Rollerführerschein mit 15?

  • Rollerführerschein mit 15?
     K.Adobe
      schrieb am Donnerstag, 19. August 2010
    Moin!
    Ich hab letztens von Freunden gehört und es auch schon paar mal im Internet gelesen, dass man ab dem 1.1.2011 den Rollerführerschein mit 15 machen kann?
    Weiß jemand ob das stimmt?
    Und gilt das denn in allen Bundesländern?
    MfG aus dem Norden
    K.Adobe
  • Thema
    Re: Rollerführerschein mit 15?
    Autor
      kk145
      schrieb am Donnerstag, 19. August 2010
    Text
    >Ich hab letztens von Freunden gehört und es auch schon paar mal im Internet gelesen, dass man ab dem 1.1.2011 den Rollerführerschein mit 15 machen kann?
    >Weiß jemand ob das stimmt?

    Nein.

    >Und gilt das denn in allen Bundesländern?

    Ja.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Rollerführerschein mit 15?
    Autor
      Manfred Gehmlich
      schrieb am Freitag, 20. August 2010
    Text
    >Moin!
    >Ich hab letztens von Freunden gehört und es auch schon paar mal im Internet gelesen, dass man ab dem 1.1.2011 den Rollerführerschein mit 15 machen kann?
    >Weiß jemand ob das stimmt?
    - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
    Ja. Ich weiß, dass das nicht stimmt.
    -------------------------------------------------------------------------

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Rollerführerschein mit 15?
    Autor
      K.Adobe
      schrieb am Dienstag, 24. August 2010
    Text
    >>Moin!
    >>Ich hab letztens von Freunden gehört und es auch schon paar mal im Internet gelesen, dass man ab dem 1.1.2011 den Rollerführerschein mit 15 machen kann?
    >>Weiß jemand ob das stimmt?
    >- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
    >Ja. Ich weiß, dass das nicht stimmt.
    >-------------------------------------------------------------------------
    >http://www.bundestag.de/presse/hib/2010_07/2010_236/01.html

    was hat das zu bedeuten?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Rollerführerschein mit 15?
    Autor
      kk145
      schrieb am Dienstag, 24. August 2010
    Text
    >>http://www.bundestag.de/presse/hib/2010_07/2010_236/01.html
    >
    >was hat das zu bedeuten?

    Die Pressemitteilung ist da etwas vorschnell formuliert - vermutlich da sie für Leute vorgesehen ist, die mit dem Gesetzgebungsverfahren vertraut sind und "wissen was gemeint ist". Der VBS-Ausschuss kann die dort erwähnten Änderungen gar nicht beschließen. Er macht lediglich dem Bundestag einen abstimmungsfähigen Vorschlag (der dort verlinkte 17/1574).

    Da die Ausschüsse die Mehrheitsverhältnisse im Plenum abbilden, ist es natürlich sehr wahrscheinlich, dass dieser Antrag auch so beschlossen wird. Das ist aber noch nicht passiert.

    Die erwähnte 3. EG-Führerscheinrichtlinie muss bis zum 19.01.2011 umgesetzt sein. Im Rahmen dieses Verfahrens wird dann auch dieser Antrag behandelt. Die Änderungen müssen bis zu diesem Datum aber lediglich beschlossen sein und erst 2 Jahre später - also am 19.01.2013 - dann in Kraft treten.

    Jetzt klar?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Rollerführerschein mit 15?
    Autor
      Kritiker
      schrieb am Freitag, 10. Dezember 2010
    Text
    >>>http://www.bundestag.de/presse/hib/2010_07/2010_236/01.html
    >>
    >>was hat das zu bedeuten?
    >
    >Die Pressemitteilung ist da etwas vorschnell formuliert -
    >vermutlich da sie für Leute vorgesehen ist, die mit dem >Gesetzgebungsverfahren vertraut sind und "wissen was gemeint
    >ist".
    >Der VBS-Ausschuss kann die dort erwähnten Änderungen gar nicht
    >beschließen. Er macht lediglich dem Bundestag einen
    >abstimmungsfähigen Vorschlag (der dort verlinkte 17/1574).

    Der Bundestag entscheidet gar nichts bez. der FeV, sondern nur die Bundesratsausschüsse und der Bundesrat.


    >Da die Ausschüsse die Mehrheitsverhältnisse im Plenum abbilden,
    >ist es natürlich sehr wahrscheinlich, dass dieser Antrag auch so
    >beschlossen wird. Das ist aber noch nicht passiert.
    >
    >
    >Die erwähnte 3. EG-Führerscheinrichtlinie muss bis zum
    >19.01.2011 umgesetzt sein. Im Rahmen dieses Verfahrens wird
    >dann auch dieser Antrag behandelt. Die Änderungen müssen
    >bis zu diesem Datum aber lediglich beschlossen sein
    >und erst 2 Jahre später - also am 19.01.2013 -
    >dann in Kraft treten.

    Der Mopedführerschein mit 15 ist endgültig gescheitert, nur Sachsen, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern waren dafür.

    http://www.kfz-betrieb.vogel.de/motorradmarkt/articles/295728/

    "Denn bereits am 1. Dezember hat der Verkehrsausschuss des Bundesrates den Gesetzentwurf mit all seinen Unzulänglichkeiten durchgewunken. Offiziell ist zwar noch nichts verlautbart: Doch nach unseren Informationen sind die Reformansätze AM mit 15 und A1-Einschluss in den Pkw-Führerschein komplett weggebügelt worden. Das Endergebnis der Abstimmung lautete 13:3 gegen die Reform. Nur Sachsen, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern unterstützten das Vorhaben, das der Branche so wichtige Impulse hätte verleihen sollen und der deutschen Jugend (zumindest derjeinigen Jugend, die bei unserem Online-Voting mitgstimmt hat) ihren dringenden Wunsch nach mehr Zweiradfreizügigkeit erfüllt hätte."


