Rote Ampel Probezeit, frage zum Bussgeldbescheid

  • Rote Ampel Probezeit, frage zum Bussgeldbescheid
     Mark D.
      schrieb am Donnerstag, 1. Januar 2009
    Hallo,

    im November habe ich nachts um 23 Uhr auf einer unbefahrenen Straße eine vermeintlich Rote Ampel überfahren (für mich war die Gelb), bin noch in der Probezeit. Gestern kam der Bussgeldbescheid, 50 Euro + Bearbeitungsgebühren von 23,50 und 3 Punkte.

    Frage: Kann da jetzt noch mehr kommen oder war es das komplett? Weil ich hab 2 Wochen Zeit die Strafe anzuerkennen. Wenns das nämlich alles war akzeptiere ich die Strafe und zahle, ansonsten fecht ich das an. Mir geht es um das Aufbauseminar und die Verlängerung der Probezeit, was ich schon hier gelesen habe, davon steht aber absolut nichts drin, oder kann das noch von einer anderen Stelle seperat nach Anerkennung der Strafe kommen?

    Danke schonmal im vorraus
    Mark
  • Thema
    Re: Rote Ampel Probezeit, frage zum Bussgeldbescheid
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Donnerstag, 1. Januar 2009
    Text
    Hi Mark,

    wenn Bescheid kam dann war das Teil auch ROT.

    Den Einspruch kannst du dir schenken.

    Aufbau kommt sicher nach, weil dafür ist ne andere Stelle zuständig.

    Ob du es als GELB empfunden hast ist der Ampel recht egal.

    Mit Seminar kann 2-3 Monate dauern, aber das kommt!

    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Rote Ampel Probezeit, frage zum Bussgeldbescheid
    Autor
      Mark D.
      schrieb am Donnerstag, 1. Januar 2009
    Text
    Danke für die schnelle Antwort

    Also doch, 2 Jahre Probezeit wird auch zu 100% drangehangen? Muss das Aufbausemiar kommen oder unterscheiden die da von Fall zu Fall und machen auch schonmal eine Ausnahme?

    Weil das war ja mehr als lächerlich, Nachts und nichts los, keine Gefährdung anderer. Dafür ein Aufbauseminar find ich mehr als dreist dafür das ich 1,5 Jahre absolut nicht aufgefallen bin.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Rote Ampel Probezeit, frage zum Bussgeldbescheid
    Autor
      Sophia2000
      schrieb am Donnerstag, 1. Januar 2009
    Text

    Ob du das lächerlich oder dreist findest, wird den Behörden wohl egal sein . du wirst trotzdem verlängerte Probezeit kriegen und ein Aufbauseminar machen müsssen . Auch Nachts gelten die Verkehrsregeln.
    Liebe Grüße

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Rote Ampel Probezeit, frage zum Bussgeldbescheid
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Donnerstag, 1. Januar 2009
    Text
    Bitte doch.

    Die 2 JAhre sind zu 99,9% sicher.

    Unterschieden wird da nix, rote Ampel ist A-Verstoß der dazu reicht.

    Ob du das lächerlich findest, ist dafür auch wiederum recht egal.

    Die "dunkelgelbe" Ampel gilt auch nachts.

    Und jetzt sei mal ehrlich: wie oft hast du schon bewußt gegen Verkehrsregeln verstoßen und wurdest nicht erwischt.

    Und dass du 1,5JAhre "brav" warst ist sehr löblich, hilft dir in der Situation auch nicht weiter.


    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten


Lernen Sie mit dem Online-Lernsystem ab 5,99 € online und mobil für die Theorieprüfung!
Hier klicken!
Fahrschule.de Führerschein 2024 Logo

Fahrschule.de 2024

Theorie-App für alle
Führerscheinklassen.

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo
Fahrschule.de Führerschein Lite Logo

Fahrschule.de Lite

Die kostenlose
Testversion der App
Fahrschule.de 2024

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo