Rote Ampel + Blitzer in der Probezeit

  • Rote Ampel + Blitzer in der Probezeit
     HertaHaehnchen
      schrieb am Sonntag, 12. September 2010
    Hey, ich hab da mal eine Frage.
    Mein Freund ist während seiner Probezeit über eine rote Ampel gefahren und wurde geblitzt. Sollte zur Nachschulung innerhalb von 2 Jahren, hat er aber nicht gemacht. Nun meine Frage.. muß er den jetzt komplett neu machen ??
  • Thema
    Re: Rote Ampel + Blitzer in der Probezeit
    Autor
      Peg
      schrieb am Sonntag, 12. September 2010
    Text


    Ich habe Probleme, die Frage zu verstehen ...
    Was bei mir ankam ist: Rotlichtverstoß binnen der Probezeit und Nichteinhaltung der Frist zum Besuch des Aufbauseminares.
    Nur, diese Frist ist nie erst nach 2 Jahren, sondern deutlich schneller beendet.
    Die Fahrerlaubnis wurde also deshalb entzogen?
    Schaue mal hier rein:
    http://www.verkehrsportal.de/fuehrerschein/probezeitgrafik.php
    Dann erkennst du was zu tun ist (Aufbauseminar nachholen und Antrag auf Neuerteilung) und darauf hoffen, dass niemand die Eignung anzweifelt.

    Wie lange ist den die Blitzaktion nun schon her, bzw. die Frist zum Aufbauseminar abgelaufen - bzw. die Fahrerlaubnis entzogen? Nur so interssenhalber?

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  • Thema
    Re: Re: Rote Ampel + Blitzer in der Probezeit
    Autor
      kk145
      schrieb am Sonntag, 12. September 2010
    Text
    >Ich habe Probleme, die Frage zu verstehen ...
    >Was bei mir ankam ist: Rotlichtverstoß binnen der Probezeit und Nichteinhaltung der Frist zum Besuch des Aufbauseminares.
    >Nur, diese Frist ist nie erst nach 2 Jahren, sondern deutlich schneller beendet.

    Eine übliche Fristsetzung wären 2 Monate, daher tippe ich auf einen Schreibfehler.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Rote Ampel + Blitzer in der Probezeit
    Autor
      kk145
      schrieb am Sonntag, 12. September 2010
    Text
    >Mein Freund ist während seiner Probezeit über eine rote Ampel gefahren und wurde geblitzt. Sollte zur Nachschulung innerhalb von 2 Jahren, hat er aber nicht gemacht. Nun meine Frage.. muß er den jetzt komplett neu machen ??

    Eine erneute Ausbildung (mit Theoriestunden, Sonderfahrten, ...) ist in keinem Fall nötig.

    Wenn er sich lange Zeit lässt (Größenordnung: ein paar Jahre), könnte die FEB neue Prüfungen fordern. Zur Vorbereitung auf den praktischen Teil werden dann wieder ein paar Fahrstunden nötig sein.

    Wenn er eine neue Fahrerlaubnis will, muss er zunächst das ASF nachholen. Gleichzeitig sollte er schon einmal einen neuen Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis bei der Führerscheinstelle abgeben (gleiche Unterlagen wie damals: Passbild, Kopie des Personalausweises, Sehtest - nur den SMU-Kurs muss er nicht mehr nachweisen), damit schon einmal ein neuer Führerschein angefertigt werden kann. Das wird übrigens ein gutes Stück teurer als beim letzten Mal, rechne mit ca. 100-150 €.

    Nach Abschluss des ASF kann er dann mit der Teilnahmebescheinigung seinen Führerschein abholen.

    Danach befindet er sich in einer verschärften Restprobezeit. Die Probezeit dauert 4 Jahre abzgl. der Zeit, die die FE bis zum Entzug Bestand hatte. "Verschärft" bedeutet: Beim nächsten A- bzw. übernächsten B-Verstoß wird eine MPU angeordnet.

    Ein FSF (Seminar zur Verkürzung der Probezeit) wäre in diesem Fall eine sehr sinnvolle Investition, falls die Voraussetzungen gegeben sind:

    - Am ersten Tag des Seminars muss man 6 Monate im Besitz der Klasse B gewesen sein, nicht ununterbrochen - die Zeit vor dem Entzug zählt also mit - aber in Summe.

    - Man darf nicht in Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern oder Schleswig-Holstein wohnen. Diese Bundesländer nehmen nicht am Programm teil.

    - Das FSF-Programm läuft zum Jahresende aus. Die Teilnahmebescheinigung muss also spätestens am 31.12. in der Führerscheinstelle abgegeben werden (Öffnungszeiten beachten!). Ggf. ist das Seminar also schon keine Option mehr, falls die 6 Monate Vorbesitz Klasse B nicht mehr zum Beginn des letztmöglichen Kursbeginns (theoretisch wäre das der 17.12. - in den Fahrschulen anfragen) erreicht werden.


    Selbstverständlich ist mindestens bis zum Ablauf der Probezeit ein absolut vorbildliches Verhalten angesagt, und zwar auch als Fußgänger oder Radfahrer.

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