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  • Thema
    Rollerführerschein mit 15? Nein, lieber Auto mit 16
    Autor
      Dunja
      schrieb am Samstag, 25. Juni 2011
    Text
    Der Rollerführerschein mit 15 ist der größte Schmarn welchen es überhaupt geben kann, er gefährdet die Sicherheit und die Gesundheit junger Leute sowie sämtlicher Autofahrer, insbesondere im Winter. Allerdings ist dies mit 16 nicht viel besser, und die 45-Autos sind so viel besser auch nicht.

    Die bessere Alternative wäre sämtliche Roller- und Mopedklassen abzuschaffen und stattdessen die Klasse B auf 16 vorzuverlegen. (Alternativ nicht auf den 16. Geburtstag, sondern auf das Ende des 10. Schuljahres wozu es sogar möglich wäre die Ausbildung mit in die Schule einzubauen). So hätte jeder die Möglichkeit seinen Oberschul- oder auch Ausbildungsplatz sicher und trocken zu erreichen, und nicht im Winter Gliedmaßen durch Stürze zu verlieren oder auch "nur" schwere Gesundheitsschäden durch Erfrierungen zu erleiden. Auch hat kaum eine Schule oder ein Betrieb Umkleide- und Ablagemöglichkeiten für die Motorradklamotten, und sauber sollte man außerdem bei Ankunft auch sein. Es wäre nichts gegen einen Stufenführerschein einzuwenden, z.B. die ersten beiden Jahre Autos bis 60 KW.

    Alle Verkehrsmittel zwischen Fahrrad und Auto kann man haken.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Rollerführerschein mit 15? Nein, lieber Auto mit 16
    Autor
      Peg
      schrieb am Samstag, 25. Juni 2011
    Text

    >und stattdessen die Klasse B auf 16 vorzuverlegen. (Alternativ nicht auf den 16. Geburtstag, sondern auf das Ende des 10. Schuljahres wozu es sogar möglich wäre die Ausbildung mit in die Schule einzubauen).
    >So hätte jeder die Möglichkeit seinen Oberschul- oder auch Ausbildungsplatz sicher und trocken zu erreichen ...

    Du willst also
    1. FLs zu Beamten machen, oder
    2. wenig qualifiziertes Personal dazu abstelllen, "nebenbei" so was Komlexes und Überlebenswichtiges zu unterrichten
    3. den reguären Lehrplan entsprechend kürzen und damit
    4. hinnehmen, dass das Wissen der Schulabgänger noch mehr in die Knie sinkt. Das Ganze noch
    5. zu Lasten der Steuerzahler;und da
    6. der Jugendliche immer noch nicht trocken zum Ziel käme, würde ihm
    7. von Vater Staat gleich das Auto geschenkt
    ?????????????????????????????????????????


    Ich bin froh, dass es nicht so ist, denn
    1. NICHT JEDER den Führerschein hinterher geschmissen bekommt.
    2. der BERECHTIGTE Preis dafür in der Regel die Wichtigkeit der FE unterstreicht
    3. die Reife des Jugendlichen bei deiner Auflistung einen viel zu geringen Stellenwert einnimmt.
    4. noch längst nicht jeder genügend darüber verfügt, als dass ich ihm motorisiert begegnen möchte
    5. durch deinen Plan Imponiergehabe Alltag würde
    6. eine gute FS-Ausbildung dem Schulunterricht wichtigen Platz abzwacken würde
    7. der Staat dafür kein Geld hätte
    8. viele Eltern dafür kein Geld haben; und
    9. die Straßen immer voller (von Unfähigen) würden

    Das alles dafür, dass das "Zuckersöhnchen" nicht nass wird und der Wind dem "Barbietöchterchen" nicht die Frisur zerzaust?!? O_o


    >und nicht im Winter Gliedmaßen durch Stürze zu verlieren oder auch "nur" schwere Gesundheitsschäden durch Erfrierungen zu erleiden

    Ich denke, es würden viel mehr Gliedmaßen von jungen motorisierten Fahrern wegen dem jugendlichen Übermut auf der Straße bleiben, als durch die Tatsache, dass sie auf 2 Rädern unterwegs sind.
    Bevor hier ein Jugendlicher (IN D!) Erfrierungen erleidet, schnappt er sich das Handy, und weint sich Mama und Papa herbei.


    >Es wäre nichts gegen einen Stufenführerschein einzuwenden, z.B. die ersten beiden Jahre Autos bis 60 KW.

    Den fände ich grundsätzlich nicht schlecht. Für jeden Fahranfänger. Egal welchen Alters.
    Aber das nötige Fahren von Firmenfahrzeugen würden vielen schon wieder Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt bringen.

    Willst du reformieren, verbessere die Anbindungen des öffentlichen Personennahverkehrs und/oder lasse Schränke für die Mopedkleidung in den Betrieben und Schulen bauen.
    DAMIT schaffst du Arbeitsplätze (aber nicht im Bestattungsgewerbe!) und machst die Straßen leerer und sicherer.

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