Rollerschein und Fragen :-D

  • Rollerschein und Fragen :-D
     RollerRazer
      schrieb am Mittwoch, 31. März 2010
    Hallo,


    Ich hab jetzt auch mal eine Frage:
    ich bin "noch" 15 Jahre alt und will mit dem Rollerfahren anfangen. (mofa geht glaub ich bloß bis 25km/h?!; Das ist mir zu langsam, da bin ich mit dem Rad schneller:-D)

    Meine Frage:
    Wann kann ich den Rollerführerschein machen?
    Wie ist die genaue Bezeichnung dafür?
    Wie viel kostet er?
    kann man einen 125 Roller genug runterdrosseln??

    Freue mich auf Antworten.

    LG
    Michael
  • Thema
    Re: Rollerschein und Fragen :-D
    Autor
      frankyb
      schrieb am Mittwoch, 31. März 2010
    Text
    Möchtest Du M oder A1 machen?

    >Wann kann ich den Rollerführerschein machen?

    M: 15
    A1: 16

    >Wie ist die genaue Bezeichnung dafür?

    M: Max 50ccm, max 45 Km/h
    A1: Max 125ccm, max 80 Km/h bis 18

    >Wie viel kostet er?

    Unterschiedlich.

    >kann man einen 125 Roller genug runterdrosseln??

    M: Nein, max 50ccm.
    A1: Bis Du 18 bist, muss er auf 80 Km/h beschränkt werden.

    Warte lieber noch ein Jahr und mach dann A1. :-)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Rollerschein und Fragen :-D
    Autor
      RollerRazer
      schrieb am Mittwoch, 31. März 2010
    Text
    >Möchtest Du M oder A1 machen?
    >
    >>Wann kann ich den Rollerführerschein machen?
    >
    >M: 15
    >A1: 16
    >
    >>Wie ist die genaue Bezeichnung dafür?
    >
    >M: Max 50ccm, max 45 Km/h
    >A1: Max 125ccm, max 80 Km/h bis 18
    >
    >>Wie viel kostet er?
    >
    >Unterschiedlich.
    >
    >>kann man einen 125 Roller genug runterdrosseln??
    >
    >M: Nein, max 50ccm.
    >A1: Bis Du 18 bist, muss er auf 80 Km/h beschränkt werden.
    >
    >Warte lieber noch ein Jahr und mach dann A1. :-)

    ######################################

    Also mit dem A1 schein kann ich den 125er Roller bis 80km/h fahren?!

    Mit dem A1 kann ich dann auch schon mit 16 fahren, oder kann ihn ihn erst mt 18Jahren voll auskosten??
    Der A1 ist doch Motorrad oder?

    des jahr wollte ich eh noch warten^^

    mfg

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Rollerschein und Fragen :-D
    Autor
      frankyb
      schrieb am Mittwoch, 31. März 2010
    Text
    >Also mit dem A1 schein kann ich den 125er Roller bis 80km/h fahren?!

    Genau. Wobei ein 125er Roller meistens eh nicht viel mehr fährt.

    >Mit dem A1 kann ich dann auch schon mit 16 fahren, oder kann ihn ihn erst mt 18Jahren voll auskosten??

    Voll auskosten kannst Du ihn erst mit 18. Wie schon geschrieben, bis 18 nur bis 80 Km/h max.

    >Der A1 ist doch Motorrad oder?

    A1 ist der "kleine" Motorradführerschein. Der "echte" Motorradführerschein ist A.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Rollerschein und Fragen :-D
    Autor
      kk145
      schrieb am Mittwoch, 31. März 2010
    Text
    >>Wann kann ich den Rollerführerschein machen?
    >
    >M: 15
    >A1: 16

    Das Mindestalter ist für beide Klassen einheitlich 16 Jahre.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Rollerschein und Fragen :-D
    Autor
      frankyb
      schrieb am Mittwoch, 31. März 2010
    Text
    >Das Mindestalter ist für beide Klassen einheitlich 16 Jahre.

    Hm, stimmt, Mofa war ab 15..

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Rollerschein und Fragen :-D
    Autor
      Peg
      schrieb am Mittwoch, 31. März 2010
    Text
    Wenn dir das Mofa zu langsam ist, gehe ich davon aus dass dein Roller (die Dinger gibt es von der Mofa-Ausgabe bis in der Größe, dass man sie erst ab 25 J. fahren darf) ein Klasse M bzw Klasse A1 Fahrzeug sein soll:

    ** Mit der Klasse M beginnt die Mobilität für den jungen Erwachsenen. Zwar auf 50 bzw. 45 km/h beschränkt, aber dafür auch wesentlich billiger und einfacher in der Ausbildung als die Klasse A1. Wer hauptsächlich innerorts fährt, für den ist die Klasse M die ideale Wahl.

    **Diesen »kleinen« Motorradführerschein machen viele mit sechzehn Jahren. Mit ihm darf man sogar schon auf die Autobahn, obwohl man sich angenehmere Fahrten vorstellen kann, denn die erlaubte Höchstgeschwindigkeit bleibt für die noch nicht Volljährigen auf 80 km/h beschränkt. Vorteil gegenüber der Klasse M: Mit dem Erhalt der Klasse A1 läuft bereits die Probezeit an.

    Anmelden kannst du dich für beide Klassen ca. ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters.

    Die theoretische Prüfung ist ab 3 Monate vorher möglich, die praktische 1 Monat.

    Kosten tut die FE (grob geschätzt) 600 Euro, Ai ca. 1000. Abhängig von Talent und Preisniveau deiner Region.


    **Quellen und weitere Infos http://www.fahrtipps.de/fuehrerscheinklassen/m.php
    und
    http://www.fahrtipps.de/fuehrerscheinklassen/a1.php

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Rollerschein und Fragen :-D
    Autor
      RollerRazer
      schrieb am Mittwoch, 31. März 2010
    Text
    Ok.

    Danke @ all

    Ich werde dann nächstes Jahr auf deutschlands Straßen
    mit nem Roller rasen
    und dabei die Umwelt vergasen^^

    Auf den Beitrag antworten


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