Rote Ampel

  • Rote Ampel
     Nelli
      schrieb am Sonntag, 20. Juni 2010
    Hallo,
    ich hätte eine Frage: Mein Mann hat letztens eine rote Ampel überfahren. Nun kam der Zeugen-Befragungsbogen mit dem Tatbestand 137600, also einem (wenn ich mich nicht irre) einfachen Rotlichverstoß, der ja normalerweise anhand Bußgeldkatalog mit 50€ + Bearbeitungsgebühr + 3 Punkte bestraft wird. Nun ist es so, dass mein Mann noch in der Probezeit ist und das Auto täglich für die Fahrt zur Arbeit braucht.
    Gibt es die Möglichkeit, dass ich nun den Verstoß auf meine Kappe nehme und angebe, ich hätte das Auto gefahren? Ich meine, wenn ich meinen Namen angebe, wird dann das Foto überhaupt noch überprüft? Wir sehen uns nämlich nicht so wirklich ähnlich...
    Oder muss er in den sauren Apfel beißen?
    Ich bitte um schnelle Antwort, da ich den Fragebogen diese Woche zurückschicken muss.
    Vielen Dank für eure Hilfe!
    Nelli
  • Thema
    Re: Rote Ampel
    Autor
      kk145
      schrieb am Sonntag, 20. Juni 2010
    Text
    >Mein Mann hat letztens eine rote Ampel überfahren. Nun kam der Zeugen-Befragungsbogen mit dem Tatbestand 137600, also einem (wenn ich mich nicht irre) einfachen Rotlichverstoß, der ja normalerweise anhand Bußgeldkatalog mit 50€ + Bearbeitungsgebühr + 3 Punkte bestraft wird.

    Nein, es sind 90 € Bußgeld + 23,50 € Gebühren und Auslagen. 3 Punkte stimmt aber und es ist tatsächlich der einfache Rotlichtverstoß, d.h. ohne Fahrverbot.

    >Nun ist es so, dass mein Mann noch in der Probezeit ist und das Auto täglich für die Fahrt zur Arbeit braucht.

    Wo ist das Problem? Solange er das angeordnete ASF fristgerecht absolviert, darf er ohne Unterbrechung fahren. Es gibt kein Fahrverbot, die FE wird ihm nicht entzogen.

    Wenn man so dringend auf den Führerschein angewiesen ist, sollte man sich übrigens auch entsprechend verhalten.

    >Gibt es die Möglichkeit, dass ich nun den Verstoß auf meine Kappe nehme und angebe, ich hätte das Auto gefahren? Ich meine, wenn ich meinen Namen angebe, wird dann das Foto überhaupt noch überprüft? Wir sehen uns nämlich nicht so wirklich ähnlich...

    Das könntet ihr schon probieren, große Hoffnungen würde ich mir dabei aber nicht machen. Du bist der Halter des Fahrzeugs? Kam wirklich ein Zeugenfragebogen? Dann hat die Bußgeldstelle schon bemerkt, dass du offensichtlich nicht der Fahrer bist.

    Sich selbst wider besseren Wissens zu beschuldigen, ist jedenfalls nicht strafbar. Das schlimmste, was passieren kann, wäre, dass die Bußgeldstelle den Schwindel bemerkt und dann eben einen Bußgeldbescheid gegen deinen Mann erlässt.

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