Roller Prüfbescheinigung und drosseln

  • Roller Prüfbescheinigung und drosseln
     Kifkat
      schrieb am Sonntag, 5. Mai 2013
    Moin ,

    habe bald meine Roller Prüfbescheinigung und will mir dann nen Roller kaufen der 50 km/h fährt aber den ich auf 25 km/h drosseln kann bis ich mit 16 meinen Führerschein M gemacht habe .

    Aber wie sieht das dann mit den Papieren und sowas aus? Wenn ich nen 50 km/h Roller auf 25 drossel brauch ich extra Papiere ?

    Und welcher Roller würde sich als erster gut eignen? Er sollte nicht mehr als 600€ kosten , sportlich aussehen und kann aber auch gebraucht sein .
  • Thema
    Re: Roller Prüfbescheinigung und drosseln
    Autor
      Peg
      schrieb am Sonntag, 5. Mai 2013
    Text

    >Aber wie sieht das dann mit den Papieren und sowas aus? Wenn ich nen 50 km/h Roller auf 25 drossel brauch ich extra Papiere ?
    >
    In den Papieren wird stehen, wie es mit der Leistung aussieht. Willst du dir bei ner Konorolle Ärger ersparen, solltest du die Papiere bei dir führen,die ihrer Eigenschaft UND deiner Fahrerlaubnis entspricht.

    > Er sollte nicht mehr als 600€ kosten, sportlich aussehen und kann aber auch gebraucht sein .

    Sie wird gebraucht sein MÜSSEN, wenn du mit dem Geld hinkommen willst.
    Deshalb empfehle ich dir immer mal wieder bei
    http://suchen.mobile.de/fahrzeuge/motorrad/
    vorbei zu schauen.Auf der Startseite hast du dann ne Menge Auswahlkriterien und aus den Texten wirst du entnehmen können, welche Maschinen schon vom Hersteller für den Wechsel 25/45 km/h angepriesen werden.
    Deshalb eben auch nicht nur nach Mofas (25 km/h ) sehen, sondern auch nach 45er Rollern. Schließlich wirst du nicht der Einzige sein, der den Weg Mofa->Klasse M geht, nach der B-pP auf 4 Räder umsteigt und das 2-Rad loswerden will.
    Viel Glück

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  • Thema
    Re: Re: Roller Prüfbescheinigung und drosseln
    Autor
      Kifkat
      schrieb am Sonntag, 5. Mai 2013
    Text
    Okay , danke dir für die Antwort . Aber über die Papiere wollte ich eigentlich wissen ob ich extra Papiere brauche wenn ich ihn von 45 km/h auf 25 drossel denn in den Papieren steht ja die Höchstgeschwindigkeit drinnen ..

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Roller Prüfbescheinigung und drosseln
    Autor
      Peg
      schrieb am Montag, 6. Mai 2013
    Text
    > Aber über die Papiere wollte ich eigentlich wissen ob ich extra Papiere brauche wenn ich ihn von 45 km/h auf 25 drossel denn in den Papieren steht ja die Höchstgeschwindigkeit drinnen ..


    Wie ich schon schrieb: Die Papiere müssen zum Fahrzeug und deiner Fahrerlaubnis passen.
    Deshalb musst du nach dem Drosseln ja auch zum TÜV/DEKRA und zum Straßenverkehrsamt.

    Hier kannst du die Erfahrung anderer nachlesen
    http://www.scootertuning.de/anfaengerfragen/548094-kosten-dauer-roller-25-drosseln-zulassen-zulassen.html

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  • Thema
    Re: Re: Roller Prüfbescheinigung und drosseln
    Autor
      FrediAnn
      schrieb am Montag, 6. Mai 2013
    Text
    >Schließlich wirst du nicht der Einzige sein, der den Weg Mofa->Klasse M geht, nach der B-pP auf 4 Räder umsteigt und das 2-Rad loswerden will.

    Lol, ich überlege mir von B zurück auf M zu gehen. Wenigstens im Sommer

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Roller Prüfbescheinigung und drosseln
    Autor
      Kifkat
      schrieb am Montag, 6. Mai 2013
    Text
    Okay , und wenn ich einen Roller gekauft habe mit 25 und 50er Papieren , wie muss ich da vorgehen?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Roller Prüfbescheinigung und drosseln
    Autor
      kk145
      schrieb am Montag, 6. Mai 2013
    Text
    >Okay , und wenn ich einen Roller gekauft habe mit 25 und 50er Papieren , wie muss ich da vorgehen?

    Falls du dich auf diesen "halb legalen Weg" im von Peg verlinkten Beitrag beziehst: Das ist nicht "halb legal" sondern ganz einfach illegal. Das Verfahren umfasst die Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung über den Verlust der Fahrzeugpapiere - und so einen Blödsinn macht man nicht, um ein paar €€ zu sparen. Wenn man schon bereit ist, eine Straftat zu begehen, kann man sich die ganze Drosselung von Beginn an sparen. Lass es bleiben.

    Du hast zwei Möglichkeiten:

    Entweder du kaufst dir jetzt einen Roller der bereits auf 25 km/h gedrosselt ist. Großer Vorteil: Du musst im Moment nichts weiter unternehmen und kannst direkt losfahren, sobald du deine Prüfbescheinigung hast, z.B. auch bei einer Probefahrt. Außerdem hast du in einem Jahr dann alle Möglichkeiten:
    - Du kannst den gedrosselten Roller verkaufen und einen anderen Roller kaufen.
    - Du kannst weiter mit 25 km/h unterwegs sein.
    - Du kannst die Umrüstung auf 45 km/h selbst durchführen.
    - Du kannst das in einer Werkstatt erledigen lassen.

    Oder du kaufst dir jetzt einen Roller, der 45 km/h schnell ist. Bevor du jetzt irgendetwas damit machen kannst, muss der dann zuerst zum Mofa umgebaut werden. Dafür ist neben der Drosselung außerdem erforderlich, dass das Fahrzeug einsitzig gemacht wird (Verkürzung der Sitzbank oder Mofatasche, Abbau der Soziusfußrasten). Wenn alle benötigten Teile mitverkauft werden, kann man das schon machen. Trotzdem hast du jetzt erst einmal den Stress, das Fahrzeug umzubauen und den Umbau eintragen zu lassen. Ich würde das nicht machen.

    In beiden Varianten gilt:
    - Lass dir im Kaufvertrag bestätigen, dass der Umbau mit den beiliegenden Teilen möglich ist. Mündliche Zusagen sind nichts wert.
    - Erkundige dich jetzt schon, wie der Umbau funktioniert. Abhängig davon, wie die Drosselung technisch funktioniert, kann das von ganz einfach (~ 10 Minuten) bis sehr kompliziert (nur mit Hilfe einer Fachwerkstatt machbar) gehen.
    - Nach dem Umbau muss das Fahrzeug beim TÜV bzw. der DEKRA vorgeführt werden. Um Probleme mit der erforderlichen Fahrerlaubnis bei der Fahrt dort hin zu vermeiden, sollte das Fahrzeug mit einem Anhänger oder PKW-Transporter zur Untersuchung gebracht werden.
    - Danach geht es weiter zur Zulassungsstelle.

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