Roller mit Füherschein B(f) wie schnell?

  • Roller mit Füherschein B(f) wie schnell?
     Michael K.
      schrieb am Donnerstag, 30. Juli 2009
    Ich habe demnächt meinen Führerschein mit 17 also begleitendes Fahren. Damit kann man ja die gleichen Roller wie mit dem Führerschein M fahren.
    Meine Frage ist wenn ich mir einen 50ccm kaufe, darf der, wenn man nicht an ihm verändert hat!, schenller also 45 km/h fahren ?
    Weil eine Freundin von mir hat einen Roller einen Peugeot (neu gekauft) und der fährt 60 km/h. Sie hat Klasse M und sagt das ist erlaubt, da kann die Polizei nichts machen weil der Roller so fährt ohne das was verändert wurde.. stimmt das?
    was für einen darf ich mir kaufen?
    lg michael
  • Thema
    Re: Roller mit Füherschein B(f) wie schnell?
    Autor
      carhol*
      schrieb am Donnerstag, 30. Juli 2009
    Text
    da hat deine freundin aber ziemlich unrecht. klasse m (und damit auch dein b17) geht bis 45 km/h. wenn das teil schneller fährt, egal ob ab werk oder frisiert, ist der fahrer verantwortlich und ist dran wegen fahren ohne fahrerlaubnis und führen eines fz ohne die erforderliche zulassung des fz.für den strassenverkehr.

    mfg

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  • Thema
    Re: Re: Roller mit Füherschein B(f) wie schnell?
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Donnerstag, 30. Juli 2009
    Text
    >da hat deine freundin aber ziemlich unrecht. klasse m (und damit auch dein b17) geht bis 45 km/h. wenn das teil schneller fährt, egal ob ab werk oder frisiert, ist der fahrer verantwortlich und ist dran wegen fahren ohne fahrerlaubnis und führen eines fz ohne die erforderliche zulassung des fz.für den strassenverkehr.

    Ganz so streng sehe ich das nicht. Unter Berücksichtung von Serienstreuung und voreilendem Tacho dürfte der Roller trotzdem noch den gesetzlichen Vorschriften genügen.

    Viele Grüße
    Kirsten

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  • Thema
    Re: Re: Roller mit Füherschein B(f) wie schnell?
    Autor
      minou
      schrieb am Dienstag, 22. September 2009
    Text
    >da hat deine freundin aber ziemlich unrecht. klasse m (und damit auch dein b17) geht bis 45 km/h. wenn das teil schneller fährt, egal ob ab werk oder frisiert, ist der fahrer verantwortlich und ist dran wegen fahren ohne fahrerlaubnis und führen eines fz ohne die erforderliche zulassung des fz.für den strassenverkehr.
    >
    >mfg

    NÖ mein roller fährt auch 60 und das is normal auch jede mofa fährt 35 wenn nichts verändert ist und du dich an die geschwindigkeiten hälst also nicht in der stadt 65 zb fahren dann sagen die auch nichts.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Roller mit Füherschein B(f) wie schnell?
    Autor
      Peg
      schrieb am Dienstag, 22. September 2009
    Text

    >
    >NÖ mein roller fährt auch 60 und das is normal auch jede mofa fährt 35 wenn nichts verändert ist und du dich an die geschwindigkeiten hälst also nicht in der stadt 65 zb fahren dann sagen die auch nichts.

    ~~~~~~~~~~~~~~

    Hast du ne Ahnung....... :o((
    Scheinbar bist du noch nie kontrolliert worden - oder dein Tacho gaukelt dir was vor.
    Verantwortlich ist der Halter. Und wenn der ein Ding in Betrieb setzt, dass nicht den Vorschriften entspricht, hat er die Konsequenzen zu tragen.

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  • Thema
    Re: Roller mit Füherschein B(f) wie schnell?
    Autor
      Jessy90
      schrieb am Donnerstag, 30. Juli 2009
    Text
    naja fährt der wirklich 60?bergab stehts aufen tacho nimm mal n navi mit dann steht da 48 xD naja also roller tachos sind so ungenau och für laut tacho 45 da hat mich n radfahrer noch überholt nimm navi mit..haha 32 fuhr ich in wirklichkeit -.- also ne... und das ding darf nur 45 fahren wenn es 50 schafft is das sache des polizisten ob er n auge zudrückt der net ...ich würde es net riskieren ... das jahr bis ihr dann schnell fahren dürft-auto werdet ihr doch noch aushalten ich hab meinen roller nie frisiert dann fährt man halt langsam ja und? hat man wenigtens ne ausrede wenn man uspät kommt =)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Roller mit Füherschein B(f) wie schnell?
    Autor
      Picard
      schrieb am Donnerstag, 30. Juli 2009
    Text
    >naja fährt der wirklich 60?bergab stehts aufen tacho nimm mal n navi mit dann steht da 48 xD naja also roller tachos sind so ungenau och für laut tacho 45 da hat mich n radfahrer noch überholt nimm navi mit..haha 32 fuhr ich in wirklichkeit -.- also ne... und das ding darf nur 45 fahren wenn es 50 schafft is das sache des polizisten ob er n auge zudrückt der net ...ich würde es net riskieren ... das jahr bis ihr dann schnell fahren dürft-auto werdet ihr doch noch aushalten ich hab meinen roller nie frisiert dann fährt man halt langsam ja und? hat man wenigtens ne ausrede wenn man uspät kommt =)


    naja bis zu 7 km/h is in der tolleranz.. und dann noch 3 km/h tachoungenauigkeit darf man dazurechnen

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  • Thema
    Re: Re: Re: Roller mit Füherschein B(f) wie schnell?
    Autor
      carhol*
      schrieb am Donnerstag, 30. Juli 2009
    Text
    dann wären wir bei 55 km/h und immer noch nicht bei 60. also immer noch fof.

    mfg

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Roller mit Füherschein B(f) wie schnell?
    Autor
      -B.-
      schrieb am Sonntag, 30. August 2009
    Text
    wenn der Roller erstmals vor 2001 in Deutschland zugelassen wurde, dan darf er unfrisiert schneller als 45 kmh laufen. bis zu 60 kmh sind dann kein Problem bei Kontrollen. also gebrauchten roller kaufen ! :-)

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Roller mit Füherschein B(f) wie schnell?
    Autor
      carhol*
      schrieb am Dienstag, 22. September 2009
    Text
    >wenn der Roller erstmals vor 2001 in Deutschland zugelassen wurde, dan darf er unfrisiert schneller als 45 kmh laufen. bis zu 60 kmh sind dann kein Problem bei Kontrollen. also gebrauchten roller kaufen ! :-)

    richtig, genau 50 km/h.
    der rest sind einfache vermutungen. oder hast du auch quellen dazu ?

    mfg

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