Roller mit 16. (wie schnell darf er sein?)

  • Roller mit 16. (wie schnell darf er sein?)
     Marcel H
      schrieb am Sonntag, 1. Juni 2008
    Hallo erstmal.
    Wie ihr in meinem Thema schon sehen könnt, ist meine Frage eig. ganz einfach.
    Ich möchte bald einen Rollerführerschein machen. Dieser schließt ja die Roller bis 50cm3 ein. Aber wie schnell darf er denn sein, mein Roller?
    Wollte so in Richtung Schwalbe gucken, und die Fahren zum Teil schneller als 50km/h. Auch wenn sie nur 50cm3 haben. Darf ich die dann trotzdem fahren, weil sie 50cm3 haben?

    Wäre nett wenn ihr antworten würdet!

    MfG
    Marcel H
  • Thema
    Re: Roller mit 16. (wie schnell darf er sein?)
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Sonntag, 1. Juni 2008
    Text
    Hallo Marcel,

    mit Klasse M darfst du Kleinkrafträder bis 45 km/h fahren. Für ältere Modelle gibt es Ausnahmegenehmigungen bis 50 km/h bzw. für Fahrzeuge aus der ehem. DDR sogar bis 60 km/h.

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Roller mit 16. (wie schnell darf er sein?)
    Autor
      Marcel H
      schrieb am Sonntag, 1. Juni 2008
    Text
    >Hallo Marcel,
    >
    >mit Klasse M darfst du Kleinkrafträder bis 45 km/h fahren. Für ältere Modelle gibt es Ausnahmegenehmigungen bis 50 km/h bzw. für Fahrzeuge aus der ehem. DDR sogar bis 60 km/h.
    >
    >Viele Grüße
    >Kirsten

    Danke!
    Das heißt, dass ich mit einer DDR Schwalbe 60 km/h fahren dürfte. Das sind doch mal gute Nachrichten!

    MfG
    Marcel Heim

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Roller mit 16. (wie schnell darf er sein?)
    Autor
      d-boxx
      schrieb am Sonntag, 1. Juni 2008
    Text
    >>Hallo Marcel,
    >>
    >>mit Klasse M darfst du Kleinkrafträder bis 45 km/h fahren. Für ältere Modelle gibt es Ausnahmegenehmigungen bis 50 km/h bzw. für Fahrzeuge aus der ehem. DDR sogar bis 60 km/h.
    >>
    >>Viele Grüße
    >>Kirsten
    >
    >Danke!
    >Das heißt, dass ich mit einer DDR Schwalbe 60 km/h fahren dürfte. Das sind doch mal gute Nachrichten!
    >
    >MfG
    >Marcel Heim

    Ich bin mir da nicht sicher das du das so darfst, denn ich habe meinen Mopedschein in der DDR gemacht. In meinem Bundesdeutschen Führerschein steht ein Extrastempel mit dem Eintrag das ich Krafträder mit bis zu einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 60KM/h fahren darf. Wenn du jetzt erst den Mopedschein gemacht hast steht bei dir aber nur bis 45KM/h. Ich rate dir lieber bei einer Polizeistelle oder Verkehrsbehörde nachzufragen bevor du Ärger bekommst.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Roller mit 16. (wie schnell darf er sein?)
    Autor
      Marcel H
      schrieb am Sonntag, 1. Juni 2008
    Text
    Danke für den Tipp.
    Habe hier noch einen Link gefunden der für diesen Post vielleicht interessant ist: http://www.mopedfreunde-oldenburg.de/
    Einfach nach ganz unten scrollen!
    Thema: "Rettet die Rahmen!!"

    MfG
    Marcel H

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Roller mit 16. (wie schnell darf er sein?)
    Autor
      carhol
      schrieb am Sonntag, 1. Juni 2008
    Text
    >Danke für den Tipp.
    >Habe hier noch einen Link gefunden der für diesen Post vielleicht interessant ist: http://www.mopedfreunde-oldenburg.de/
    >Einfach nach ganz unten scrollen!
    >Thema: "Rettet die Rahmen!!"
    >

    darfst schwalbe fahren, steht so im einigungsvertrag

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Roller mit 16. (wie schnell darf er sein?)
    Autor
      Peg
      schrieb am Montag, 2. Juni 2008
    Text

    >darfst schwalbe fahren, steht so im einigungsvertrag
    :::::::::::::::::::::

    Ohne in den Verdacht geraten zu wollen, Lust am Widerspruch zu haben....
    aber ist nicht da der "springende Punkt":

    Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, WENN sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

    ????

    Quelle: http://www.fahrtipps.de/fuehrerscheinklassen/M.php

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Roller mit 16. (wie schnell darf er sein?)
    Autor
      Marcel H
      schrieb am Montag, 2. Juni 2008
    Text
    >Ohne in den Verdacht geraten zu wollen, Lust am Widerspruch zu haben....
    >aber ist nicht da der "springende Punkt":
    >
    >Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, WENN sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
    >
    >????
    >
    >Quelle: http://www.fahrtipps.de/fuehrerscheinklassen/M.php
    >

    Ja, ein Fahrzeug das in der DDR gebaut und zugelassen worden ist. So verstehe ich es.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Roller mit 16. (wie schnell darf er sein?)
    Autor
      Marcel H
      schrieb am Montag, 2. Juni 2008
    Text
    Habe nochmal in einer Fahrschule angefragt.
    Man darf die Schwalbe auch als neuer Fahrer (wenn man den Führerschein erst macht) immernoch mit 60 km/h fahren.
    Man muss lediglich eine Bescheinigung bei sich tragen, die man bei Polizeikontrollen vorzuzeigen hat.
    Wo man die bekommt, konnte die Fahrschule mir leider nicht sagen. Vielleicht beim TÜV (bei der Zulassung der Schwalbe).

    ALSO DAMIT THREAT GESCHLOSSEN!!!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Roller mit 16. (wie schnell darf er sein?)
    Autor
      Peg
      schrieb am Dienstag, 3. Juni 2008
    Text
    >Ja, ein Fahrzeug das in der DDR gebaut und zugelassen worden ist. So verstehe ich es.




    Na, dann ist dein Teil ja wohl wirklich alt genug.
    Du weißt aber, dass es die DDR schon "länger" nicht mehr gibt?

    Ein bis zum 28. Februar 1992 (knapp 2,5 Jahre nach dem Mauerfall) erstmals zum Verkehr zugelassenes Simson Kleinkraftrad darf laut §76 Absatz 8 c) der FEV in der Regel mit 60 km/h fahren, wobei andere Mopeds meist nur bis 50 km/h bzw. ab 2001 bis 45 km/h zugelassen sind.

    Übrigens: Threads werden hier nicht geschlossen, sondern versinken ganz von allein in den Tiefen des Forums.
    Sollte jemand Spaß und Lust daran haben - oder die Notwendigkeit sehen zu diesem Thread noch etwaszu bemerken- oder zu fragen, so darf er ihn jederzeit wieder an die Oberfläche bringen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Roller mit 16. (wie schnell darf er sein?)
    Autor
      Marcel H
      schrieb am Dienstag, 3. Juni 2008
    Text
    >>Ja, ein Fahrzeug das in der DDR gebaut und zugelassen worden ist. So verstehe ich es.
    >
    >
    >
    >
    >Na, dann ist dein Teil ja wohl wirklich alt genug.
    >Du weißt aber, dass es die DDR schon "länger" nicht mehr gibt?
    >
    >Ein bis zum 28. Februar 1992 (knapp 2,5 Jahre nach dem Mauerfall) erstmals zum Verkehr zugelassenes Simson Kleinkraftrad darf laut §76 Absatz 8 c) der FEV in der Regel mit 60 km/h fahren, wobei andere Mopeds meist nur bis 50 km/h bzw. ab 2001 bis 45 km/h zugelassen sind.
    >
    >Übrigens: Threads werden hier nicht geschlossen, sondern versinken ganz von allein in den Tiefen des Forums.
    >Sollte jemand Spaß und Lust daran haben - oder die Notwendigkeit sehen zu diesem Thread noch etwaszu bemerken- oder zu fragen, so darf er ihn jederzeit wieder an die Oberfläche bringen.
    >


    Ja, ich weiß das das Moped alt sein muss. Um genau zu sein, wurden Schwalben hauptsächlich in der DDR gebaut und die W...einlichkeit, dass ich keine Schwalbe von vor der Grenzöffnung bekomme ist echt gering. Zu Not suche ich mir halt eine von vor 1992.
    MfG
    Marcel H

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Roller mit 16. (wie schnell darf er sein?)
    Autor
      FrankXE
      schrieb am Dienstag, 3. Juni 2008
    Text
    da Simson nach der Wiedervereinigung keine Schwalben mehr gebaut hat ist die Frage eh egal

    lediglich die S53 wurde noch anfang der 90er gebaut und glaube auch auf 50km/h gedrosselt

    aber die echten DDR-Typen also S50,S51, Schwalbe sind ganz sicher alle von vor 92 und damit auch 60km/h schnell zulässig
    auch wenn das die teils nicht so hellen Polizisten hier in Bayern mir nie glauben wollten und 10min lang über Funk nachgefragt haben

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Roller mit 16. (wie schnell darf er sein?)
    Autor
      Marcel H
      schrieb am Dienstag, 3. Juni 2008
    Text
    >da Simson nach der Wiedervereinigung keine Schwalben mehr gebaut hat ist die Frage eh egal
    >
    >lediglich die S53 wurde noch anfang der 90er gebaut und glaube auch auf 50km/h gedrosselt
    >
    >aber die echten DDR-Typen also S50,S51, Schwalbe sind ganz sicher alle von vor 92 und damit auch 60km/h schnell zulässig
    >auch wenn das die teils nicht so hellen Polizisten hier in Bayern mir nie glauben wollten und 10min lang über Funk nachgefragt haben

    Kleine Frage noch. Wo hast du die Bescheinigung her, dass du 60 fahrn darfst? Oder hast du keine?

    MfG
    Marcel H

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Roller mit 16. (wie schnell darf er sein?)
    Autor
      FrankXE
      schrieb am Dienstag, 3. Juni 2008
    Text
    naja steht in der Betriebserlaubnis drin, und die haste ja auch bei ner 50er immer mitzuführen - mehr ist nicht nötig

    Wenn die originale aus DDR-Zeiten nicht mehr da ist, kann man vom KBA ne neue ausstellen lassen (am Moped muss aber das Typenschild halbwegs erkennbar sein)

    Gruß,
    Frank

    Auf den Beitrag antworten


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