Rote Ampel verschätzt

  • Rote Ampel verschätzt
     Ampelhasser
      schrieb am Samstag, 4. Juni 2011
    Hallo!

    Ich bin seit 4 Monaten BF17- Frischling und heute ist mir was echt blödes passiert:

    Ich fuhr außerorts mit 65-70 km/h auf eine Ampel zu, die Grün anzeigte, ich habe die Ampel weiter beobachtet.
    Als diese Ampel gelb wurde, bin ich in die Eisen gestiegen. Ich habe dann bemerkt das dies nicht reicht und bin dadurch schon auf dem Fußüberweg gewesen.
    Durch diese Hektik hatte ich den Gang nicht zackig erwischt und habe bestimmt min. 3 Sekunden lang die Kreuzung leicht behindert.
    Nach dem Vorfall habe ich bemerkt, dass ich die Gelbphase locker ausnutzen hätte können.

    Wie ist die Situation zu bewerten, wenn da jetzt ein Rotlichtblitzer oder die Polizei gestanden hätte? Ich kann ja schlecht sagen, ich hätte mich verschätzt. So könnte ja jeder kommen.

    Gruß
    Ampelhasser
  • Thema
    Re: Rote Ampel verschätzt
    Autor
      kk145
      schrieb am Samstag, 4. Juni 2011
    Text
    >Ich fuhr außerorts mit 65-70 km/h auf eine Ampel zu, die Grün anzeigte, ich habe die Ampel weiter beobachtet.

    Nur aus Interesse: Welche Höchstgeschwindigkeit war im Bereich der Ampel zulässig?


    >Als diese Ampel gelb wurde, bin ich in die Eisen gestiegen. Ich habe dann bemerkt das dies nicht reicht und bin dadurch schon auf dem Fußüberweg gewesen.

    War die Ampel noch gelb oder schon rot, als du sie passiert hast? Konntest du von der Stelle aus, an der du zum Stillstand gekommen bist, noch die Ampel sehen?


    >Durch diese Hektik hatte ich den Gang nicht zackig erwischt und habe bestimmt min. 3 Sekunden lang die Kreuzung leicht behindert.

    Die Kreuzung kann man nicht behindern. Hast du andere Verkehrsteilnehmer (Fußgänger oder Fahrzeuge) behindert?


    >Nach dem Vorfall habe ich bemerkt, dass ich die Gelbphase locker ausnutzen hätte können.

    Das ist außerorts öfter der Fall, als man denkt. Aus den 3 Sekunden Gelbphase bis 50 km/h zul. Höchstgeschwindigkeit werden nämlich 4 Sekunden bis 60 km/h und 5 Sekunden bis 70 km/h. Das ist dann schon ziemlich lang.


    >Wie ist die Situation zu bewerten, wenn da jetzt ein Rotlichtblitzer oder die Polizei gestanden hätte?

    Das hängt davon ab, wann die Ampel genau rot wurde und wo du zu diesem Zeitpunkt warst (s.o.), im schlimmsten Fall:

    - 200 € Bußgeld + 23,50 € Gebühren und Auslagen,
    - 4 Punkte,
    - 1 Monat Fahrverbot,
    - Anordnung eines Aufbauseminars,
    - Verlängerung der Probezeit auf insgesamt 4 Jahre.


    >Ich kann ja schlecht sagen, ich hätte mich verschätzt. So könnte ja jeder kommen.

    Stimmt, außerdem ist "sich verschätzen" eine Form von Fahrlässigkeit (du hättest es besser wissen müssen) und damit schon in o.g. Bußgeldsatz berücksichtigt. Generell sollte man der Versuchung widerstehen, sich vor den Ordnungshütern zu rechtfertigen, wenn man nach so einem Verstoß nach den Gründen gefragt wird.

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  • Thema
    Re: Re: Rote Ampel verschätzt
    Autor
      Ampelhasser
      schrieb am Samstag, 4. Juni 2011
    Text
    >Nur aus Interesse: Welche Höchstgeschwindigkeit war im Bereich der Ampel zulässig?

    Ampelschild in Kombination 70

    >War die Ampel noch gelb oder schon rot, als du sie passiert hast? Konntest du von der Stelle aus, an der du zum Stillstand gekommen bist, noch die Ampel sehen?

    Habe hart gebremst, bin soweit ich das sehen konnte, noch über gelb gekommen. Bin mir jetzt nicht so sicher.

    > Die Kreuzung kann man nicht behindern. Hast du andere Verkehrsteilnehmer (Fußgänger oder Fahrzeuge) behindert?

    Ich war aber schon über der Haltelinie und hatte auch nicht mehr die eigentliche Geschwindigkeit drauf, so das ich einfach mich hurtig von der Kreuzung entfernte, weil der Querverkehr anfuhr.

    > Das hängt davon ab, wann die Ampel genau rot wurde und wo du zu diesem Zeitpunkt warst (s.o.), im schlimmsten Fall:

    - 200 € Bußgeld + 23,50 € Gebühren und Auslagen,
    - 4 Punkte,
    - 1 Monat Fahrverbot,
    - Anordnung eines Aufbauseminars,
    - Verlängerung der Probezeit auf insgesamt 4 Jahre.

    *schluck*

    Ich werde mich jetzt durch diesen Vorfall noch aufmerksamer im Straßenverkehr bewegen.

    Danke für die Antwort!

    Gruß
    Ampelhasser

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Rote Ampel verschätzt
    Autor
      kk145
      schrieb am Samstag, 4. Juni 2011
    Text
    >>War die Ampel noch gelb oder schon rot, als du sie passiert hast? Konntest du von der Stelle aus, an der du zum Stillstand gekommen bist, noch die Ampel sehen?
    >
    >Habe hart gebremst, bin soweit ich das sehen konnte, noch über gelb gekommen. Bin mir jetzt nicht so sicher.

    Für die Bewertung ist das ziemlich wichtig. Da 70 km/h erlaubt waren und die Gelbphase daher mindestens 5 Sekunden gedauert hat, wäre es schon denkbar, dass die Ampel noch gar nicht rot war, als du sie endgültig passiert hast. Dann liegt auch kein Verstoß vor.


    >> Die Kreuzung kann man nicht behindern. Hast du andere Verkehrsteilnehmer (Fußgänger oder Fahrzeuge) behindert?
    >
    >Ich war aber schon über der Haltelinie und hatte auch nicht mehr die eigentliche Geschwindigkeit drauf, so das ich einfach mich hurtig von der Kreuzung entfernte, weil der Querverkehr anfuhr.

    Unter diesen Umständen glaube ich nicht, dass du jemand behindert hast.


    >> Das hängt davon ab, wann die Ampel genau rot wurde und wo du zu diesem Zeitpunkt warst (s.o.), im schlimmsten Fall:
    >
    >- 200 € Bußgeld + 23,50 € Gebühren und Auslagen,
    >- 4 Punkte,
    >- 1 Monat Fahrverbot,
    >- Anordnung eines Aufbauseminars,
    >- Verlängerung der Probezeit auf insgesamt 4 Jahre.
    >
    >*schluck*

    Nochmal: Das ist (ohne Behinderung und ohne Vorsatz, von beidem bin ich ausgegangen) der schlimmste denkbare Fall. Dazu wäre erforderlich, dass du die Ampel noch nicht passiert hattest, als sie rot wurde, und zusätzlich noch, dass die Ampel schon mehr als 1 Sekunde rot war, als du die Fahrt fortgesetzt hast.

    War die Ampel noch keine Sekunde rot (was ich für wahrscheinlich halte), sind wir bei weniger als dem halben Bußgeld, 3 Punkten und das Fahrverbot entfällt. War die Ampel beim Passieren sogar noch gelb, bleibt wahrscheinlich ein Verwarngeld bis 35 € übrig, also weder Punkte noch Probezeitfolgen - und solche Verstöße werden nur selten angezeigt.


    >Ich werde mich jetzt durch diesen Vorfall noch aufmerksamer im Straßenverkehr bewegen.

    Ich denke nicht, dass Aufmerksamkeit das Problem war. Ohne eine hohe Aufmerksamkeit wäre so ein Manöver nämlich nur schwer möglich gewesen. Stattdessen hast du die Situation einfach falsch eingeschätzt. Du solltest vielleicht eine Zeit lang an jeder gelben Ampel die Sekunden zählen (einundzwanzig, zweiundzwanzig, ...) und die zurückgelegte Wegstrecke beobachten, um ein besseres Gefühl dafür zu bekommen, was eigentlich alles machbar ist. Mit mehr Erfahrung (das bischen Fahrschule reicht da nicht aus) bekommst du das locker in den Griff.

    Noch eine zweite Empfehlung: Wenn du es - egal aus welchen Gründen, z.B. bei Glatteis - nicht schaffst, vor der Haltlinie zum Stehen zu kommen, solltest du die Kreuzung nicht passieren. Stattdessen solltest du auf die nächste Grünphase warten und falls gefahrlos möglich ein paar Meter zurückfahren. Das ist weniger gefährlich und erhöht die Chancen, dass der Rotlichtverstoß nicht geahndet wird.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Rote Ampel verschätzt
    Autor
      Ampelhasser
      schrieb am Samstag, 4. Juni 2011
    Text
    >Du solltest vielleicht eine Zeit lang an jeder gelben Ampel die Sekunden zählen (einundzwanzig, zweiundzwanzig, ...) und die zurückgelegte Wegstrecke beobachten, um ein besseres Gefühl dafür zu bekommen, was eigentlich alles machbar ist. Mit mehr Erfahrung (das bischen Fahrschule reicht da nicht aus) bekommst du das locker in den Griff.

    Das werde ich mal ausprobieren.

    ------

    Vielen Dank für die ausführliche Antwort kk145!

    Gruß
    Ampelhasser

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