Roller gekauft Führerschein B vorhanden

  • Roller gekauft Führerschein B vorhanden
     kevinfullhouse
      schrieb am Montag, 22. August 2011
    Hallo,

    habe im Dezember 2009 meinen B Führerschein mit 17 gemacht.

    Nun habe ich mir vor nem Monat einen Roller vom BJ 2000 gekauft der noch auf 50kmh eingetragen ist laut Tacho läuft er 55kmh.

    Wie ist das jetzt Klasse M ist jetzt im B Schein ja dabei... besagt Klasse M jetzt das ich besagten Roller mit 50kmh fahren darf? Also Kleinkrafträder mit 50ccm je nachdem ob er mit 45kmh oder 50kmh eingetragen ist bzw gibt es ja glaube ich sogar noch 60kmh?

    Oder heißt Klasse M nur Kleinkrafträder bis 45kmh? Dann dürfte ich den ja gar nicht fahren?

    Oder doch jeden Roller bis 50ccm? Egal ob 45kmh 50kmh 60kmh muss halt nur eingetragen sein..

    Dann wäre das ja abzüglich der Tachodifferenz in Ordnung wie der Roller läuft und mir kann seitens der grünen nix passieren?
  • Thema
    Re: Roller gekauft Führerschein B vorhanden
    Autor
      Manne
      schrieb am Montag, 22. August 2011
    Text

    >
    >Oder heißt Klasse M nur Kleinkrafträder bis 45kmh? Dann dürfte ich den ja gar nicht fahren?
    >
    Richtig.
    Sage es niemandem, dass dieses Teil schneller fährt.
    Und wenn vor dir die Polizei exakt 50 fährt, würde ich die nicht überholen.
    LG Manne

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Roller gekauft Führerschein B vorhanden
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Montag, 22. August 2011
    Text
    Hallo,

    die Antwort auf deine Frage steht in § 76 der Fahrerlaubnisverordnung:

    Als zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor gelten auch
    a) Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen
    sind [...]

    Dass der Tacho etwas mehr als die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit anzeigt und/oder das Fahrzeug im Rahmen der Serienstreuung geringfügig schneller als eigentlich erlaubt fährt, ist ganz normal. Dein Führerschein ist dadurch nicht in Gefahr.

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Roller gekauft Führerschein B vorhanden
    Autor
      TucsonNugget24
      schrieb am Montag, 22. August 2011
    Text
    Du darfst den Roller fahren. Wenn er sich im Orginalzustand befindet und die 55km/h sogar tatsächlich fährt und nicht nur nach Tacho, dann ist das auch noch so gerade okay, da eine 10%ige Toleranz gewährt wird.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Roller gekauft Führerschein B vorhanden
    Autor
      kk145
      schrieb am Dienstag, 23. August 2011
    Text
    >Du darfst den Roller fahren.

    Das sehe ich auch so. Aufgrund der Schilderung wird der Roller vermutlich nicht einmal tatsächliche 50 km/h erreichen.


    >Wenn er sich im Orginalzustand befindet und die 55km/h sogar tatsächlich fährt und nicht nur nach Tacho, dann ist das auch noch so gerade okay, da eine 10%ige Toleranz gewährt wird.

    Das sehe ich anders. Eine allgemeine Toleranz gibt es nicht - dann hätte man Klasse M ja gleich auf 50 km/h bzw. 56 km/h erweitern können. Toleranzen ergeben sich höchstens aus dem Messverfahren. Hier sollte man aber bedenken: Gewährte Toleranzen dienen dazu, ungenaue Messergebnisse auszugleichen. Wenn von einem Messergebnis eines Prüfstandes also 10 % abzuziehen sind, kann diese Toleranz in Einzelfällen durch das Messverfahren bereits vollständig ausgeschöpft sein.

    Auch bei der Ahndung gibt es keine feste "Toleranz". Zwar werden Verfahren bei sehr geringen Überschreitungen regelmäßig eingestellt werden (ein Fahrzeug im Originalzustand ist da auch ein gutes Argument), ein Anspruch darauf besteht aber nicht. Wenn der Roller tatsächliche 46/51/61 (je nach Erstzulassung) fährt, liegt eine Straftat vor. Daher ist die Vorsicht des TE mehr als angebracht.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Roller gekauft Führerschein B vorhanden
    Autor
      TucsonNugget24
      schrieb am Mittwoch, 24. August 2011
    Text

    >
    >Das sehe ich anders. Eine allgemeine Toleranz gibt es nicht - dann hätte man Klasse M ja gleich auf 50 km/h bzw. 56 km/h erweitern können. ...

    Dann siehst du das falsch. da dem Gesetzgeber durchaus bewusst ist, dass es bei der Fertigung von Motoren leicht Abweichungen geben kann, gibt es eben genau diese Toleranz. Auch eine Abweichung in die andere Richtung kann nciht als Sachmangel geltend gemacht werden, solange sie sich in diesem Rahmen bewegt. Die Regelung gilt wohlgemerkt nur, solange am Fahrzeug keinerlei technische Änderungen vorgenommen wurden.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Roller gekauft Führerschein B vorhanden
    Autor
      Trin
      schrieb am Mittwoch, 24. August 2011
    Text
    ">Du darfst den Roller fahren. Wenn er sich im Orginalzustand befindet und die 55km/h sogar tatsächlich fährt und nicht nur nach Tacho, dann ist das auch noch so gerade okay, da eine 10%ige Toleranz gewährt wird."

    Warum dar er den Roller fahren? Im Eingangstext steht doch, der Roller ist mit 50 km/h eingetragen und es ist nur FS Kl. B vorhanden. Stehe gerade auf dem Schlauch.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Roller gekauft Führerschein B vorhanden
    Autor
      Peg
      schrieb am Mittwoch, 24. August 2011
    Text
    >Im Eingangstext steht doch, der Roller ist mit 50 km/h eingetragen und es ist nur FS Kl. B vorhanden. Stehe gerade auf dem Schlauch.


    Im Gesetzestext (von Kirsten hier gepostet) steht die Lösung:

    ** ... und nicht mehr als 50 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen

    Der TE schrieb, dass sein Roller von BJ 2000 ist.
    Nun hoffe ich für ihn, dass er dann auch in Verkehr genommen wurde - und nicht bis zum 01.01.2002 unangemeldet beim Händler stand. ;o)
    Sonst ist es aber okay. :o)

    Auf den Beitrag antworten


Lernen Sie mit dem Online-Lernsystem ab 5,99 € online und mobil für die Theorieprüfung!
Hier klicken!
Fahrschule.de Führerschein 2024 Logo

Fahrschule.de 2024

Theorie-App für alle
Führerscheinklassen.

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo
Fahrschule.de Führerschein Lite Logo

Fahrschule.de Lite

Die kostenlose
Testversion der App
Fahrschule.de 2024

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo