Rote Ampel in der Probezeit überfahren

  • Rote Ampel in der Probezeit überfahren
     Simon1990
      schrieb am Mittwoch, 22. Oktober 2008
    Hallo Leute!

    ich hab da mal ne Frage: Und zwar hab ich erst seit ca 1,5 wochen den Führerschein und war heut bei ziemlichem Sch***-Wetter auf dem Weg zu meiner Freundin, die gerade im Krankenhaus ist. Erste längere Fahrt, große fremde Stadt, Regen, Nebel und dunkel wars auch noch. Und es kam, wie es kommen musste, im Eifer des Gefächts hab ich eine Ampel überfahren, die gerade auf rot gesprungen war. Ich kann nicht genau sagen, obs unter 1s war oder nicht. Aber auf jedenfall wurde ich nicht geblitzt.
    Bin jetzt aber trotzdem zieml. beunruhigt.. Könnte es mir passieren, dass jemand, der das gesehen hat (war immerhin eine große Kreuzung und war auch Betrieb dort) mich jetzt anzeigt? Haltet ihr das für wahrscheinlich? Und was könnte mir dann schlimmsten falls passieren? Kann doch ohne Blitzer keiner mehr genau sagen, ob die Ampel jetzt seit ner Millisekunde oder seit 1-2 Sekunden rot war, oder?

    Ich würde mich sehr über eure Meinung dazu freuen!

    MFG
    Simon
  • Thema
    Re: Rote Ampel in der Probezeit überfahren
    Autor
      Christian D.
      schrieb am Mittwoch, 22. Oktober 2008
    Text
    Da wird nichts kommen, es muss ja bewiesen sein, dass DU gefahren bist.

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  • Thema
    Re: Re: Rote Ampel in der Probezeit überfahren
    Autor
      Simon1990
      schrieb am Mittwoch, 22. Oktober 2008
    Text
    >Da wird nichts kommen, es muss ja bewiesen sein, dass DU gefahren bist.
    achso... also wenn was kommen würde, würden quasi meine eltern sagen, sie sind nicht gefahren, ich würde auch sagen, ich bin nicht gefahren und da mans nicht eindeutig klären kann, kriegen sie keinen dran, oder wie?

    dank dir schonmal für deine antwort.. jetzt kann ich wenigstens besser schlafen ;)

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  • Thema
    Re: Re: Re: Rote Ampel in der Probezeit überfahren
    Autor
      Danny001
      schrieb am Donnerstag, 23. Oktober 2008
    Text
    >>Da wird nichts kommen, es muss ja bewiesen sein, dass DU gefahren bist.
    >achso... also wenn was kommen würde, würden quasi meine eltern sagen, sie sind nicht gefahren, ich würde auch sagen, ich bin nicht gefahren und da mans nicht eindeutig klären kann, kriegen sie keinen dran, oder wie?
    >
    >dank dir schonmal für deine antwort.. jetzt kann ich wenigstens besser schlafen ;)

    1. Egal wie schlecht das Wetter ist und wie fremd die Stadt ist, man lernt in der Fahrschule stets aufmerksam zu fahren. Wenn du das nicht beherrschst... naja, auf jeden Fall will ich dir als Radfahrer oder Fußgänger in einer fremden Stadt bei Nebel nicht begegnen.

    Zum Fall:
    Wenn zufälligerweise ein Polizeibeamter Zeuge der Ordnungswidrigkeit gewesen ist und dein Gesicht gesehen hat, könnte er dich identifizieren.

    Andererseits wird ein Zeugenfragebogen an den Fahrzeughalter geschickt. Kann dieser nicht sagen, wer gefahren ist, oder verweigert er die Aussage, kann dem Halter ein Fahrtenbuch auferlegt werden, um beim nächsten Mal den Fahrer in die Finger zu bekommen. Wenn dies dem Halter (du selbst oder ein Elternteil) nichts ausmacht, hast du in diesem Fall Glück gehabt.

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