haben grad beschlossen das wir den Bogen ned zurückschicken da meine Mutter nicht gegen mich aussagen muss...
    oder is es besser ihn zurück zu schicken aber unausgefüllt?
    Was passiert wenn die 3 Monate vorbei sind???

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Rote Ampel wurde überfahren
    Autor
      Christian D.
      schrieb am Sonntag, 19. Oktober 2008
    Text
    >Was passiert wenn die 3 Monate vorbei sind???

    wenn die 3 monate vorbei sind und du deinen führerschein neu beantragt hast kannst du ihn dann abholen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Rote Ampel wurde überfahren
    Autor
      AvEaL
      schrieb am Sonntag, 19. Oktober 2008
    Text
    und wie soll ich es am besten mit dem Bogen händeln?
    soll ich es zugeben, bzw. soll ich ihn wegschicken oder nicht? oder soll meine Mutter die aussage verweigern (das recht dazu hätte sie ja)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Rote Ampel wurde überfahren
    Autor
      Christian D.
      schrieb am Montag, 20. Oktober 2008
    Text
    >und wie soll ich es am besten mit dem Bogen händeln?
    >soll ich es zugeben, bzw. soll ich ihn wegschicken oder nicht? oder soll meine Mutter die aussage verweigern (das recht dazu hätte sie ja)

    wenn ihr ne rechtsschutzversicherung habt geht zum ra und fragt ihn.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Rote Ampel wurde überfahren
    Autor
      Marv
      schrieb am Montag, 20. Oktober 2008
    Text
    Hi.
    Würde dir ebenfalls empfehlen zum Anwalt zu gehen, mit oder ohne Rechtsschutzversicherung. Der freut sich dann auch bei dem Betrag...
    Allerdings würde ich dir am ehesten empfehlen, zu deiner Tat zu stehen. Ich glaube kaum, dass du da so leicht rauskommst. Es sei denn, deine Mutter würde die Schuld auf sich nehmen und keiner stellt Nachforschungen an.
    Es ist deine Entscheidung, obwohl du damit ja anscheinend arge Schwierigkeiten hast. Bei der nächsten roten Ampel weißt du ja langsam was zu tun ist :).
    Privat bin ich noch nie über ne rote Ampel (gut, dunkelgelb schon ;)) gefahren und ich fahre weitaus länger als du.
    Hoffe, dein "2. Anlauf" verläuft ebenfalls anders.
    Gruß

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Rote Ampel wurde überfahren
    Autor
      nichtspassiert
      schrieb am Montag, 20. Oktober 2008
    Text
    Was sind das eigentlich für "Tipps", dass man zu seinen "Fehlern" stehen sollte? Dass man sich stellen sollte? Und, dass man aus seinen Fehlern doch lernen sollte? - Man kann auch aus seinen Fehlern lernen, ohne sich zu stellen, ohne, dass der Führerschein entzogen wird.

    Der Staat muss die Schuld desjenigen beweisen, der hier in diesem Falle auch tatsächlich gefahren ist. Kann sie es nicht, wird das Verfahren eingestellt.

    Was bringt es, wenn er den Lappen verliert?

    Hier sind viel zu viele "Moralantworten" vorhanden. Mein Rat:
    Poste dein "Problem" mal im radarforum.de und nicht hier. Diese "Moral", wie die hier vorhanden ist, stinkt mir einfach nur.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Rote Ampel wurde überfahren
    Autor
      Marv
      schrieb am Montag, 20. Oktober 2008
    Text
    >Was sind das eigentlich für "Tipps", dass man zu seinen "Fehlern" stehen sollte? Dass man sich stellen sollte? Und, dass man aus seinen Fehlern doch lernen sollte? - Man kann auch aus seinen Fehlern lernen, ohne sich zu stellen, ohne, dass der Führerschein entzogen wird.
    >
    >Der Staat muss die Schuld desjenigen beweisen, der hier in diesem Falle auch tatsächlich gefahren ist. Kann sie es nicht, wird das Verfahren eingestellt.
    >
    >Was bringt es, wenn er den Lappen verliert?
    >
    >Hier sind viel zu viele "Moralantworten" vorhanden. Mein Rat:
    >Poste dein "Problem" mal im radarforum.de und nicht hier. Diese "Moral", wie die hier vorhanden ist, stinkt mir einfach nur.

    Ohne Strafen würde eine Gesellschaft nun mal nicht funktionieren, kannst dich gerne mal mit dem Thema auseinander setzen, eigentlich sehr interessant.
    Und deiner Meinung nach sollten wir hier alle schreiben: Ah, du Armer. Opfer einer bösen Radarfalle geworden? Nee, brauchste nicht zahlen...
    Mit Moralaposteln hat das sicher nichts zu tun. Man muss da einfach nur realistisch bleiben.
    Und der Staat ermittelt hier gerade die Schuld.

    Ansonsten sehr unterhaltsam ;).

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